ADB:Gerhard, Hieronymus
Melanchthon sich seiner eifrig annahm und zu Tübingen, wo Joh. Brenz ihm viele Freundlichkeit erwies. Der letztere bewirkte auch durch seinen Ausspruch, daß Gott in seiner Kirche nicht blos gute Theologen sondern auch gute Christen brauche und ein einziger frommer Rechtsgelehrter derselben größeren Nutzen schaffen könne als viele gelehrte Theologen, daß Gerhard’s Vater seinem Sohne das Studium der Rechtswissenschaft bewilligte. Nachdem der letztere sodann einige Jahre an der Tübinger Universität gewirkt, wurde er von Herzog Ulrich von Würtemberg ins Consistorium berufen, trat auch auf kurze Zeit bei dessen Bruder Herzog Georg von Würtemberg-Mömpelgard in Rathsdienste. Doch erprobte er sich bald wieder in Ulrichs Dienst und wurde namentlich von dessen Sohn und Nachfolger, Herzog Christoph mit den wichtigsten Geschäften und Sendungen betraut. So im Jahre 1550 zu den Verhandlungen wegen des über Herzog Ulrich verhängten Felonieprocesses, im J. 1551 zum Trienter Concil, im J. 1564 zu dem Religionsgespräch zwischen würtembergischen und pfälzischen Theologen in Maulbronn. Im J. 1556 wurde er Vicekanzler und hinterließ den Ruhm eines frommen, eifrigen und in Staatsgeschäften erfahrenen Mannes.
Gerhard: Hieronymus G., geb. zu Heidelsheim in der Pfalz am 31. Dec. 1518, † zu Stuttgart am 12. Mai 1574, verdienter würtembergischer Staatsmann. Er studirte zu Wittenberg, wo- Vgl. Tischbein[1], Vitae cancell. Wirtemb. 6–11. (Kielmann), Versuch kurzer Lebensbeschreibungen berühmter Wirtemberger 33–37.
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 767. Z. 20 v. o. l.: Fischlin (st. Tischbein). [Bd. 12, S. 795]