ADB:Götze, Johann Nikolaus Conrad

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Artikel „Götze, Johann Nikolaus Conrad“ von Moritz Fürstenau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 255, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:G%C3%B6tze,_Johann_Nikolaus_Conrad&oldid=- (Version vom 19. November 2024, 09:47 Uhr UTC)
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Götze *): Johann Nikolaus Conrad G., geb. am 11. Febr. 1791 zu Weimar, erhielt schon frühzeitig den ersten Musikunterricht von seinem Vater, der als Violinist in der dortigen Hofcapelle angestellt war, und erregte bald Aufsehen als Violinspieler, wodurch er die Protection der Herzogin Amalie erlangte. 1805 ward er in der Hauscapelle des in Leipzig lebenden Grafen Augustowsky angestellt, trat aber schon 1806 in die Capelle zu Weimar ein und nahm 1808, unterstützt von der kunstsinnigen Erbgroßherzogin Maria Paulowna, Violinunterricht bei Spohr in Gotha. In der Composition bildete er sich aus unter Leitung Aug. Eberhard Müller’s in Weimar. 1813 schickte ihn die Erbgroßherzogin nach Paris, wo er während 8 Monate das Conservatorium besuchte und das Glück hatte, Cherubini’s und Kreutzer’s Unterricht zu genießen. Nach weiteren Erfolgen als Componist und Violinvirtuos ward er 1826 zum großherzoglichen Musikdirector und Chorrepetitor am Hoftheater ernannt, trat nach langer erfolgreicher Thätigkeit 1848 in Pension und starb am 5. Decbr. 1861 in Weimar. Als Componist hat G. eine ziemlich große Thätigkeit entfaltet. Von seinen Opern wurden bekannt „Der Zwiebelmarkt“ und „Alexander in Persien (1814–19), sowie „Das Orakel“ (1822) und „Der Gallego“ (1834). Außerdem schrieb er die Musik zu verschiedenen Vaudevillen und Melodramen, einige Ouverturen, 4 Streichquartette (op. 2 u. 3), 3 leichte Trio’s für 2 Violinen und Violoncell (Weimar, Voigt), Variationen für Violine, verschiedene Sachen für Pianoforte, Lieder etc. Alle diese Werke zeigen den formgewandten und kunstgebildeten Musiker, entbehren jedoch zu sehr selbständiger Erfindung und sind deshalb größtentheils vergessen.


*) Zu Bd. IX, S. 512.