ADB:Göschen, Friedrich Johann Ludwig

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Artikel „Göschen, Johann Friedrich Ludwig“ von Emil Julius Hugo Steffenhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 403, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:G%C3%B6schen,_Friedrich_Johann_Ludwig&oldid=- (Version vom 3. Oktober 2024, 16:24 Uhr UTC)
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Göschen: Johann Friedrich Ludwig G., Rechtsgelehrter, geb. am 16. Februar 1778 zu Königsberg in Preußen, † am 24. September 1837 in Göttingen. Auf der Domschule in Magdeburg vorgebildet, bezog er 1794 die Universität seiner Vaterstadt, um sich dem Rechtsstudium zu widmen, welches er 1796–98 in Göttingen fortsetzte. Dort gewann er jedoch für die Naturwissenschaften, mit denen er das Studium der Oekonomie verbinden wollte, ein höheres Interesse, hielt sich dann auf den Gütern des Grafen von Veltheim bei Helmstädt auf und kaufte 1800 in der Nähe von Königsberg ein Landgut, das er 1804 wieder zu verkaufen genöthigt ward. Er ging nun nach Magdeburg, um in den praktischen Justizdienst einzutreten, da er aber keine Anstellung fand, 1806 nach Berlin, wo er, durch Savigny und Niebuhr angeregt, die juristischen Studien von neuem aufnahm. Nachdem er hier 1811 den Doctorgrad erlangt, wurde er noch in demselben Jahre zum außerordentlichen, 1813 zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt. 1815 vereinigte er sich mit Savigny und Eichhorn zur Herausgabe der „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft“. Auf Savigny’s Vorschlag entsandte ihn die Berliner Akademie 1817 mit dem Philologen Immanuel Bekker nach Verona zur Entzifferung der von Niebuhr entdeckten Handschrift des Gaius und beauftragte ihn mit der Veröffentlichung derselben. Eine Frucht seiner Thätigkeit war die erste vollständige Edition des Gaius: „Gaii Institutionum commentarii IV“, 1820; 2. Ausg. mit Benutzung von F. Bluhme’s Revision 1824; 3. Ausg. von K. Lachmann 1842, welcher letzteren die ebenfalls von Lachmann vollendete Bearbeitung für das Bonner „Corpus iuris Anteiustiniani“ (1841) voranging. 1822 als ordentlicher Professor der Rechte und außerordentlicher Beisitzer des Spruchcollegiums nach Göttingen berufen, ward er 1828 Hofrath, 1829 ordentliches Mitglied des Spruchcollegiums, 1833 Mitglied der Honoren-Facultät. Aus seinen hinterlassenen Papieren veröffentlichte A. Erxleben die „Vorlesungen über das gemeine Civilrecht“ (1838–40, 3 Bde. in 5 Abtheilungen; 2. Aufl. 1843).

Ersch u. Gruber, 1. Sect. 72, 216 f. Pütter, Gelehrtengesch. d. Univ. Göttingen 4, 276 f.