ADB:Friderici, Christoph Konrad Wilhelm
Mosheim’s Hause, setzte von 1748 diese Studien in Jena fort und wurde dort der Lieblingsschüler Claproth’s, welcher noch durch Privatunterricht in einzelnen Rechtsdisciplinen seine Ausbildung auf das wesentlichste förderte. Von 1750–52 war er Erzieher in der Familie des Oberappellationsrathes von Lenthe, von 1752 ab Gouverneur eines Grafen von Ranzau, welchen er auf die Universität Leipzig begleitete. 1754 promovirte er in Jena zum Doctor der Rechte, machte dann größere Reisen durch Deutschland, England und die Niederlande, nach deren Beendigung er sich in Leipzig niederließ und dort seine Vorlesungen begann. Hier erhielt er 1762 eine Professur der Rechte und folgte 1764 einem Rufe als ordentlicher Professor der Rechte nach Greifswald, woselbst er am 1. Jan. 1769 starb. Er hat fünf Schriften zur Philosophie, dreizehn zur Jurisprudenz verfaßt, unter welchen letzteren insbesondere die „Abhandlung von der Freiheit der deutschen Kirche“ und die „Einleitung in die Kriegswissenschaft“ durch Gründlichkeit sich auszeichnen, hinterlassen. Das Verzeichniß seiner sämmtlichen Schriften s. bei D. H. Biederstedt’s Nachrichten von Schwedisch-Pommerischen Gelehrten. Abth. I. (Greifswald, 1824. 4°.) S. 58–59.
Friderici: Christoph Konrad Wilhelm F., geb. 22. Septbr. 1726 in Hildesheim, wurde durch Privatunterricht, später in der sog. hohen Schule in Hannover, wohin seine Eltern nach einigen Jahren gezogen waren, gebildet. Als er seine Gymnasialstudien vollendet hatte, bezog er zunächst 1742 die Universität Helmstädt um Rechte zu studiren, wohnte hier in