ADB:Freiesleben, Christian Heinrich
Christoph Heinrich F., sachsen-gothaischer Kammer- und Bergrath zu Altenburg, † um 1733, bekannt als Veranstalter der ihrerzeit beliebten und häufig nachgedruckten Handausgaben des „Corpus juris civilis academicum“, 1721 und des „Corpus juris canonici academicum“, 1728.
Freiesleben: Christian Heinrich F. (Freisleben, Freyesleben), Rechtsgelehrter, geb. 6. Juni 1696 in Glaucha, † 23. Juni 1741 zu Ansbach. Er studirte 1713–16 in Leipzig, ging 1716 nach Altenburg und wurde hier 1717 Regierungsadvocat. Nachdem er 1722 in Leipzig die philosophische Magisterwürde und in Erfurt den juristischen Doctorgrad erlangt hatte, hielt er zu Leipzig philosophische und juristische Vorlesungen. 1727 ward er Regierungs- und Consistorialadvocat in Gera. 1730 als ordentlicher Professor der Rechte nach Altdorf berufen, wurde er 1738 zum brandenburg-kulmbachischen, 1741 auch zum ansbachischen Regierungsrath und Hofgerichtsassessor ernannt. Außer akademischen Gelegenheitsschriften veröffentlichte er: „Einleitung zur bürgerlichen deutschen Rechtsgelehrtheit“, 1726 und „Decisionum et responsorum de insignioribus iuris quaestionibus volumen“, 1734. Mit ihm ist nicht zu verwechseln