ADB:Fischer, Friedrich (Humanist)

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Artikel „Fischer, Friedrich“ von Theodor Muther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 63–65, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fischer,_Friedrich_(Humanist)&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 20:44 Uhr UTC)
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Fischer: Friedrich F., „von Heydingsfeld bürtig“, vertrauter Freund Ulrichs v. Hutten, findet sich bereits im Sommersemester 1514 als Canonicus Herbipolensis in das Album der Universität Wittenberg eingezeichnet. Wir begegnen F. dann wieder zu Anfang des März 1517 in Bologna, wo er mit Ulrich v. Hutten zusammen wohnte. Johannes Cochläus empfiehlt in einem von dort datirten Schreiben an Pirckheimer in Nürnberg F. als „vir bonus optimique ingenii“, meldend, daß F. vorhabe, brieflich in freundschaftlichen Verkehr mit Pirckheimer zu treten. Damals war der Würzburger und Bamberger Domherr Jacob Fuchs, der Ende Juli 1516 als Stubengenosse Hutten’s in Bologna bezeichnet wird, wol schon abgereist, wir dürfen aber annehmen, daß auch Fischer’s Aufenthalt in Bologna bereits längere Zeit gedauert hatte, so daß ein gleichzeitiges Zusammenwohnen der drei Franken nicht unwahrscheinlich ist. F. sah auch noch Hutten’s Abreise von Bologna (27. oder 28. Juni 1517). Nachher schrieb F. für jenen aus einem bei Cochläus befindlichen Manuscript die Schrift des Laurentius Balla über die erdichtete Schenkung Constantins ab. Diese ihm nachgesendete Abschrift gab Hutten nach seiner Rückkehr nach Deutschland [64] heraus und eröffnete damit „seinen Feldzug gegen Rom“. Allem Vermuthen nach hat F. in Bologna neben humanistischen juristische Studien betrieben, auch mag er damals den juristischen Doctortitel, den er später führte, erlangt haben. Wie lange sein Aufenthalt dauerte, läßt sich nicht genauer ermitteln, doch finden wir ihn zu Anfang (20. Januar) des J. 1518 wieder in Würzburg. Er schreibt von da an Pirckheimer, kündigt aber bereits wieder seine demnächst bevorstehende Abwesenheit an. Ist Böcking’s Vermuthung richtig, daß F. Verfasser der „Ad principes exhortatio ne in decimae praestationem consentiant“ (1518, Hutteni opp. ed. Boecking V p. 168 ss.) sei, so dürfen wir F. während des Reichstages vielleicht in Augsburg suchen. Mit Hutten stand F. fortdauernd in nahem Verkehre: den Beweis liefert jener vielbesprochene Brief Hutten’s (vom 21. Mai 1519 aus Eßlingen), worin er dem Freunde anvertraut, daß er Verlangen nach einer Heirath trage. Gleich Hutten scheint damals auch F. in Beziehungen zu Mainz und Frankfurt a. M. gestanden und zeitweise dort sich aufgehalten zu haben. Auch bei dem seinen Studien lebenden und vor den Würzburger geistlichen Gerichten advocatorische Praxis betreibenden Canonicus stellte sich Sehnsucht nach häuslichem Glück ein. Er brachte „ein Fräulein von Mayntz“ mit sich nach Würzburg, die „hielt er erstlich heimlich bei ihme“. Bald aber wurde die Sache ruchbar, man sagte, F. halte die Ehefrau eines Anderen bei sich, da schien es ihm gleich seinem in ähnlicher Lage befindlichen Freund Dr. Johann Apel angemessen, offen hervorzutreten: die beiden Doctoren „fingen an öffentlich zu sagen, sie säßen im ehelichen Stand und angezeigte Fräulein wären ihre Eheweiber“. Es ist hier nicht am Platz, das im Mai 1523 – just zur Zeit von Sickingens Fall – von Seiten der geistlichen Gewalt gegen die beiden dem Cölibatgesetz zuwider handelnden Chorherren am Neumünster eingeleitete Verfahren eingehend zu erzählen (s. darüber Muther, Universitätsleben), nur soviel sei angedeutet, daß die Frauen der inhaftirten Inculpaten, unter Beistand von Jacob Fuchs jun. flohen, daß die Anschuldigung sich auch auf Anhängigmachung an die „verdampte Lutherische Lehre“ erstreckte und daß es überhaupt scheinen will, als ob man es bei dem tumultuarischen Vorgehen mit Verhaftung auch darauf abgesehen habe, in den Besitz der Bücher und Papiere der Canonici zu kommen, unter denen sich in der That viele fanden, die den Verboten von Papst und Kaiser „hoch entgegen“, was bei den notorischen Freunden Huttens, der damals nahe dem Ende in selbstgewählter Verbannung weilte, eben nicht Wunder nimmt.

Gegen Ende August 1523, eben als Hutten auf der Insel Ufnau im fernen Zürichersee den Todeskampf kämpfte, wurden F. und Apel freigegeben und einige Zeit darauf unter Entziehung ihrer Pfründen aus dem Hochstift Würzburg entfernt. Sie wendeten sich zunächst nach Nürnberg. F. fand eine Stellung bei dem damals in Deutschland befindlichen Hochmeister des deutschen Ordens, Markgraf Albrecht von Preußen. Als Rath und später Kanzler des Markgrafen stand er diesem zur Seite bei der Vorbereitung und Durchführung der großen Umwälzung, welche den Ordensstaat Preußen in ein weltliches, der Kirchenreformation anhängiges, bei Polen zu Lehen gehendes Herzogthum umwandelte. Wol schon 1524 siedelte F., gleich seinem alten Freund Crotus Rubeanus und Paul Sperat, nach Preußen über. Er sollte aber nicht lange der dort erlangten ehrenvollen und einflußreichen Stellung, sowie des durch nichts mehr gehinderten häuslichen Glückes sich erfreuen, er starb im Herbst 1529 am englischen Schweiße, einer Seuche, die damals in Preußen mörderisch wüthete. Seine Gattin (Elisabeth) kehrte mit ihrem Töchterchen nach Deutschland zurück, sie lebte zunächst in Amberg, begab sich aber 1535 nach ihrer Heimath Frankfurt a. Main zu einem Bruder, der Priester war; von dort und später aus Regensburg schrieb sie [65] öfter an Herzog Albrecht in Preußen Mahnbriefe wegen einer Kaufgelderforderung für Bücher.

Vgl. Hutten’s Biographie von David Friedr. Strauß; Muther, Aus dem Universitätsleben, S. 245 ff., 272.