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Artikel „Fettmilch, Vincenz“ von Ernst Kelchner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 728–729, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fettmilch,_Vinzenz&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 01:36 Uhr UTC)
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Fettmilch: Vincenz F. wurde zu Büdesheim in Hessen geboren, doch ist sein Geburtsjahr nicht zu ermitteln gewesen. Sein Vater war wahrscheinlich ein gewisser Reinhold F., welcher zu Rauschenberg in Obersachsen geboren und als Untergräf und reisiger Diener der Burg Friedberg 40 Jahre hindurch zu Büdesheim ansässig war und seiner Religion nach zur reformirten Kirche sich bekannte. Im J. 1602 wurde dieser Frankfurter Bürger. Vincenz wurde schon neun Jahre früher auf die Verheirathung mit einer Bürgerstochter Heinrich (1593) zu Frankfurt a. M. Bürger. Er war gleich dem Vater Soldat, hatte es bis zum Unterofficier gebracht und soll einen Krieg mitgemacht haben. Als er jedoch sich zum Bürger einschreiben ließ, betrieb er das Gewerbe eines [729] Schreibers, nicht eines gewöhnlichen Copisten, denn er machte für andere Leute schriftliche Eingaben etc., was eine mehr als gewöhnliche Schulbildung voraussetzt; auch als ein weiterer Grund, daß er einen besseren Jugendunterricht genossen, mag sich aus dem Umstand ergeben, daß auch sein Bruder Johann Eitel sich der Jurisprudenz gewidmet und die Würde eines Licentiaten der Rechte erworben hatte und sich im November 1611, wenn auch vergebens, um die Rathsschreiberstelle beworben hatte. Vincenz F. betrieb das Schreibergeschäft mehrere Jahre hindurch und bewarb sich 1595, doch ebenfalls vergeblich, um das Actuariat des heiligen Geistspitals. Wahrscheinlich konnte er sich und seine Familie nicht länger als Schreiber ernähren und so ward er denn Kuchenbäcker und Lebküchler und trat somit in die Zunft der Fettkrämer ein. In dem durch die Zünfte veranlaßten bedeutenden Aufstand von 1612–16 gegen die überwiegende Herrschaft der Patricier zu Frankfurt a. M. spielte er eine bedeutende Rolle. Auch sein Bruder Johann wird im Laufe dieses Aufruhrs genannt. Zum ersten Male in der Geschichte des Aufstandes tritt er im Juni 1614 auf, wo er in einer Eingabe an den Rath dem zurücktretenden Consulenten der Bürgerschaft Dr. Deichmann von Marburg eine Bescheinigung seines rechtmäßigen Verhaltens ausstellt. Im August 1614 wird dann von dem damaligen Bürgermeister Johann Hartmann Beyer einigen Bürgern, welche ihn um den Vorschlag eines tüchtigen Rechtsconsulenten für die Bürgerschaft gebeten hatten, Johann F. als ein friedfertiger Mann „welcher viel Gutes ausrichten könne“ empfohlen. Am 29. August 1614 wurde er als Interimsmitglied und als Schöffe in den Rath aufgenommen, wollte aber am 27. Sept. desselben Jahres seine Entlassung aus demselben nehmen, als gegen seinen Bruder die erkannte Achtserklärung verkündigt wurde, doch erhielt er damals dieselbe nicht, sondern trat erst am 1. Dec. mit noch mehreren Interimsmitgliedern aus dem Rathe aus. Im Jan. 1615 wurden auf Befehl der Untersuchungscommission seine Papiere mit Beschlag belegt, doch war er damals nicht mehr in Frankfurt anwesend. Im April desselben Jahres erbat er, wahrscheinlich die ihm drohende Gefahr ahnend, vom Rathe die Erlaubniß, unbeschadet seiner Bürgerrechte außerhalb der Stadt Frankfurt wohnen zu dürfen, und um auch seine auswärtigen Consulentengeschäfte besorgen zu können. Er erhielt diese Erlaubniß auch vom Rathe, wurde aber nichts destoweniger am 24. Mai 1615 festgenommen und bis zum 29. Febr. 1616 in Rüsselsheim gefangen gehalten. An jenem Tage wurde er, kraft des über ihn gefüllten Urtheilsspruches, aus dem Gebiete der Stadt Frankfurt, sowie aus dem ganzen deutschen Reiche verbannt und zu dem eidlichen Versprechen gezwungen, sich künftighin des Advocirens und Consultirens zu enthalten. Ueber sein späteres Schicksal ist nichts bekannt geworden. Vincenz F. dagegen wurde noch vor dem Ausbruch des Aufstandes der Falschmünzerei angeklagt, welches Verbrechen sich jedoch ihm nicht beweisen ließ, doch stand fest, daß er sich an dem neu ausgebrochenen Aufruhr sehr stark betheiligte, so daß schon 29. Aug. 1614 die Achtserklärung gegen ihn erlassen wurde. Seine am 27. November erfolgte Verhaftung war nur dem persönlichen Muthe des Schöffen und Zeugherrn Hans Martin Baur v. Eyseneck zu danken, der solche unter großer persönlicher Gefahr zu Stande brachte, denn F. hatte sich in seinem Hause verschanzt und leistete den stürmenden Stadtsoldaten einen heftigen Widerstand, doch konnte er sich auf die Länge der Zeit nicht halten und mußte sich ergeben. Es wurde ihm der Proceß gemacht und nach Urtheilsspruch der kaiserlichen Commission vom 28. Febr. 1616 nebst zwei anderen Rädelsführern Konrad Gerngroß und Konrad Schopp auf dem Roßmarkt zu Frankfurt a. M. der Kopf abgeschlagen.

Vgl. Diarium historicum. Francofurti ad M. 1616. Lesner’s[WS 1] Chronik von Frankfurt. Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst. Neue Folge Band II. Kriegk, Geschichte von Frankfurt a. M.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. korrekter Name Lersner