ADB:Ferrarius Montanus, Johann

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Artikel „Ferrarius Montanus, Johannes“ von Theodor Muther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 719–720, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ferrarius_Montanus,_Johann&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 08:20 Uhr UTC)
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Ferrarius: Johannes F. mit dem Beinamen Montanus, Jurist, hieß, wie schon Strieder gezeigt hat, eigentlich Eisermann (nicht Schmid, wie J. G. Estor angab). F. ist geboren 1485 oder 1486 zu Amöneburg in Hessen. Erst vom 14. Lebensjahre ab begann er seine Studien, anfänglich auf der damals berühmten Schule zu Münster in Westfalen, dann in Wittenberg. Nach Erlangung des Magistergrades in der dasigen Artistenfacultät erwarb er den Grad eines Baccalaureus theologiae, dann auch den eines Licent. medicinae. In Wittenberger Universitätsurkunden der damaligen Zeit wird F. gewöhnlich als Magister Heß oder wol auch Mag. Joannes Hessus Montanus und Joannes Ferreus Hessus bezeichnet. Er hatte nach Melanchthon’s Ankunft sich diesem angeschlossen und [720] in seiner Schule dem Studium der Sprachen, auch des Griechischen, Geschmack abgewonnen; so finden wir ihn denn bald als recipirten Magister Vorträge über Aristoteles, Cicero etc. halten und 1521 läßt ihn der Kurfürst anweisen, er möge pro lectione ordinaria über Quintilian lesen und nach Beendigung des Quintilian einige Bücher aus Plinius. Ob er auch medicinische Vorlesungen hielt, läßt sich nicht feststellen. Im Wintersemester 1521–22 führte er das Rectorat der Universität. Die seit Ende 1521 in Wittenberg ausgebrochenen Streitigkeiten und Unruhen bewogen F., in sein Vaterland zurückzukehren. In Marburg ließ er sich, nachdem er die Wittwe eines dortigen wohlhabenden Bürgers, Adelheid Dornberger, geheirathet hatte, nieder; schon 1525 trat er in den Rath der Stadt und hatte somit als Schöffe im Stadtgericht mitzuwirken. Diese Thätigkeit veranlaßte ihn, sich in den Rechtsbüchern umzusehen und bald ganz der Jurisprudenz sich zu ergeben, in welcher er ohne Lehrer durch Beanlagung und Eifer solche Fortschritte machte, daß er die Augen des hessischen Kanzlers Jos. Ficinus (Feige) auf sich zog. Schon nach einigen Jahren erhielt er eine Beisitzerstelle im Marburger Hofgericht mit dem Titel Rath, und als 1527 Landgraf Philipp von Hessen die Universität Marburg errichtete, wurde er zum Professor des Civilrechts ernannt, auch zum ersten Rector der neuen Hochschule erwählt. Am 19. Mai 1527 trat er das Rectorat an und führte dasselbe zwei Jahre. Erst nachdem er 1532 zum zweiten Mal das Rectorat bekleidet, wurde F. Sommer 1533 zum Doctor der Rechte promovirt (als der erste in Marburg promovirte Rechtsdoctor). Im April 1536 wurde er zum Vicekanzler der Universität ernannt. Noch sieben Mal stand F. der Universität als Rector vor, zuletzt 1558, doch bald nach Antritt des Amtes erkrankte er und starb am 25. Juni e. a. im 73. Lebensjahr. In der Elisabethkirche zu Marburg liegt er beerdigt. Seine Zeitgenossen schildern F. als einen von großem Wissenseifer und unbestechlicher Gerechtigkeitsliebe beseelten, unermüdlich arbeitsamen Mann. Seine Verdienste um die junge Universität Marburg sind allgemein anerkannt. Aber auch als juristischer Schriftsteller hat er Erhebliches geleistet und den Ruf seines Namens selbst über Deutschland hinaus begründet. Hauptwerke: „Notae in Institutiones“, 1532 (oft gedruckt, auch in Paris und Lyon); „Commentar. ad tit. Pandectar. de regulis iuris“, 1537; processualistische Abhandlungen de appellationibus, supplicandi usu, restitutione adversus rem iudicatam etc., die nachmals unter dem Collectivtitel „Progymnasmata forensia sive processus iudiciarii recepti libri V“ vereinigt wurden (1542? 1554 und öfter); „Enchiridion de iudiciorum praeexercitamentis“, 1554 u. ö.; „Commentar. de republica bene instituenda“; ein lateinisches Gedicht „De vita Divae Elisabethae“ stammt aus der Zeit, wo F. zu Wittenberg in der Artistenfacultät lehrte.

Vgl. Strieder IV. 90 f.; Stölzel, Die Entwicklung des gelehrten Richterthums, I. 108 u. öfter, sowie die daselbst angegebene Litteratur.