ADB:Fabricius, Andreas (katholischer Theologe)

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Artikel „Fabricius, Andreas“ von Heinrich Kellner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 503–504, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fabricius,_Andreas_(katholischer_Theologe)&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 19:37 Uhr UTC)
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Fabricius: Andreas F., wahrscheinlich zu Lüttich geboren, war Professor der Philosophie zu Löwen und längere Zeit Bevollmächtigter, Geschäftsträger (orator) des Cardinals Otto von Truchseß in Rom. In seinen letzten Lebensjahren als geistlicher Rath des Herzogs Albert von Baiern und seines Sohnes Ernst, des Erzbischofs und Kurfürsten von Köln, schrieb er ein beachtenswerthes polemisches Werk mit dem Titel: „Harmonia confessionis Augustanae doctrinae Evangelicae consensum declarans. Adjunctum est Caroli V Caesaris etc. etc. potentissimorumque imperii principum etc. etc., de eadem confessione judicium. Coloniae ap. Maternum Cholinum“, 1573, kl. 2. und ebenda 1587 in zweiter Auflage gedruckt. Laut der an die genannten beiden Herzoge gerichteten Dedicationsepistel p. 7 hatte der Verfasser schon andere Schriften gegen die Reformatoren verfaßt, deren Titel er aber nicht nennt und die vermuthlich verloren sind. In der genannten will er aus den officiellen Bekenntnißschriften der Lutheraner den Nachweis liefern, daß sie weder mit sich selbst, noch unter einander im Einklange stehen, und daß zweitens ihre Lehren zu den von der Kirche bereits verworfenen gehören und man bei diesem Urtheile stehen bleiben müsse. Das Werk erhebt sich nach Umfang, Methode und Inhalt über den Kreis des Gewöhnlichen und trifft eine verwundbare Stelle, indem es neben der sachlichen Widerlegung darauf ausgeht, zu zeigen, wie die reformatorische Dogmatik bisher dem Fluß und Wechsel unterworfen gewesen, also unfertig sei. F. befolgt darin die Methode, daß er die ganze Augsburger Confession Artikel für Artikel durchgeht, erst den Text jedes Artikels nach der unveränderten Augustana abdrucken läßt, wie sie Karl V. übergeben wurde, dann folgt der betreffende Artikel nach der veränderten Augsburger Confession. Und zwar entnimmt F. seine Texte nicht der von Melanchthon als gefälscht bezeichneten Ausgabe, die ohne Angabe des Druckers und Druckortes erschienen war, auch nicht der Hagenauer Ausgabe von 1535, sondern nur den in Wittenberg unter [504] den Augen der Reformatoren bei Georg Rhau von 1530–40 gedruckten Ausgaben. Er benutzte deren drei, von welchen aber, wie er sagt, keine mit der uranfänglichen Redaction übereinstimmte. Von den beiden 1531 erschienenen Ausgaben notirte er die Abweichungen nebenbei. Nachdem er die einzelnen Artikel in ihren verschiedenen Fassungen vorangestellt hat, läßt er hinter jedem die Entgegnung abdrucken, welche die Katholiken auf dem Reichstage zu Augsburg gemacht hatten, dann folgen des F. eigene Bemerkungen und die Aussprüche und Urtheile anderer katholischer Theologen zu dem betreffenden Artikel, nämlich des Johannes v. Daventria, des Johannes Cochläus, des Johannes Hoffmeister und Alphons Virvesius. Fabricius’ eigene Bemerkungen zeichnen sich mehr durch Scharfsinn und Kürze als durch Gelehrsamkeit aus und sind darauf gerichtet, die Meinungsverschiedenheiten der Reformatoren hervorzukehren, Parallelen zwischen ihren Lehren und denen älterer Häretiker zu ziehen und sie mit bezüglichen Aussprüchen des hl. Augustinus zu widerlegen. Das Buch ist mit Geschick redigirt und schön ausgestattet. F. † 1581.

Hurter, Nomenclator litt. I. 133.