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Artikel „Füßli, Wilhelm“ von Gerold Meyer von Knonau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 266–267, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:F%C3%BC%C3%9Fli,_Wilhelm&oldid=- (Version vom 6. November 2024, 06:08 Uhr UTC)
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Füßli: Wilhelm F., schweizerischer Politiker und Kunstschriftsteller, geb. 1803, † am 10. September 1845 in Zürich. Gleich seinen um sechs und vier Jahre älteren Freunden Ulrich, welcher in den dreißiger Jahren die Stelle eines Staatsanwaltes in Zürich bekleidete, und Keller zählte F. zu den jüngeren Zürichern, welche der 1830 eingetretenen staatlichen Umgestaltung durch die liberale Entwickelung hindurch auf den Boden radicalerer Tendenzen folgten. Vor der Revolution hatte F. dem Amtsgerichte Zürich angehört, welches unter seinen Mitgliedern neben Keller noch weitere vorzüglich wissenschaftlich gebildete Juristen zählte und eine eigentliche junge Rechtsschule darstellte. Erst nach 1830 trat er in das wirkliche politische Leben ein, dabei völlig an Keller sich anschließend, jedoch in leidenschaftlicherer Energie auf das Ziel losgehend. Als 1831 über den Wirren wegen der Verfassungsfragen von Basel und Schwyz, und über der Anregung einer Bundesreform die in der Züricher Regierung noch vereinigten Parteischattirungen sich zu scheiden begannen, war es ein besonders von F. ausgehender Schritt, der die bisherige Zusammensetzung der Regierung veränderte. Als hauptsächlicher Redner auf einer Versammlung zu Bassersdorf rief er einen Kantonalverein als Zweig des von Bern her über die Schweiz sich verbreitenden Schutzvereins „zum Schirme des Bestandes der geschaffenen volksthümlichen Verfassungen“ in das Leben (26. Februar 1832) und protestirte gegen eine Aufforderung der Regierung, mit der Constituirung des Vereines inne zu halten, bis der große Rath über einen Gesetzesvorschlag entschieden haben werde. Der große Rath stimmte im Sinne einer scharfen begründenden Rede Keller’s (am 9. März), unter Zurückweisung des Gesetzesvorschlages betreffend die Vereine, für den Bestand des von F. begründeten Vereines, worauf die beiden Bürgermeister und sechs Regierungsräthe ihre Entlassung nahmen und der Sieg der „juristischen Fraction der Radicalen“ offen vorlag. Inzwischen in das Obergericht gewählt, trug F. durch ein abermaliges öffentliches Auftreten vor der Volksversammlung zu Unterstraß am 4. August 1833 und den dadurch auch von Zürich her geübten Druck auf die Tagsatzung dazu bei, daß eidgenössische Truppen Basel und das innere Land Schwyz wegen der von dort aus gegen die abgetrennten Landestheile durchgeführten Waffenangriffe besetzten. Aber außerdem war er auch im Zürcherischen großen Rathe, sowie in publicistischer Thätigkeit als Eigenthümer und Redactor des „Schweizerischen Republikaners“ – hier stand ihm Ludwig Snell (s. d. Art.) zur Seite – in schneidiger Weise ein Vorfechter seiner Partei. Von seinem scharf ausgeprägten rationalistischen Standpunkte aus hatte F. auch an der Berufung von Strauß Antheil genommen, und zu den Persönlichkeiten, welche infolge des durch die Septemberbewegung 1839 eingetretenen völligen Systemwechsels vom öffentlichen Leben sich seitdem ganz zurückzogen, gehörte neben Keller und Ulrich besonders auch F. Wenn auch nicht ein Angehöriger [267] des dem künstlerischen Berufe vorzüglich sich hingebenden Theiles seines Geschlechtes, hatte F. stets für die Kunst und deren Geschichte großes Interesse gezeigt. Jetzt widmete er seine Muße ganz diesen Studien, aus denen „München’s vorzüglichste öffentliche Kunstschätze“ (München, 1841), vornehmlich aber „Zürich und die wichtigsten Städte am Rhein mit Bezug auf alte und neue Werke der Architektur, Sculptur und Malerei“ (2 Bde., Zürich und Winterthur 1842 und 1843) hervorgingen. F. war im Begriffe, selbst nach einem Platze größerer künstlerischer Anregungen, besonders zum Behufe der Ausbildung seines Sohnes zum Maler, überzusiedeln, als er starb.

Vgl. Nekrologe im Schweizer. Republikaner, 1845, Nr. 73, und in der Eidgenössischen Zeitung, 1845, Nr. 258 und 259.