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Artikel „Erich V., Herzog von Sachsen-Lauenburg“ von Otto von Heinemann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 211–212, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Erich_V.&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 21:00 Uhr UTC)
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Erich V., Herzog von Sachsen-Lauenburg, war der älteste Sohn des Herzogs Erich IV. († 1412) und Sophia’s, einer Tochter des Herzogs Magnus von Braunschweig. Schon zu Lebzeiten seines Vaters, der durch den Anfall der Länder der sachsen-lauenburgischen Linie zu Mölln und Bergedorf (1401) das ganze Herzogthum Sachsen-Lauenburg wieder vereinigte, nahm er vielfach an den Regierungsgeschäften Theil und ward namentlich durch seine Bestrebungen, den durch Erich III. einst verpfändeten Mölln-Bergedorfer Antheil wieder in seine Hand zu bekommen, mit den Pfandinhabern, den benachbarten Hansestädten, vor allem mit Lübeck, in mancherlei Händel verwickelt, welche, obschon durch die Vermittlung benachbarter und befreundeter Fürsten wiederholt beigelegt, doch die erste Zeit seiner Regierung fast ausschließlich erfüllten. Die Lübecker beschuldigten ihn außerdem, daß er die Räubereien auf den Landstraßen begünstige, trotz des Schutzgeldes von 300 Mark jährlich, welche sie ihm für die Sicherung derselben zahlten. Der Herzog erwirkte zwar bei dem Kaiser Sigismund die Reichsacht gegen Lübeck (1418), vertrug sich dann aber am 24. August 1420 zu Perleberg friedlich mit den Bürgern von Lübeck und Hamburg. Seit dem J. 1422 beschäftigten ihn vorwiegend die Bemühungen, die Nachfolge in dem sachsen-wittenbergischen Lande und in der damit verbundenen Kur zu erlangen. Diese Kur war seit dem Tode des Herzogs Johann I. (1285) ein Gegenstand des Haders zwischen den beiden Linien der Askanischen Herzöge von Sachsen zu Wittenberg und Lauenburg gewesen, bis sie Karl IV. nach einigem Schwanken den Herzögen von Sachsen-Wittenberg zusprach. Als nun 1422 diese Linie mit Albrecht III. im Mannesstamme erlosch, glaubte E. V. nicht nur die Ansprüche seines Hauses auf das erledigte Herzogthum Wittenberg sondern auch auf die [212] Kur mit Erfolg gelten machen zu können. Allein König Sigismund hatte bereits Friedrich dem Streitbaren, Markgrafen von Meißen, aus dem Wettiner Hause, die Anwartschaft auf Wittenberg und die sächsische Kur ertheilt, und dieser erlangte trotz Erichs Protestationen am 1. August 1425 von dem Könige die förmliche Belehnung und Bestätigung mit allen zur Kur und zum Herzogthum Sachsen gehörenden Rechten und Freiheiten. Vergebens waren Erichs V. fortgesetzte Bemühungen, diese Belehnung zu Gunsten seines Hauses rückgängig zu machen. Man beschuldigte ihn, ob mit Recht, mag dahin gestellt sein, sogar zur Erreichung seines Zweckes einen angeblich ihm von Sigismund 1414 ertheilten Lehnbrief gefälscht zu haben. Auch seine Beschwerden beim Papste Martin V. und endlich bei dem damals in Basel tagenden Concilium wegen verweigerter Rechtspflege blieben ohne Erfolg, obschon die Baseler Väter wirklich eine Commission zur Untersuchung der Wittenberger Streitsache ernannten. Der Kaiser legte hiergegen Verwahrung ein, und ehe die Angelegenheit, die dann wieder an den Kaiser verwiesen ward, zu einer neuen Verhandlung kam, starb E. V. 1436 ohne Kinder. Er hinterließ den Ruf eines kriegerischen, unruhigen, für die Interessen seines Hauses eifrig bemühten Fürsten.