ADB:Elenus, Hieronymus
Nannius im Lateinischen lehrten, und wo er mit besonderer Neigung dem Studium der Philosophie oblag; er gehörte dem Pädagogium im Castrum an, und wurde Magister artium 20. März 1542. Daneben studirte er die Rechte, scheint sich aber darin mit der Licenz begnügt zu haben. Mudäus hatte damals den Lehrstuhl für Institutionen inne, und durch ihn wurde die reformirte Rechtswissenschaft in die alte brabantische Hochschule eingeführt; doch blieb E. nicht in Löwen, sondern ging nach Orleans, wo er mit Joachim Hoppers einen engen Freundschaftsbund schloß. Von da begaben sich beide nach Paris; E. hörte hier die Vorlesungen des damals berühmten Johannes Straselius (aus Strazeele bei Bailleul), der unter andern den Demosthenes interpretirte. Nach Löwen zurückgekehrt, gab E. selbst Unterricht in der Philologie und in der Jurisprudenz. Während des letzten Theils seines Lebens wirkte er in Antwerpen als Rechtsanwalt. Man hat von ihm eine Ausgabe mit Anmerkungen der Institutiones juris canonici des Lancelotus, Antwerpen 1566, und drei Bücher „Diatribarum sive Exercitationum ad jus civile“, Antwerpen, Plantin 1576; aufgenommen in Otto’s Thesaurus Bd. II. Das erste Buch enthält eine interessante methodologische Schrift, „Orationes tres de ratione studii juris“; das zweite mehrere kleinere Abhandlungen über verschiedene Stellen und Fragen des römischen [5] Rechts; das dritte eine rhythmische Paraphrasirung sämmtlicher Fragmente des Titels De regulis Juris. – Diese Schriften sind in Löwen verfaßt; E. bezeichnet sie selbst als: „si non magni momenti, indignas saltem, quae a tineis et blattis corroderentur“. Daher habe er sich entschlossen sie zu sammeln und herauszugeben. – Das Werkchen ist gewidmet (1574) dem Brüsseler Ammann Anton van Oß, Herr zu Over- und Nederembeek, Castellan von Vilvorde, einem bekannten Mann, der Bürgermeister von Brüssel und ein Haupt der dortigen spanischen Partei gewesen ist; er war Elenus’ Jugendgenosse und hatte auch dessen Vater zum Lehrer gehabt. – Beigegeben ist den Diatribae ein lateinisches Gedicht „De jure praetorii Antverpiensis“. – Sweert erwähnt noch von E. carmina chronica, „quae latent apud haeredes“.
Elenus: Hieronymus E. (Elen oder Eelen), niederländischer Jurist, Philolog und Methodiker, geb. wahrscheinlich um 1520–25 zu Baelen in Kempen, gest. zu Antwerpen 1576. Sein Vater, Andreas E., wird von ihm als tüchtiger Grammatiker gerühmt; er ertheilte dem Sohne den ersten Unterricht. Hieronymus begab sich hernach nach Löwen, wo Rescius im Griechischen und- Widmungsschreiben an Van Oß. Sweert. Foppens. Dierckxsens, Antverpia Christo nascens et crescens V. 249. Britz, Mémoires couronnés de l’Académie de Belgique XX.