ADB:Eichel, August Friedrich
Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs des Großen, † 1770. Er stammte aus dem Fürstenthum Halberstadt und bekleidete dort einen niederen Beamtenposten als Kammersecretär, bis König Friedrich Wilhelm I. auf ihn aufmerksam wurde und ihn als Cabinetsrath in seinen unmittelbaren Dienst nahm. Eben unter diesem König und unter seinem Nachfolger gewannen die Cabinetsräthe, als Organ der persönlichen Regierung des Herrschers, die große Wichtigkeit, die sie dann lange Zeit behauptet haben; indem der König selbst mit den Ministern meist schriftlich aus seinem Cabinet heraus verkehrte, fiel den Cabinetsräthen, wenngleich sie ursprünglich nur als die persönlichen Secretäre des Königs galten, doch thatsächlich ein sehr bedeutender Einfluß zu, der nicht selten den der Minister überragte. Zumal E. gilt in dieser Hinsicht als das eigentliche Prototyp dieser wichtigen Beamtenclasse. Von König Friedrich Wilhelm wurde er, wie es scheint, hauptsächlich für die Bearbeitung der Militärsachen verwendet. Zu der einflußreichsten Stellung aber gelangte er unter Friedrich dem Großen. Die vielseitige Geschäftskenntniß, die unermüdliche Arbeitskraft und die volle Hingabe, womit E. seinem Amte oblag, erwarb ihm das Vertrauen des Königs in einem Maße, wie er es nur wenigen Menschen geschenkt hat; bei allen wichtigsten Geschäften stand E. ihm zur Seite; er begleitete ihn auf seinen Reisen wie auf seinen Feldzügen; einmal, in der Schlacht bei Soor (1745), gerieth er dabei in österreichische Gefangenschaft; und es ist ihm gelungen, diese Vertrauensstellung bis zu seinem Tode (1770) zu behaupten. Wie es der Charakter eines solchen Amtes mit sich bringt, tritt die in demselben geübte Wirksamkeit nur selten oder nie an das Licht allgemeiner [723] und documentirter Kenntniß; sie geht in ihren Einzelheiten für die Zeitgenossen wie für die Nachwelt in der des Herrschers auf; nur die detaillirteste Nachforschung in den Acten würde vielleicht im Stande sein, den persönlichen Antheil herauszuschälen. Diese Arbeit ist für E. nicht gethan; wir sind noch jetzt in derselben Lage, die schon Dohm (Denkwürd. 4, 119) beklagte, daß wir über den an seiner Stelle einst so bedeutenden Mann außerordentlich wenig im Einzelnen wissen, und dieses wenige ist sehr mangelhaft beglaubigt. Es waren übele Gerüchte darüber im Umlauf, wie er sein nur mäßig besoldetes Amt benutzt habe, um ein beträchtliches Vermögen zusammenzubringen; der Großkanzler Cocceji, wird erzählt, habe ihn zur Fürsprache für seine Justizreform bei dem König durch unverdiente Begünstigungen gewonnen, die er Eichel’s Freunde Jariges zu Theil werden ließ; und gerade das Verhältniß zu Jariges und seiner Familie scheint der Gegenstand übelster Nachrede gewesen zu sein, die dadurch besonderen Nachdruck erhielt, daß E., der unverheirathet blieb, ihn und seinen ältesten Sohn zu Erben seines Vermögens einsetzte. Es ist nicht gerathen, auf die Autorität Büsching’s hin diesen und ähnlichen Gerüchten großes Gewicht beizulegen.
Eichel, preußischer geheimer Cabinetsrath im Dienste- Büsching, Beyträge z. d. Lebensgesch. denkwürd. Personen. Theil 1 u. 5. – Dohm, Denkwürdigkeiten IV. – Preuß, Friedrich d. Große I.