ADB:Eberstein, Ludwig Graf von

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Artikel „Eberstein, Ludwig Graf von“ von Gottfried von Bülow in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 582–583, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eberstein,_Ludwig_Graf_von&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 11:54 Uhr UTC)
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Eberstein: Ludwig Graf v. E., jüngster Bruder von Stephan Heinrich, geb. 1538, † den 25. März 1590, begraben in der Kirche zu Naugard, wo noch sein Grabmal. Die Grafen v. E. wurden um die Mitte des 13. Jahrhunderts von einem Verwandten, dem Bischof Hermann v. Camin, Grafen von Gleichen, nach Pommern gezogen und haben, reich belehnt, immer eine hervorragende Rolle in der Geschichte dieses Landes gespielt. Graf Ludwig hatte gleich seinem Bruder eine tüchtige wissenschaftliche Bildung erhalten, wurde 1556 durch Kaiser Ferdinand I. an das Hoflager berufen und später zu diplomatischen Geschäften vielfach gebraucht. Des religiösen Bekenntnisses wegen verließ er den kaiserlichen Dienst und begab sich an den Hof des Kurfürsten August von Sachsen, wo er in religiösen und politischen Angelegenheiten mit Glück thätig war, bis er nach Pommern zurückkehrte, um die Verwaltung seiner Erbgüter anzutreten. Hier war er schon in sehr jugendlichen Jahren zum Bisthum von Camin in Aussicht genommen worden, später war ihm das Decanat von Colberg dagegen ertheilt worden, auf das er aber 1559 verzichtet hatte. 1560 war er Mitunterzeichner der durch die Herzöge Barnim den Aelteren (XI.) und Philipp I. bestätigten Rechte der Prälaten und Stände, und 1567, bei Gelegenheit der Grumbachschen Händel, pommerscher Gesandter in das Lager der Fürsten bei Gotha. Nach Barnims Tode (1573) wurde er indeß seiner Dienste entlassen, begab sich auf seine Güter und gerieth in Schwierigkeiten mit seinen Gläubigern und seinem Bruder Stephan Heinrich. Nachdem er 1585 auf dem Landtage zu Stettin im Streit der Herzoge mit den Ständen noch kräftig für die Rechte der letzteren gesprochen, ergriff er plötzlich 1588 die Partei des Herzogs Johann Friedrich von Pommern-Stettin und setzte gegen das Versprechen ansehnlichen eigenen Vortheils unter dem 31. Mai d. J. beim Kaiser die Erneuerung einer älteren Verordnung, betreffend die Erhebung einer Tranksteuer für die Bedürfnisse des herzoglichen Staates, durch. Die Stände, unterstützt durch den hierdurch auch in seinen Rechten beeinträchtigten Herzog Ernst Ludwig von Pommern-Wolgast, verweigerten aber die Anerkennung dieser Steuer auf zwei Landtagen zu Treptow (7. Juli und 18. Aug.) und erreichten es trotz der Bemühungen des Grafen Ludwig und der persönlichen Einsprache Johann Friedrichs beim Kaiser in Prag, daß im November die verhaßte Tranksteuer wieder aufgehoben wurde. Graf Ludwig (Dähnert, Suppl. I. S. 501 ff. und 737) behielt zwar den ihm und seinem Hause verheißenen Lohn, konnte sich desselben aber nicht lang erfreuen, da er am 25. März 1590 starb. Er war seit dem 5. Juli 1564 mit Anna Gräfin v. Mansfeld vermählt und hatte aus dieser Ehe 9 Kinder; doch erlosch seine Nachkommenschaft schon mit seinem Enkel Ludwig Christoph, mit welchem 1663 das ganze Geschlecht ausstarb.

[583] Barthold, Geschichte von Rügen und Pommern. Dähnert, Pommersche Bibliothek. v. Wedel, Pommersche Chronik.