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Artikel „Drogo, Bischof von Metz“ von Bernhard von Simson in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 412–413, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Drogo&oldid=- (Version vom 4. Oktober 2024, 02:02 Uhr UTC)
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Drogo, Bischof von Metz, geb. 17. Juni 801, † 8. Decbr. 855, war ein natürlicher Sohn Karls des Großen von dessen Concubine Regina. Nach Karls Tode ließ Ludwig der Fromme seine Halbbrüder, welche der Vater ihm besonders ans Herz gelegt hatte, an seinem Hofe weiter erziehen und machte sie zu seinen Tischgenossen, nöthigte dieselben jedoch nach der Empörung seines Neffen, des Königs Bernhard von Italien, durch welche sein Argwohn aufgeschreckt war, im J. 818 in den geistlichen Stand zu treten und gab sie nach verschiedenen [413] Klöstern in Gewahrsam. Im J. 822 söhnte sich der Kaiser mit seinen Brüdern aus, welche sich inzwischen auch in ihren neuen Stand gefunden hatten. D. ward am 12. Juni 823 in Frankfurt a. M. zum Presbyter geweiht und auf Grund der in Metz erfolgten Wahl mit der Leitung des dortigen Bisthums betraut. Während der Wirren, welche die unglückliche zweite Hälfte der Regierung Ludwigs des Frommen erfüllten, blieb er seinem kaiserlichen Stiefbruder mit unerschütterlicher Treue zugethan, was der letztere mit einem stetig wachsenden, zuletzt, wie es scheint, unbedingten Vertrauen zu ihm vergalt. D. gehörte zu den wenigen Getreuen, welche bei dem Verrath auf dem „Lügenfelde“ (Juni 833) bei dem Kaiser ausharrten. Später scheint er sich an das Hoflager Ludwigs des Deutschen geflüchtet zu haben und war von hier aus für die Befreiung des gefangenen Kaisers mit thätig. Er führte den Vorsitz auf der Synode von Diedenhofen (Februar bis März 835), auf welcher die Restauration Kaiser Ludwigs nochmals feierlich anerkannt und der Erzbischof Ebo von Rheims als Haupturheber der demselben auferlegten Kirchenbuße zur Abdankung gezwungen wurde. Der nahe persönliche Verkehr, in welchen die beiden Brüder getreten waren, bekundet sich auch darin, daß Ludwig sowol Weihnachten 834 wie Ostern 835 bei D. in Metz feierte. Wahrscheinlich bald nach der Wiedereinsetzung des Kaisers wurde dem letzteren das Amt des Erzcapellans übertragen, in welchem er sich seit dem Anfange des J. 836 urkundlich nachweisen läßt. Im J. 840 ward er vom Kaiser mit dem Grafen Adalbert von Metz vorausgesandt, um das linke Rheinufer gegen Ludwig den Deutschen zu decken. Auch an dem Todesbette Kaiser Ludwigs († 20. Juni 840 auf einer Rheininsel bei Ingelheim), der von seiner eigenen Familie fern starb, stand ihm vornehmlich D. als Berather und Tröster zur Seite. Er empfing die letzten Anweisungen des Sterbenden und geleitete die Leiche des Kaisers nach Metz, wo sie im St. Arnulfskloster bestattet wurde. – Nach dem Tode Ludwigs des Frommen erkannte D. Lothar als Kaiser an und blieb ein ergebener Anhänger desselben, bis er sich im Febr. 842 der Partei Karls anschloß. Indessen wurde er im J. 844 von Lothar mit einer sehr wichtigen Mission betraut. Derselbe gab ihn nämlich damals seinem Sohne Ludwig an die Seite, welcher nach Rom zog, um die Wahl des Papstes Sergius II. einer Untersuchung zu unterziehen und die bei derselben verletzten kaiserlichen Gerechtsame zur Geltung zu bringen. Sergius verlieh auf Lothars Wunsch D. das apostolische Vicariat über ganz Gallien und Germanien mit sehr umfassenden Befugnissen. Diese kirchliche Anordnung war darauf berechnet, Lothars Ansprüchen auf Ausübung einer politischen Oberhoheit über die Reiche seiner Brüder die Wege zu ebnen, blieb jedoch, weil dieser Zweck allzu durchsichtig und die Metropoliten nicht geneigt waren, sich einem solchen päpstlichen Stellvertreter unterzuordnen, unwirksam. Sie scheiterte an den Beschlüssen einer Synode von Verneuil (December 844), welche die Entscheidung über die Sache auf eine allgemeine fränkische Kirchenversammlung vertagte. Drogo’s Tod in noch nicht allzu hohem Alter war um so bedauernswerther, als er sich durch die Milde und Liebenswürdigkeit seines Charakters nicht minder als durch Geburt und Stellung zum Vermittler wie kein andrer eignete und bei Lothar wie bei Karl dem Kahlen in gleich hoher Geltung gestanden hatte. – Außer seinem Bisthum besaß D. auch die Abteien Gorze, Luxeuil und St. Trond.

Funck, Ludwig der Fromme, Frankfurt a. M. 1832. – B. Simson, Jahrbücher des Fränkischen Reichs unter Ludwig dem Frommen. Bd. I. Leipzig 1874. Bd. II. 1876. – Dümmler, Gesch. des Ostfränkischen Reichs Bd. I. Berlin 1862. – Wenck, Das Fränkische Reich nach dem Vertrage von Verdun. Leipzig 1851.