ADB:Dietzel, Gustav
Muther’s Jahrbuch des gemeinen deutschen Rechts Bd. II. III. IV., in Siebenhaar’s Archiv für deutsches Wechselrecht und Handelsrecht Bd. VII, und im Archiv für die sächsische Geschichte Bd. II. Auch verfaßte er das Gutachten der Kieler Juristen-Facultät über die Rechtskräftigkeit der preußischen Preßverordnung vom 1. Juli 1863.
Dietzel: Gustav D., Rechtsgelehrter, geb. 27. Febr. 1827 in Altenburg, † 27. April 1864 zu Kiel. Auf der Bürgerschule und dem Friedrichs-Gymnasium seiner Vaterstadt vorgebildet, studirte er seit Ostern 1846 in Leipzig, dann in Jena, wo er im December 1851 zum Doctor beider Rechte promovirt ward. Hierauf kehrte er nach Leipzig zurück, um sich in der juristischen Praxis auszubilden und habilitirte sich 1853 an der Universität als Privatdocent. 1855 26. Oct. erhielt er eine außerordentliche Professur der Rechte. Zu Ostern 1862 folgte er einem Rufe als ord. Professor des römischen Rechts nach Kiel. Außer seinen Habilitationsschriften „De actione funeraria“ und „De mandato post mortem collato“, 1853, besitzen wir von ihm nur eine civilistische Monographie: „Das Senatusconsultum Macedonianum“, 1856, sowie mehrere gediegene Abhandlungen in Bekker’s und- Junghans in den Schriften der Univ. zu Kiel aus dem J. 1863. Bd. X, Chronik S. 3 ff. Ed. Alberti, Lexikon der Schleswig-Holstein-Lauenburg. u. Eutin. Schriftsteller I. 160.