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Artikel „Cramer, Andreas Wilhelm“ von Henning Ratjen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 546, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Cramer,_Andreas_Wilhelm&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 11:41 Uhr UTC)
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Cramer: Andreas Wilhelm C. ward 1760 in Kopenhagen, wo der Vater Johann Andreas C. (s. u. S. 550) damals deutscher Hofprediger war, geboren. Der Vater starb 1788 in Kiel, als Professor der Theologie und Kanzler der Universität. A. W. C. studirte in Kiel und Leipzig, ward 1785 in Kiel zum Doctor der Rechte promovirt, 1786 Professor in Kiel und 1826 Oberbibliothekar der Kieler Universitätsbibliothek bis zu seinem Tode am 23. Januar 1833. A. W. C. wirkte in Kiel nicht blos für das Studium des römischen Rechts, sondern auch für das philologische Studium. Bis 1802 hielt er neben seinen juristischen Vorlesungen der Institutionen, Pandekten und römischen Rechtsgeschichte nach Heineccius, Hellfeld, Bach und Günther, Vorträge über Sueton, Sallust, Juvenal etc. Später traten an die Stelle der philologischen Vorlesungen Vorträge über Ulpian und einige Titel der Pandekten, namentlich über den Titel De verborum significatione. Im J. 1811 ließ er diesen Titel der Pandekten sowie den gleichlautenden des Codex mit Einleitung und Angabe der Lesarten abdrucken. In dieser Vorlesung beschäftigte er sich ausführlich mit der Frage, ob das florentinische Manuscript allein Beachtung verdiene. Gellius war ein Lieblingsschriftsteller Cramer’s, er las wiederholt über ihn und gab vier Excurse über ihn heraus. A. W. C. machte zur Stärkung seiner Gesundheit mehrere Reisen, auf denen er die Bibliotheken Deutschlands und der Schweiz kennen lernte und sich Auszüge und Bemerkungen aus Handschriften machte. Eine Frucht dieser Reisen war die Herausgabe des Scholiasten zum Juvenal. Vielen Fleiß wandte C. auf das juristische Wörterbuch des Brissonius. Ein Supplement zu Brissonius gab er 1813 heraus. Eine neue verbesserte Ausgabe des ganzen Werks erschien leider nicht, so wenig wie eine neue Ausgabe des Römischen Gesetzbuchs von Justinian, wofür er viel gesammelt hatte und wozu er nach seiner Kritik der Spangenbergischen Ausgabe sehr befähigt war. Kirchliche und politische Streitigkeiten liebte C. nicht. Als 1830 für und wider Lornsen’s Schrift über das Verfassungwerk mehrere Schriften erschienen, sprach C. in seinem „Wort an Freunde“ die Ansicht aus, er könne über so wichtige allgemeine politische Fragen sich nicht äußern, ihm fehle dazu die nöthige Kenntniß, es sei nöthig und gut, daß jeder seines Amtes warte und die Vielgeschäftigkeit meide. Als es aber 1819 galt, die Universität Kiel zu vertheidigen, war C. der erste, welcher auf eine desfallige Vorstellung an die höhere Behörde drang. Für die Kieler Universitätsbibliothek war C. von 1826 in hohem Grade thätig. Vgl. Ratjen, Geschichte der Kieler Universität, S. 98–99. Nach Cramer’s Tode schrieb der Kieler Professor Nitzsch eine treffliche Memoria Andr. G. Crameri, die in Cramer’s kleinen Schriften, welche der Unterzeichnete 1832 herausgab, wieder gedruckt ist. Ohne seinen Namen gab C. 1822 seine „Haus-Chronik“ heraus, er hatte sich kaum erholt von einer das Gemüth afficirenden Krankheit. Die Schrift ist fast zu sehr getränkt mit dem „erquickenden Naß“, das C. bei seinen Arbeiten glaubte anwenden zu müssen.