ADB:Spangenberg, Georg August (Jurist)
Ernst Peter Johann, machte in Göttingen seine philosophischen und juristischen Studien; begleitete sodann als Hofmeister mit dem Titel eines gräflich Stolberg’schen Rathes von 1761–1766 zwei junge Grafen Stolberg–Stolberg auf Reisen und fremde Hochschulen, wurde 1771 in Göttingen außerordentlicher, 1784 ordentlicher Professor der Rechte, las als solcher Institutionen, Pandecten und römisches Staats– und Privatrecht, und starb daselbst nach 35jähriger Lehrthätigkeit in einem Alter von 67 Jahren 4 Monaten. Er hinterließ einige nun außer Gebrauch gekommene Schriften, so über „Morgengabe“ (Göttingen 1767 4°) „Commentatio de muliere ob testium solemnitatem testimonii ferendi“ (1770 4°). „Codicis repetitae praelectionis l. etc.“ (Göttingen 1776 4°). Außerdem besorgte er nach dem Tode des Geh. Justizrathes Georg Christ. Gebauer die Herausgabe des von diesem bearbeiteten „Corpus juris civilis etc.“ (Göttingen 1776 4°), welches Werk in der Allgem. Teutschen Bibliothek (S. 278–92) eingehend besprochen ist.
Spangenberg: Georg August S., Rechtslehrer, geb. zu Göttingen am 4. December 1738, † daselbst am 4. März 1806. S., der Vater des bereits erwähnten