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Artikel „Buddeus, Karl Franz“ von Emil Julius Hugo Steffenhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 501–502, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Buddeus,_Karl_Franz&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 07:13 Uhr UTC)
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Buddeus: Karl Franz B. (Budeus), Rechtsgelehrter und Staatsmann, zweiter Sohn des Theologen Johann Franz B., geb. 25. (nicht 5.) März 1695 zu Halle a. S., † 5. Juli 1753 zu Gotha. Er studirte seit 1711 in Jena Philosophie, schöne Wissenschaften, Theologie und die Rechte. Von dort ging er 1719 nach Weimar, wo er Studien in dem Archive machte und im Herbste desselben Jahres Hofadvocat, 1727 Landschaftscommissar wurde. 1728 nach Rudolstadt als fürstl. schwarzburgischer Justizrath, Kammerconsulent und Fiscal berufen, ward er daselbst 1729 Beisitzer der fürstlichen Regierung, 1730 wirklicher Hofrath. 1734 trat er als Hofrath und Mitglied der Landesregierung in die Dienste des Herzogs zu Sachsen-Gotha, der ihn 1736 zum Obervormundschaftsrath, dann zum Director des Wittwen-, Waisen- und Zuchthauses ernannte. In der Arrestsache des Landjägermeisters v. Gleichen (1746) fungirte [502] er 1747 als kaiserlicher subdelegirter Commissar und Vollstrecker der Execution des Reichskammergerichts gegen H. Anton Ulrich von Meiningen (s. d.). 1748 nahm er Weimar-Eisenach nach dem Ableben des Herzogs Ernst August für Gotha in vormundschaftlichen Besitz. 1750 endlich wurde er Vicekanzler der Landesregierung zu Gotha. Außer einigen Aufsätzen in Zeitschriften schrieb er namentlich: „Untersuchung des wahren Grundes, aus welchem die höchste Gewalt eines Fürsten über die Kirche herzuleiten ist“ (anonym), 1719, nachgedruckt 1737. In dem weimarischen Vormundschaftsstreit verfaßte er 1748/49 eine Reihe von Staatsschriften, welche zum Theil in der „Europäischen Staatscanzley“ wieder abgedruckt sind. Sein Leben beschrieb er für seine Kinder in den „Denkwürdigkeiten meines Lebens“, 1748. Aus seinen Papieren wurde einiges von seinem Sohne Wilhelm Friedrich Franz in dessen Opuscula Theil 2. 1760, veröffentlicht. Im Manuscript hinterließ er viele rechtliche Bedenken und Deductionen, sowie eine vollständige Polizeiordnung des Herzogthums Gotha.

Jac. Brucker, Bildersal berühmter Schriftsteller 9. Zehend. 1752. Göttingische Anzeigen 1753. II. 850 ff. Joh. Adolph Löwe, Gedächtnißpredigt auf den Vice-Kanzler C. F. Buddeus. Gotha 1753. 4. Jugler, Beyträge zur jurist. Biographie I. 381 ff. Ludw. Friedr. Hesse, Verzeichniß Schwarzburgischer Gelehrten II. 3 ff. 1832.