ADB:Bruns, Simon
[1], der am Weihnachtstage 1532 den ersten lutherischen Gottesdienst in der Benedictinerklosterkirche zu St. Michael in Lüneburg halten ließ, an diese Kirche vor 1549 als Prediger berufen. Er galt als ein gelehrter und rechtgläubig lutherischer Theolog, obwol er 1549 das Interim durch Unterschrift mit anerkannte. Als Stiftsprediger des Abtes Eberhard von Halle[2], des ersten Landstandes von Lüneburg, nahm er 1561 auf dem Celler Convente in Sachen des Hardenberg’schen Kirchenzwistes eine bedeutsame Stellung ein. Abt Eberhard ernannte ihn zum Superintendenten aller Klosterpfarren, wahrscheinlich schon 1556, und als er die Administration des Bisthums Verden antrat, zum ersten lutherischen Generalsuperintendenten von Verden, wol schon 1566, und so ist sicherlich B. neben Eberhard der Verfasser der ersten verdenschen lutherischen Kirchenordnung und der eigentliche Begründer des lutherischen Gottesdienstes in den dortigen Landpfarren. Er war fünfmal verheirathet. In den Actenauszügen bei Gebhardi heißt er stets Bruns, auch bei Büttner.
Bruns: Simon B. (Brauns oder Bruno), † zu Schneverdingen 15. Juni 1570, stammte aus Breslau, studirte in Wittenberg Theologie und wurde vom Abte Herbart von Halle[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 452. Z. 21 v. o. l.: Herbort von Holle. [Bd. 4, S. 795]
- ↑ Z. 26 v. o. l.: Holle. [Bd. 4, S. 795]