ADB:Boos, Martin
[139] wurden Gegenstand der Untersuchung und vom bischöflichen Vicariate durch Spruch vom 2. Sept. 1797 als irrige und anstößige feierlich verworfen und er selbst auf 8 Monate in das geistliche Correctionshaus Göggingen verurtheilt. Er floh aber nach Oesterreich und erhielt durch Bischof Gall, einen Freund Sailer’s, dem B. nahe gestanden, die Pfarrei Gallneukirchen, wo er segensreich wirkte, bis er sich 1816 abermal gedrungen sah, nach Baiern auszuwandern, von wo er ausgewiesen, endlich Aufnahme in Preußen als Professor und Religionslehrer in Düsseldorf fand, und endlich 1819 Pfarrer in Sayn bei Coblenz wurde, wo er am 29. Aug. 1825 starb. Seine Bedeutung liegt hauptsächlich in dem Einflusse, den er auf Geistesverwandte lange Zeit hindurch übte.
Boos: Martin B., geb. 1762 in einem schwäbischen Dorfe der Diöcese Augsburg, wurde nach Vollendung seiner theologischen Studien in Dillingen Priester. Nach kurzem Aufenthalte als Caplan in Unterthingen war er zwei Jahr lang Stiftscaplan in Kempten und bald darauf Canonicus zu Grönenbach im Kemptischen. Wegen Schwärmerei seines Amtes entsetzt, ward er 1793 wieder angestellt als Caplan in Wiggensbach. Seine Sätze: Jeder Gläubige habe die Schlüsselgewalt, könne zur Beicht sitzen und lossprechen; – die Gottlosen empfingen nicht den Leib des Herrn; – nur die Gerechten gehörten zu der Gemeinschaft der Heiligen; – es lasse sich muthmaßen, daß die Kinder auch ohne Taufe selig würden; – jede Religion führe zur Seligkeit; – es sei erlaubt, durch Loosen, Würfelspielen etc. den Willen Gottes zu erforschen etc. –- Joh. Goßner, Martin Boos, der Prediger der Gerechtigkeit, Selbstbiographie … Leipzig 1826. – Lincke, H. M. Martin Boos … nach seinem merkwürdigen Leben, Wirken und Leiden, Leipzig 1837.