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Artikel „Bickell, Johann Wilhelm“ von Richard Wilhelm Dove in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 614–615, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bickell,_Wilhelm&oldid=- (Version vom 2. November 2024, 16:26 Uhr UTC)
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Bickell: Johann Wilhelm B., Kirchenrechtslehrer, geb. in Marburg 2. Nov. 1799, † in Cassel 23. Jan. 1848 als kurhessicher Staatsrath und Vorstand des Justizministeriums. Vorgebildet auf dem Pädagogium zu Marburg, [615] bezog B. im Herbste 1815 die Marburger Universität und wandte sich nach einem dreijährigen juristischen Studium an derselben im Herbste 1818 nach Göttingen, wo ihn während einjährigen Aufenthalts Hugo und Eichhorn in die historische Richtung der Jurisprudenz einführten. 1820 in Marburg auf die Dissertation: „De precario“ zum Doctor der Rechte promovirt, las er daselbst seit Herbst 1820 über verschiedene juristische Disciplinen, wurde 1824 außerordentlicher, 1826 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaft. Seine Studien wandten sich seit 1823 besonders der Geschichte des Kirchenrechts zu. Quellenstudien für eine Bearbeitung derselben führten ihn 1826 nach Wien, München und Paris, 1830 nach Paris. Eine Frucht dieser Studien sind die Abhandlungen: „Ueber die Entstehung und den heutigen Gebrauch der beiden Extravagantensammlungen des Corpus jur. canonici“, Marb. 1825 und: „De paleis quae in Gratiani decreto inveniuntur disquisitio hist.-critica“, ib. 1827. Von seiner „Geschichte des Kirchenrechts“ erschien dagegen leider nur des ersten Bandes erste Lieferung, Gießen 1843, und aus dem litterarischen Nachlaß Bickell’s die zweite Lieferung von F. W. Röstell herausgegeben, Frankfurt a. M. 1849, worin die Zeit bis auf Constantin bearbeitet ist. Seit 1830 war B. nämlich durch praktisch kirchliche und politische Bestrebungen und veränderte Berufsthätigkeit (er wurde 1832 Oberappellationsgerichtsrath in Cassel, 1841 Director des Obergerichts zu Marburg, 1845 Vicepräsident des Oberappellationsgerichts zu Cassel, 1846 Vorstand des Justizministeriums) in seinen wissenschaftlichen Arbeiten gehemmt. Von seinen Schriften praktischer Tendenz sind noch hervorzuheben: „Ueber die Reform der protestantischen Kirchenverfassung in besonderer Beziehung auf Kurhessen“, Marb. 1831, „Deutsche Presbyterial- und Synodal-Verfassung der evangelischen Kirche in ihrem Ursprunge und ihrem Einflusse auf Hessen“ (Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, Bd. I. S. 43 ff. 1837), „Ueber die Verpflichtung der evangelischen Geistlichen auf die symbolischen Schriften in besonderer Beziehung auf das kurhessische Kirchenrecht“, Cassel 1839, 2. Aufl. 1840. – Vergl. K. W. Justi, Grundlage zu einer hessischen Gelehrten-, Schriftsteller- und Künstler-Geschichte von 1806–1831, Marb. 1831, S. 24–30. O. Gerland, Grundlage etc., Fortsetzung Bd. I. Cassel 1863, S. 37 f. A. L. Richter und R. Schneider, Krit. Jahrbb. für deutsche Rechtswissenschaft, 12. Jahrg. (Leipz. 1848) Bd. XXIII. S. 374–377. Heppe in Herzog’s Real-Encycl. für protestantische Theologie und Kirche, Bd. XIX. S. 195–197.