Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Anton I.“ von Johann Friedrich Ludwig Theodor Merzdorf in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 491, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Anton_I.&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 17:59 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 1 (1875), S. 491 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Anton I. (Oldenburg) in der Wikipedia
Anton I. in Wikidata
GND-Nummer 133161951
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|1|491|491|Anton I.|Johann Friedrich Ludwig Theodor Merzdorf|ADB:Anton I.}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=133161951}}    

Anton I., Graf von Oldenburg, geb. zu Oldenburg 1505, † 22. Jan. 1573 war der jüngste Sohn des Grafen Johann XIV. und dessen Gemahlin, einer geborenen Fürstin von Anhalt, und stammte aus dem alten Grafengeschlechte, das nach einer Tradition seinen Ursprung wenn nicht auf Wittekind doch auf einen jenem entsprossenen Familienzweig zurückführt, und sich zwischen der Weser und Ostfriesland seßhaft gemacht, sich auch nach und nach die kleinen Bauernfreistaaten unterworfen hatte. Unter des Grafen Antons I. Vorfahren ist der Graf Dietrich der Glückselige hervorzuheben, dessen Sohn Christian nach Dänemark auf den Thron berufen und Stammvater der Herrscher Dänemarks, Schwedens, Rußlands, so wie der Herzogthümer Schleswig und Holstein wurde. Graf A. regierte erst (1526) mit seinen älteren Brüdern Johan XV., Georg und Christoph gemeinschaftlich, erhielt aber dann (1529) die alleinige Regierung, führte die Reformation, unterstützt durch seinen Bruder Christoph, ein, entriß Delmenhorst den münsterschen Ständen, sorgte für gute Münze, gewann durch Eindeichungen große Strecken Landes, errichtete das Gymnasium und machte sich auch sonst um das Land durch Einsetzung von Landgerichten, eine Deichordnung etc. vielfach verdient, aber dessen ungeachtet läßt sich Härte und Eigenmächtigkeit in seinem ganzen Verfahren nicht verkennen, so daß der Ausspruch des gleichzeitigen Chronisten Renner wol nicht ungerechtfertigt erscheint, wenn derselbe sagt: „He was sinen Undersatten en swar Herr“.

v. Halem, Geschichte des Herzogthums Oldenburg. Bd. II. (Oldenburg 1795).