ADB:Christian I. (König von Dänemark, Norwegen und Schweden)

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Artikel „Christian I., Herzog von Schleswig und Holstein“ von Georg Hille in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 180–184, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Christian_I._(K%C3%B6nig_von_D%C3%A4nemark,_Norwegen_und_Schweden)&oldid=- (Version vom 9. Oktober 2024, 23:03 Uhr UTC)
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Christian I., Herzog von Schleswig und Holstein, Graf von Oldenburg und Delmenhorst, König von Dänemark, Schweden und Norwegen, geboren 1426, † 1481, Sohn des Grafen Dietrich von Oldenburg und der Heilwig, Schwester des Schaumburgers Adolf VIII., Herzogs von Schleswig und Grafen von Holstein, wurde am Hofe des letzteren mit seinen beiden jüngeren Brüdern Gerhard und Moritz erzogen. Herzog Adolf hatte ihn ursprünglich zu seinem Nachfolger ausersehen, verschaffte ihm aber nach dem am 6. Januar 1448 erfolgten Tode des Königs Christof von Dänemark, Schweden und Norwegen die dänische Krone. Die durch früher ihm geleistete Huldigung erworbenen Ansprüche an Schleswig und Holstein gab Ch. am 28. Juni 1448 auf und bestätigte zugleich, daß Schleswig niemals wieder mit Dänemark verbunden werden solle, so daß über beide Lande ein Herr sei. Nachdem Ch. zu Hadersleben am 1. Sept. [181] 1448 auf eine vom dänischen Reichsrath vorgelegte Handfeste sich verpflichtet hatte, wurde er zum Könige von Dänemark gewählt und empfing am 28. September zu Wiborg die Huldigung. Im darauf folgenden Jahre vermählte er sich mit seines Vorgängers Christof Wittwe, Dorothea, aus dem Stamme der Hohenzollern. – Die Schweden hatten den Karl Knudson zum Könige gewählt. Dies führte zum Kriege zwischen Dänemark und Schweden. Ch. gewann die zwischen beiden Ländern streitige Insel Gothland. Am 13. Mai 1450 verglichen sich die beiden Reiche zu Halmstad dahin, daß nach des einen Königs Tode der überlebende über beide Reiche König sein solle, und daß dieselben dann ewiglich unter einem Könige zusammenbleiben sollten. – Norwegen beanspruchten beide Könige. Der norwegische Reichsrath erkannte Ch. am 1. August 1450 als den rechtmäßigen König an und erklärte am 29. desselben Monats, daß Norwegen für die Zukunft stets denselben König mit Dänemark haben solle. – Der Streit um Gothland führte 1452 von neuem zum Kriege zwischen Dänemark und Schweden. König Ch., wiewol von seinem Oheim Herzog Adolf VIII. auf das eifrigste unterstützt, zugleich im Bunde mit Frankreich und vom deutschen Orden mit Geldmitteln versehen, errang keine entscheidenden Vortheile. Erst als der Erzbischof Jens von Upsala, mit dem Schwedenkönige Karl Knudson verfeindet, sich auf seine Seite stellte, entschied sich der Streit zu seinen Gunsten. Karl Knudson floh nach Danzig; Ch. erschien mit einer Flotte in Stockholm und empfing am 29. Juli 1457 im Dom zu Upsala die schwedische Krone. Im Januar 1458 wurde vom norwegischen Reichsrath und bald darauf auch von den maßgebenden Factoren Schwedens Christians ältestem Sohne, Johann, die Nachfolge zugesichert. Am 28. Juli desselben Jahres schloß König Ch. Frieden mit Polen und mit den preußischen Städten, welche seinen Gegner unterstützt hatten. – Am 4. December 1459 starb Herzog Adolf VIII. Rechtmäßigen Anspruch an seine beiden Länder Schleswig und Holstein zugleich hatte Niemand. An Holstein hatte wol Graf Otto von der in Pinneberg regierenden Seitenlinie des Schaumburger Grafenhauses das beste Recht. Schleswig dagegen durften Ch. und seine Brüder als Herzog Adolfs nächste Erben beanspruchen, wenn es nicht als ein eröffnetes dänisches Reichslehen Ch. als dem Könige von Dänemark zur Verfügung stand. Strenge Durchführung des Rechtes mußte zur Trennung der beiden vereinigten Länder führen. Dies wollten deren Stände unter allen Umständen vermeiden; sie schwuren sich, einträchtig einen Herrn zu erkiesen. Verhandlungen mit den verschiedenen Prätendenten zu Neumünster und Rendsburg blieben erfolglos. Anfang März 1460 fanden sich die Landräthe mit Ch. zu Ripen zusammen. Hier wählten sie, durch specielle Vergünstigungen gewonnen, den König Ch. zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein. Am 5. März wurde ihnen die bekannte Handfeste ausgestellt, in welcher zugesichert wurde, daß beide Lande auf ewig zusammenbleiben sollten ungetheilt. In derselben wurden den Ständen beider Lande wichtige Rechte verbrieft, welche durch die am 4. April 1460 zu Kiel ausgestellte sogenannte tapfere Verbesserung der Landesprivilegien noch erweitert wurden. – Des Königs Brüder hatten auf ihre Ansprüche an Schleswig-Holstein verzichtet. Dafür überließ ihnen der König Ch. seinen Antheil an den Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst und sagte jedem von ihnen beiden die Zahlung von 40000 rheinischen Gulden zu. Die Schaumburger Grafen ließen sich für ihre Ansprüche an Holstein durch eine Summe von 41500 rheinischen Gulden abfinden. Die Privilegien der schleswig-holsteinischen Städte und Klöster, auch von Lübeck und von Hamburg, welches zuvor am 15. Januar 1461 dem Könige Huldigung geleistet hatte, wurden in üblicher Weise bestätigt. – Schwer lasteten auf Ch. die ihm durch den Erwerb Schleswig-Holsteins erwachsenen Zahlungsverbindlichkeiten, umsomehr da er auch die Tilgung von Herzog [182] Adolfs bedeutenden Schulden übernommen hatte. Es half nicht viel, daß in Schleswig-Holstein wiederholt eine allgemeine Schatzung bewilligt wurde, wiewol zugleich der erbeutete Schatz Karl Knudsons und ein Theil der im Norden gesammelten Ablaßgelder ihm zu Nutze kam. Im Jahre 1464 starb des Königs Bruder Moritz. Graf Gerhard übernahm die Vormundschaft über dessen Kinder und stellte sich dem Könige wegen der noch rückständigen Summen als drängender Gläubiger gegenüber, da er viel Geld für seinen Streit mit dem Stifte Bremen gebrauchte. Nicht nur seinen Brüdern, auch einzelnen Adlichen hatte König Ch. hohe Summen zu zahlen. Fast alle Schlösser und Städte mit dem größten Theil des Landes waren als Pfandstücke in den Händen des Adels. Dadurch wurde die Macht und Bedeutung des Landrathes gesteigert. Derselbe schloß am 20. Mai 1466 zu Kolding mit dem dänischen Reichsrath eine Union ab, welche ewigen Frieden zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein festsetzte und für den Todesfall Christians Bestimmungen über die Wahl seines Nachfolgers traf. Der König gab diesem Vertrage seine Zustimmung. – Graf Gerhard trat inzwischen bei seinen Geldforderungen immer stürmischer auf setzte sich sogar 1466 in den Besitz von Rendsburg, welches die Herzogin Margarethe, deren Wittwensitz es war, der Königin Dorothea überlassen hatte. Um ihn zu befriedigen, wurde ihm (1. November 1466) die Einlösung von einigen verpfändeten Schlössern in Schleswig-Holstein gegönnt. Am 18. December wurde er sogar für die Zeit der Abwesenheit des Königs zu einem Vorsteher des Landes ernannt. Dies benutzend, setzte sich Gerhard in den Besitz von verpfändeten Schlössern. ohne die Pfandgläubiger völlig zu befriedigen. Dadurch beim Adel verhaßt, wußte er gleichzeitig bei den Bauern und beim gemeinen Mann Sympathien für sich zu erwecken. Als nun gar im Frühjahr 1469 der König die Lande Schleswig und Holstein aufforderte, seinem Bruder Pfandhuldigung zu leisten, stiftete der Landesadel, auf das höchste gereizt, in einer großen Versamlung am Vollrathsbache bei Kiel (2. Mai 1469) einen Bundesverein zum treuen Zusammenstehen gegen Jedermann, der sie vergewaltigen wolle. Gemünzt war dies gegen Gerhard. Vom Könige mußte die Ordnung der schleswig-holsteinischen Angelegenheiten erwartet werden. Abgesandte der Ritterschaft erhielten von ihm in Kopenhagen (31. August 1469) günstige Zusagen. Er erschien noch im selben Jahre persönlich in Holstein, ohne indessen mit der Ritterschaft zur Verständigung zu kommen. Da die Verwicklungen mit Schweden des Königs Anwesenheit in Schleswig-Holstein auf längere Zeit nicht gestatteten, wurde die Regelung der Zwistigkeiten in Schleswig-Holstein auf ein Jahr vertagt. Aber mit Lübeck wenigstens, welches in Hinsicht auf den schwedischen Krieg gewonnen werden mußte, hatte sich Ch. verständigt. Um die verschiedenen Ansprüche der Lübecker zu befriedigen, wurde denselben am 8. October Schloß und Stadt Kiel mit Zubehör verpfändet. Die von Gerhard erregten Streitigkeiten in Schleswig-Holstein dauerten fort. Er erreichte, daß ihm 1470 die Friesen und das geringe Volk in den Landschaften Pfandhuldigung leisteten. Im Sommer erschien der König wieder in Holstein und berief die Parteien nach Segeberg. Auch der Bischof von Lübeck und die Rathssendeboten von Hamburg und Lübeck fanden sich ein. Gerhard gab zunächst durchaus nicht nach, wurde aber im August durch Gewalt gezwungen, die von ihm behaupteten Schlösser auszuliefern und allen seinen Ansprüchen mit Ausnahme an die für Aufgabe seines Erbrechtes an Schleswig-Holstein ihm noch rückständigen Summen zu entsagen. Am 8. August entband er die Lande von der ihm geleisteten Pfandhuldigung und leistete am 21. Sept. dem Könige Urfehde. Letzterer ließ sich von neuem huldigen. Am 9. Octb. schloß Ch. aber nur in seiner Eigenschaft als Landesherr von Schleswig und Holstein mit Lübeck und Hamburg ein Bündniß zu gegenseitiger Hülfsleistung. [183] Erweitert wurde dasselbe am 11. October durch die sogenannten Segeberger Concordaten. Die schleswig-holsteinischen Stände standen bei diesen Verhandlungen dem Könige und den beiden Hansestädten wie eine selbständige Macht gegenüber. Ungefähr gleichzeitig wurde des Königs Verhältniß zu seinen Gläubigern aus der Ritterschaft geregelt. Zahlreiche Verpfändungen von Schlössern und Harden stellten deren Forderungen sicher. Den Dithmarschen wurden ihre alten Freiheiten bestätigt. Graf Gerhard, nur dem Zwange gewichen, folgte deshalb bereitwillig dem Rufe der ihm treu ergebenen Friesen an der schleswigschen Westküste, welche 1472 einen Aufstand erregten, und erschien wieder im Lande. Mit Hülfe des Herzogs Heinrich von Mecklenburg und der Städte Hamburg und Lübeck, welche besonders Geld herliehen, wurde der Aufstand der Friesen niedergeschlagen und auf das strengste bestraft. Besonders Husum hatte schwer zu leiden. Graf Gerhard hatte sich rechtzeitig in seine Grafschaften zurückgezogen. Er verhielt sich von jetzt an ruhig und versöhnte sich schließlich mit seinem Bruder.

Inzwischen hatte Ch. eine seiner Kronen verloren. Streit mit dem Erzbischof Jens von Upsala hatte 1463 Kämpfe veranlaßt, welche den Karl Knudson im Jahre 1464 auf kurze Zeit und dann 1467 noch einmal auf den schwedischen Thron zurückführten. Er starb als König von Schweden am 13. Mai 1470. Zur Führung des schwedischen Krieges hatte der dänische Reichsrath Geldmittel zur Verfügung gestellt. Die Königin Dorothea hatte, um Geld für denselben Zweck herbeizuschaffen, ihr Geschmeide verpfändet. Nach Karl Knudsons Tode stellte sich dessen Neffe Sten Sture an die Spitze der Dänemark feindlichen Partei Schwedens. Er schlug am 10. October 1471 am Brunkeberge vor Stockholm ein dänisches Heer und behauptete sich in der Folge an der Spitze Schwedens. König Ch. war in der Schlacht selber verwundet worden. Am 2. Juli 1472 schlossen Dänemark und Norwegen mit Schweden den Frieden, der in den folgenden Jahren wiederholt erneuert wurde, obgleich Ch. den Gedanken einer Wiedergewinnung Schwedens nie aufgab und zu diesem Zwecke nach allen Seiten hin mit den europäischen Mächten Verbindung suchte. Noch auf seinem Todtenbette sprach er seiner Gemahlin von seinen Entwürfen gegen Schweden.

Eng verbunden war Ch. mit dem Könige Jakob von Schottland, der sich 1468 mit Christians Tochter Margarethe vermählt hatte und an Stelle der versprochenen Mitgift die früher zu Dänemark gehörenden Orkaden und Shetlandsinseln erlangte. Durch König Jakobs Vermittelung erneuerte Ch. seine schon früher bestandene Verbindung mit Frankreich. Am 7. September 1472 wurde ein Bündniß zwischen Dänemark und Frankreich abgeschlossen, bei dem sogar eine Heirath zwischen Christians ältestem Sohn Johann und Ludwigs XI. Tochter Johanna in Aussicht genommen wurde. Aus dieser Heirath wurde freilich nichts. Johann vermählte sich später (1478) mit des Kurfürsten Ernst von Sachsen Tochter Christina. Mit England schloß Ch. am 1. Mai 1471 einen zweijährigen, später verlängerten Friedensvertrag. Als ein großer Gewinn mußte es dem Könige Ch. erscheinen, daß er am 26. Mai 1473 vom deutschen Kaiser Friedrich III. mit Dithmarschen belehnt wurde. Zu dem Kaiser trat Ch. im folgenden Jahre in sehr enge Beziehungen. Am 8. Januar 1474 unternahm er nämlich mit großem Gefolge eine Auslandsreise. Zunächst ging er zum Kaiser nach Rothenburg a. d. Tauber, von da über Innsbruck und Mailand, wo er längeren Aufenthalt nahm, nach Rom zum Papst. Dieser befreite ihn von dem Gelübde einer Wanderung zum heiligen Grabe. Auf der Rückreise verweilte Ch. vier Wochen lang beim Kaiser in Augsburg. Am 24. August war er wieder in Reinbeck in Holstein. Noch einmal verließ er seine Lande am 28. October und begab sich an den Rhein, um womöglich den drohenden Zwist zwischen dem Kaiser und Herzog Karl dem Kühnen von Burgund beizulegen. [184] Zu Schiffe den Rhein hinunter und von Campen aus zur See kehrte er in die Heimath zurück, wo er im Juni 1475 wieder eintraf. Der Aufenthalt in den Niederlanden brachte ihm einiges Geld ein, da er von einzelnen niederländischen Städten für deren Befreiung vom neuen Sundzoll Geldsummen erhielt. Die Reisen hatten übrigens einen großen Aufwand erfordert, waren indessen auch von großen Erfolgen begleitet. Der Papst hatte mancherlei bewilligt. Besonders werthvoll war für Ch. mit Rücksicht auf seine Beziehungen zum schleswig-holsteinischen Adel eine päpstliche Bulle vom 1. Juli 1474, welche den Schleswig-Holsteinern das wucherische Zinsnehmen verbot und die wucherischen Obligationen cassirte. Vor allem wichtig war aber die päpstliche Genehmigung zur Stiftung der Universität Kopenhagen. Am 1. Juni 1479 wurde dieselbe eingeweiht. – Der Kaiser erhob am 14. Februar 1474 die Grafschaften Holstein und Stormarn zu einem Herzogthum, wozu Erzbischof Adolf von Mainz und der mit Ch. eng verbundene Kurfürst Albrecht Achill von Brandenburg am 1. und am 5. Juli ihre Willebriefe ertheilten. Dithmarschen wurde für einen Theil des neuen Herzogthums erklärt. Hieraus zog Ch. keinen wirklichen Nutzen, da die Dithmarscher bei seinen Lebzeiten ihre Selbständigkeit zu wahren wußten. Am 13. Februar 1474 hatte der Kaiser dem Könige Ch. ein prvilegium de non evocando verliehen, welches den Holsten die Berufung von ihren Landgerichten an Kaiser und Reich abschnitt. Am selben Tage bewilligte der Kaiser, daß die Zölle zu Rendsburg, Ploen und Oldesloe auf gleiche Höhe mit dem Gottorper Zoll gebracht werden dürften.

Um die für des Königs auswärtige Politik nothwendigen Geldmittel flüssig zu machen, waren nach und nach die wichtigsten Theile von Schleswig-Holstein verpfändet worden und befanden sich im Pfandbesitz von Lübeck und Hamburg oder des schleswig-holsteinischen Adels. Der letztere war dadurch übermächtig geworden, und das Land seufzte unter dessen Druck und Willkür. Der König mußte einschreiten. An Henning Pogwisch, der ärgsten einem, wurde ein strenges Beispiel statuirt. Er verlor seinen Pfandbesitz Tondern und wurde landflüchtig. Der Ritterbund von 1469 erschien dem Könige besonders gefährlich. Am 13. Juli 1480 auf einer Versammlung zu Rendsburg verlangte er, daß sich die Ritterschaft wegen ihres Bündnisses und wegen einer ganzen Reihe von anderen Klagepunkten rechtfertige. Die Rathssendeboten von Lübeck und Hamburg führten als Vermittler eine Verständigung zwischen dem Könige und der Ritterschaft herbei. Die letztere, wol geschreckt durch Henning Pogwisch’s Schicksal, fügte sich. Zum Schutze des Rechtszustandes im Lande erließ der König am selben Tage ein strenges Mandat. Mit seinen Gläubigern aus der Ritterschaft verständigte sich Ch. am 29. August 1480 zu Segeberg. Die Pfandschaften blieben meist bestehen; außerdem wurde zur Sicherstellung begründeter Forderungen am 16. September Schloß und Stadt Flensburg den Gläubigern für eine bedeutende Summe verschrieben.

Am 22. Mai 1481 starb König Ch., der erste Herrscher über Dänemark und Schleswig-Holstein aus oldenburgischem Stamme, überlebt von seiner Gemahlin Dorothea und von seinen Söhnen Johann und Friedrich. Seine Gebeine ruhen in der Domkirche zu Roeskilde.

Diplomatarium Christerni Primi, herausgegeben von Wegener. Kopenhagen 1856. Registrum König Christian des Ersten, IV. Band der Urkundensammlung der Gesellschaft für schleswig-holstein-lauenburgische Geschichte. Dahlmann, Geschichte von Dänemark, Bd. III. Waitz, Schleswig-Holsteinische Geschichte, Bd. I.