ADB:Andlau, Peter von
Friedrich III. gewidmetes Werk „De Imperio Romano-Germanico libri II.“, (vgl. die längere Besprechung bei Pütter, Litt. des d. Staatsrechts I. 77), welches der erste Versuch einer wissenschaftlichen Darstellung des gesammten deutschen Staatsrechts ist, nach geistlichen und weltlichen Quellen; zuerst edirt durch Marquard Freher, Straßb. 1603 mit Anmerk., auch in dessen „Repraesentatio reip. Germ.“ Norimb. 1657.
Andlaw: Peter v. A., (Andlau, Andlo), aus einem alten elsässischen, noch heute in mehreren Linien blühenden Geschlechte, wurde nach absolvirten Studien zu Pavia Dr. jur. can., seit 1460 Professor der Rechte und Vicecanzler der Universität Basel, Propst zu Lauterbach und Canonicus zu Colmar, † nach 1475 (das Jahr ist gleich dem Geburtsjahr nicht bekannt). Berühmt weniger durch seine „deutsche Chronik“ (bis 1400) als sein um 1460 geschriebenes, dem Kaiser- v. Stintzing, Ulrich Zasius, S. 82 ff. 340 ff. Stobbe, Gesch. d. deutschen Rechtsquellen I. 456 ff. Hugo, in der Zeitschr. f. gesch. Rechtswiss. I. 346 ff.