ADB:Anderson, Johann
Heineccius Elementa juris german. etc.“
Anderson: Johann A., Rechtsgelehrter, geb. 14. März 1674 in Hamburg, wo sein Vater Kaufmann war, † 3. Mai 1743. Er studirte die Rechtswissenschaften 1694 zu Leipzig, 1695–97 zu Halle, ging dann nach Leyden und wurde daselbst mit der Dissertation „De iuramento Zenoniano“ zum Doctor beider Rechte promovirt. Ende August 1697 heimgekehrt, widmete er sich in seiner Vaterstadt der praktischen Laufbahn zunächst als Advocat. 1702 wurd er Secretär des Rathes, 1708 Syndicus, als welcher er bei Gesandtschaften und diplomatischen Verhandlungen eine ausgezeichnete Thätigkeit entfaltete, 1723 Bürgermeister, 1732 Generalissimus. 1731 erwählte ihn die kaiserl. Leopoldinische Akademie der Naturforscher zu ihrem ordentlichen Mitgliede. Von seinem zahlreichen litterarischen Nachlasse erschien nur eine einzige Arbeit nach seinem Tode und mit seiner Biographie versehen im Druck: „Nachrichten von Island, Grönland und der Straße Davis“ 1746, nachgedruckt Frankfurt und Leipzig 1747, welches Werk ins Dänische, Französische, Englische übersetzt und von Niels Horrebow (1750) berichtigt wurde. Handschriftlich hinterließ er ein „Glossarium teutonic. et allemann.“, eine Fortsetzung zu Gerh. Meyer’s „Glossarium linguae Saxonicae“; „Anmerk. über des- Joh. Dietr. Winkler, Monumentum honori J. Andersonii positum. Hamb. 1743. Schröder, Hamb. Schriftst.-Lex.