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Artikel „Althamer, Andreas“ von Julius Hartmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 365–366, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Althamer,_Andreas&oldid=- (Version vom 5. Dezember 2024, 13:41 Uhr UTC)
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Althamer: Andreas A., (mundartlich aus Altheimer; auch Brentius, Gundelfingius. Palaeosphyra), Humanist und Theolog der Reformationszeit. Geb. zu Ausgang des 15. Jahrh. in Brenz unfern Gundelfingen an der Donau, einem Dorf im jetzigen Württembergischen Amt Heidenheim, geschult in Augsburg, wurde er 1518 in Tübingen inscribirt, bezog aber bald die Universität Leipzig. Frühe war sein Studium, damals eine Seltenheit, der deutschen Geschichte mit patriotischer Begeisterung zugewandt, wovon sein Commentar zu Tacitus Germania (öfter aufgelegt, erstmals 1529) ein beachtenswerthes Zeugniß ist. 1521–22 ist A. Lehrer in Schwäb. Hall, darnach „Provisor“ in Reutlingen, spätestens seit 1524 aber, ohne daß man wüßte, wann und wo er Priester geworden, Helfer in Schwäb. Gmünd. Als Neuerer, zumal er in die Ehe getreten, von der altgläubigen Partei hart angefochten, sah er seinen lutherischen und demokratischen Anhang unter den Wirren des Bauernkriegs eine Zeit lang siegen, bis er nach dem Einrücken bündischer Besatzung im Sommer 1525 fliehen mußte. Er ging nach Wittenberg, wo er am 18. Oct. 1525 ins Album der Universität eingetragen wurde: Andreas Althamer de Gundelfingen. Als eifriger Lutheraner, der fortan Schrift um Schrift gegen die Schweizer, Sam u. A. ausgehen läßt und dafür von diesen derb mitgenommen wird, kehrt A. 1526 nach dem Süden zurück, zunächst als Pfarrer in Eltersdorf bei Erlangen. Noch in demselben Jahre wird er in Nürnberg Diaconus zu St. Sebald, wohnt im Jan. 1528 der Berner Disputation als Vertheidiger der lutherischen Nachtmahlslehre bei und kommt im Sommer dieses Jahres als Pfarrer und Hofdiacon des Markgrafen Georg nach Ansbach. Um die Reformation des Fürstenthums machte er sich gleich 1528 verdient durch Mitwirkung zu der von Brandenburg-Ansbach und Nürnberg in Schwabach gemeinsam aufgerichteten Visitationsordnung, sowie duch Abfassung eines guten kleinen Katechismus, welchen er mit seinem Collegen Rürer den Geistlichen, Hausvätern und Kindern der Markgrafschaft widmete (wieder abgedruckt in Hartmann, Aelteste Katechet. Denkm. d. ev. Kirche 1844.) Sonst verdient unter seinen theologischen Schriften etwa noch Erwähnung ein biblisches Reallexicon: „Sylva biblicorum nominum“, Nürnb. 1530 u. öfter. Der Frankfurter Convent 1539 erwählte auch A. unter die Gelehrten beider Religionsparteien, welche in Nürnberg über die kirchliche Einigung berathen sollten, aber nicht zusammenkamen. Von da an fehlen sichere Nachrichten über ihn. Nach [366] den einen ist er um 1540 gestorben, nach andern noch 1544 in Ansbach gewesen und später nach dem schlesischen Fürstenthum seines Markgrafen von Brandenburg übergesiedelt, wo er 1564 als erster Geistlicher von Jägerndorf gestorben sei.

A. Althameri vita … cur. Jo. Arnoldi Ballenstadii. Wolfenb. 1740 (mit Althamer’s Bild), ergänzt durch Zimmermann, Bauernkrieg 2. A. II. 471 f. Förstemann, Album acad. Viteb. Will, Nürnberg. Gelehrtenlex.