Zwanglose Blätter/Landwirthschaftliches/Ein Stiefkind des deutschen Reiches

Textdaten
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Autor: Christoph Johann Heinrich Gravenhorst
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Titel: Ein Stiefkind des deutschen Reiches
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 21, S. 384 b
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1883
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Beilage Zwanglose Blätter, Nr. 5 (Heft 17)
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[384 b]
Ein Stiefkind des deutschen Reiches.

Wie viel auch seit Anfang dieses Jahrhunderts für das Aufblühen der einzelnen Zweige der Landwirthschaft in Deutschland geschehen ist, ein Zweig derselben, und sicher nicht der unwichtigste, hat, trotz sehr großer fördernder Entdeckungen und Erfindungen auf dem speciellen Gebiete, nicht die allgemeine Ausbreitung gefunden, die er von rechtswegen verdient hat und die ihm ohne Zweifel auch zu wünschen ist, ja er ist in dieser Beziehung eher zurück als vorwärts gekommen. Es ist dies die Bienenzucht.

Legen wir auch weniger Gewicht darauf, daß die Bienenzucht die Poesie der Landwirthschaft genannt wird; sehen wir sogar davon ab, welch einen hohen sittlichen Einfluß das fleißige, reinliche, gesellige Insect als Vorbild für seine Verehrer hat: so müssen wir doch einen sehr hohen Werth darauf legen, daß die Biene mit den übrigen Honigsammlerinnen bei dem Sammeln des Nectars die Befruchtung der Pflanzen durch die Uebertragung des Blüthenstaubes von einer Blüthe auf die andere bewirkt. Manche Pflanzen tragen sogar nur allein dann erst Samen oder setzen Früchte an, wenn die Bienen die Blüthen in angegebener Weise befruchtet haben, alle aber werden durch die Arbeiten der Honigsammlerinnen samen- oder fruchtreicher. Hierbei fällt nun noch ganz besonders in’s Gewicht, daß gerade durch diese Insecten, besonders aber die Bienen, der so nachtheiligen, ja schädlichen Inzucht, welche bei den Pflanzen so gut wie bei den Thieren zur Degeneration führt, erfolgreich vorgebeugt wird, wie das Darwin und andere Forscher so schlagend nachgewiesen haben.

Sollte dieser so bedeutungsvolle Nutzen der Bienen nicht allein schon dafür sprechen, die Bienenzucht möglichst zu verbreiten und, um dies zu können, diesem so nützlichen Insecte denselben Schutzbrlef auszustellen, den eine gesunde und vernünftige Anschauung sogar den Vögeln in der Jetztzeit bereitwilligst ausstellt, deren Nutzen für uns oft zweifelhaft erscheinen kann? O sicher, die Biene verdient diesen Schutz, denn sie nützt nicht allein indirect, wie eben nachgewiesen, sondern auch direct. Ihr Fleiß ist sprüchwörtlich, und durch ihn erschließt sie ihrem Züchter eine reichlich lohnende Erwerbsquelle, indem sie rastlos Honig sammelt und Wachs bereitet, Tausende von Bienenzüchtern verdanken ihr dadurch behäbigen Wohlstand oder eine beträchtliche Zubuße zu ihrem sonstigen Einkommen. Viele Millionen Pfund Honig und Wachs kommen durch die Bienen im deutschen Reiche in den Handel, und doch sind alle diese Schätze nur ein Bruchtheil von dem, was durch sie gesammelt werden könnte, aber größtentheils ungenützt, zum Nachtheil unseres Nationalwohlstandes, in den Blüthen verkommen muß, weil die Bienenzucht heutzutage noch nicht auf dem Standpunkte der Ausbreitung steht, auf dem sie stehen könnte und müßte. Wäre dies der Fall, dann könnten wir nicht nur den nöthigen Bedarf an Honig und Wachs selbst decken, sondern wir wären auch im Stande, an die Ausfuhr unserer Bienenproducte in größerem Umfange zu denken, und hätten nicht nöthig, Millionen Mark dem Auslande in den Schooß zu werfen.

Der Hauptgrund, weshalb sich die Bienenzucht in Deutschland nicht in erwünschter Weise ausgebreitet hat, nicht ausbreiten kann, liegt in dem absoluten Mangel jeglichen Rechtsschutzes, dessen sie aber dringender bedarf, als mancher andere Zweig der Landwirthschaft.

Seit mehr als hundert Jahren geschah für den gesetzlichen Schutz der Bienen so gut wie gar nichts. Bedenkt man nun, wie bei dem übermäßigen Streben der Gegenwart nach materiellem Gewinn oft ohne Gnade das freundnachbarliche Einvernehmen getrübt wird, weil man das Zerknicken eines Grashalms für eine Schädigung am Eigenthum auffaßt, in dem von einer durch den Wind verschlagenen Biene verursachten Fleckchen eine Beschmutzung des Wohnhauses erblickt und in dem Umherschwirren einer Biene eine Lebensgefahr wittert: so darf man sich auch nicht wundern, wenn dergleichen Vorkommnisse aus Unwissenheit oder wohl gar verwerflichen Beweggründen benutzt werden, dem nachbarlichen Imker mit dem Gespenst eines Processes zu drohen oder letzteren wohl gar in Scene zu setzen.

Kein Wunder daher, wenn in der Jetztzeit die Zahl der anhängig gemachten Bienenprocesse in erschreckender Weise sich steigert und die polizeilichen Maßregelungen der Bienenzüchter überhand nehmen. Soll hier überhaupt Wandelung geschafft werden, und sollen die Bienen nicht hinter den Vögeln an Schutz zurück stehen; wollen wir des indirecten wie directen Nutzens derselben voll und ganz zu Theil werden; wollen wir nicht Unsummen für Honig und Wachs in’s Ausland senden; soll das von den Regierungen alljährlich für die Bienenzucht ausgeworfene Capital die letztere zweckentsprechend fördern; wollen wir die großen Schätze unserer Flora mehr und mehr zum Besten des Nationalwohlstandes heben: so müssen wir endlich in Deutschland ein Bienenschutz-Gesetz[1] haben, das einerseits als ein Bollwerk gegen Dummheit, Unwissenheit und Bosheit dienen kann und andererseits eine Schutzwand zwischen Publicum und Bienenzüchtern nach jeder Seite hin bildet.

Wer daher ein warmes Herz für das Aufblühen der vaterländischen Bienenzucht hat, wird gewiß wünschen und, falls er dazu berufen ist, auch mit allen Kräften dazu beitragen, daß ein zeitgemäßes Rechtsschutz-Gesetz bald möglichst in Kraft tritt, damit die Bienenwirthschaft aufhört, ein Stiefkind des deutschen Reiches zu sein. C. J. H. Gravenhorst.     


  1. Ein derartiger Gesetzentwurf ist bei dem Reichstag bereits eingegangen und wird durch eine Petition von 16,000 Imkern unterstützt. Glück auf! D. Red.