Zur achthundertjährigen Gedächtnißfeier einer – Hand

Textdaten
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Autor: Gustav Schubert
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Titel: Zur achthundertjährigen Gedächtnißfeier einer – Hand
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 52, S. 861
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1880
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[861] Zur achthundertjährigen Gedächtnißfeier einer – Hand. Der alljährlich im Sommer von Norden nach Süden fließende Touristenstrom, dessen Mündung in den deutschen Mittelgebirgen oder Alpen liegt, muß in Folge der Schnellzugsgeschwindigkeit manches „Blümchen am Wege“ unbemerkt und ungepflückt lassen. Unverstanden und nur halb gesehen fliegen kleinere, aber geschichtereiche Städte und poesievolle Burgruinen an dem großen Schwarm der Reisenden vorüber, weil das schnaubende Dampfroß reglementsmäßig weiter sausen muß. Wer es aber versteht, den Spuren der Geschichte zu folgen und einen Schritt abseits von dem breiten Wege zu thun, wird selten den Entschluß zu bereuen haben.

„Merseburg!“ schallt es in unser Ohr. Wer kennt nicht die thürmereiche alte Stadt? Durch Benutzung des nächsten Zuges verlängern wir unsern Aufenthalt von den wenigen Minuten bis auf einige Stunden und stehen nach kurzem Gange vor den Pforten des ehrwürdigen Domes. Nach Besichtigung der Lukas Cranach’schen Gemälde, Peter Vischer’s unvergänglicher Werke aus Erz und der Fürstengruft, in welcher die der Merseburger Nebenlinie ungehörigen sächsischen Herzöge ruhen, betreten wir eine kleine Seitencapelle, in welcher der Hauptschatz des Domes verwahrt wird – die rechte Hand Rudolph’s von Schwaben. Sie liegt in einem Glaskästchen, gebräunt, aber noch wohl erhalten und läßt nur an einzelnen Stellen das Knochengerüst durchblicken.

Dieser Defect ist auf die Raritätenwuth gewisser Reisender zurückzuführen, die ehedem, als das „Heiligthum“ noch frei gezeigt wurde, es nicht unterlassen konnten, eine vertrocknete Fleischfaser zur Erinnerung mitzunehmen. Die Maßverhältnisse des über dem Gelenk abgehauenen Gliedes sind die einer zarten, wohlgepflegten Frauenhand und lassen kaum ahnen, daß mit derselben Faust einst mächtige Schwertstreiche geführt wurden.

Die Geschichte dieser seit achthundert Jahren aufbewahrten Hand versetzt uns in die Zeit des Streites Gregor’s des Siebenten mit Kaiser Heinrich dem Vierten. Letzterer war 1077 „nach Canossa gegangen“ und zog nach Beendigung seiner Buße gegen den inzwischen von den deutschen Fürsten gewählten und von dem Papste begünstigten neuen Kaiser Rudolph von Schwaben.

Ueber die Entscheidungsschlacht zwischen beiden Gegnern berichtet die historisch-topographische Beschreibung des Hochstiftes Merseburg von Dr. Alfred Schmekel, Gymnasiallehrer in Merseburg:

„Am 15. October 1080 war die berühmte Schlacht in der Gegend von Mölsen zwischen der Elster und der Grona (jetzt Gruna), einem Bache, welcher in die Rippach fällt. Unter denen, welche auf Heinrich’s Seite kämpften, war auch der tapfere Wiprecht der Aeltere von Groitzsch. Heinrich glaubte anfänglich den Sieg bereits in Händen zu haben, als Otto von Nordheim die Schlacht erneuerte, sein Fußvolk schlug und das reiche Lager der Kaiserlichen erbeutete. Trotz dieses großen Verlustes blieb Heinrich doch insofern Sieger, als Rudolph tödtlich verwundet wurde und am darauf folgenden Tage in Merseburg, wohin man ihn gebracht hatte, starb. Derselbe hatte nämlich in den Unterleib eine schwere Wunde erhalten, und außerdem war ihm die rechte Hand abgehauen worden. Nach Einigen soll der nachmalige König von Jerusalem, Gottfried von Bouillon, damals Herzog von Niederlothringen und Heinrichs treuer Vasall, welcher sich in dieser Schlacht vorzüglich hervorthat, ihm dir tödtliche Wunde beigebracht haben.

Wie Conrad von Lichtenau (gewöhnlich Abbas Uspergensis genannt), welcher im dreizehnten Jahrhundert lebte, in seiner Chronik erzählt, soll Rudolph kurz vor seinem Tode bei dem Anblicke der abgehauenen Hand geäußert haben: dies sei eben die Hand, mit welcher er Heinrichen die Treue geschworen: die Bischöfe, auf deren Geheiß er dessen Thron bestiegen habe, sollten nun zusehen, ob sie ihn den rechten Weg geführt hätten oder nicht. Bruno dagegen, ein Zeitgenosse jener Begebenheiten, erzählt, daß Rudolph, nachdem er erfahren, daß sein Volk den Sieg davon getragen hätte, ausgerufen habe: „Jetzt werde ich im Leben oder Sterben mit Freuden erdulden, was der Herr über mich verhängt hat!“ Rudolph’s Leiche wurde im Dome zu Merseburg bestattet und ihm ein noch vorhandenes bronzenes Denkmal im hohen Chor dieses Gotteshauses errichtet, wozu Bischof Werner wahrscheinlich einen Theil der in der Schlacht gemachten reichen Beute verwendete. Auf diesem Monument ist Rudolph in liegender Stellung fast in natürlicher Größe dargestellt. Seine Gebeine ruhten früher in der unter dem hohen Chore befindlichen Krypta, bis der Bischof Michael Sidonius aus derselben einen Weinkeller machte. Ein hölzener Deckel schützte ehedem das Denkmal. Leider sind die erhabenen Theile des Gesichts und die leicht eingegrabenen Verzierungen an den Kleidern stark abgerieben worden, wahrscheinlich durch die Schuljugend, welche in früheren Zeiten während des Gottesdienstes auf dem Monumente zu sitzen pflegte. Die Inschrift ist dagegen wegen der Tiefe, mit der sie eingegraben ist, wohl erhalten. In der Mitte der Augäpfel, sowie vorn und an beiden Seiten der Krone finden sich Vertiefungen, ein Zeichen, daß hier funkelnde Edelsteine angebracht waren, um dem Auge mehr Feuer zu geben und das Ganze nach dem damaligen Geschmacke zu verschönern.“

Die lateinische Umschrift des Denkmals lautet in der Uebersetzung:

„In dieser Gruft ruht König Rudolf, der, mit Recht zu beweinen, für der Väter Gesetz fiel.
Hätte er in Friedenszeit geherrscht – es wäre kein König seit Karl ihm an Rath und Schwertkraft gleich gewesen.
Er sank, des Kampfes heiliges Opfer, durch das die Seinen siegten;
Ihm wurde Leben der Tod; denn für die Kirche fiel er.“

Sieben Jahre nach Rudolph’s Tode hielt Heinrich seinen Reichstag zu Merseburg. Bei dieser Gelegenheit kam er in die Domkirche, um Rudolph’s Grab zu besichtigen. Als ihn nun Jemand fragte, warum er zugäbe, daß Einer, der gar nicht König gewesen, ein königliches Grabmal habe, und zugleich rieth, „er sollte es über einen Hauffen werffen und den Cörper an einen andern Ort bringen“, so soll Heinrich, wie Otto von Freisingen (gest. 1158) erzählt, geantwortet haben: “Utinam omnes inimici mei tam honorifice jacerent!“ („O daß doch alle meine Feinde so herrlich begraben lägen!“) So feierte am 15. October jene Hand, die ihren einstigen Herrn wegen der dem Kaiser gebrochenen Treue anklagt, den achthundertjährigen Gedächtnißtag.

Gustav Schubert.