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Autor: Konrad Maurer
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Titel: Zur Geschichte Islands
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aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 5 (1891), S. 168–185; Bd. 8 (1892), S. 160.
Herausgeber: Ludwig Quidde
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Erscheinungsdatum: 1891/92
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung J. C. B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. Br.
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Zur Geschichte Islands.


Die eigenthümliche Blüthe ihres geistigen Lebens während der Zeit ihrer Selbständigkeit, dann ihr trauriger Verfall in Folge einer verkehrten Handelspolitik während ihrer Verbindung mit Norwegen und Dänemark gibt der Insel Island eine geschichtliche Bedeutung, welche weit über das ihr mit Rücksicht auf ihre Entlegenheit und ihre geringe Einwohnerzahl gebührende Mass hinausgeht. Aus diesem Grunde mag hier einiger neueren Arbeiten gedacht werden, welche sich in bemerkenswerther Weise mit dieser Geschichte beschäftigen.

1. Oversigt over de geografiske Kundskaber over Island før Reformationen, von Th. Thoroddsen (in der Geografisk Tidsskrift, X, (1889–90) S. 103–36; ich benütze einen eigens paginirten Separatabzug). Schon früher hatte man sich mehrfach mit der Geschichte der geographischen Kunde von Island beschäftigt, wie denn z. B. Chr. U. D. Eggers in seiner Physikalischen und statistischen Beschreibung von Island (Kopenhagen 1786) S. 21–152 sich sehr eingehend über die von der Insel handelnden Schriften, dann S. 184 bis 217 noch speciell über die Karten derselben und die daselbst vorgenommenen Vermessungen aussprach, und neuerdings Ólafur Davíđsson in einer eigenen Abhandlung sich mit der Besprechung Islands und der Isländer in der älteren ausländischen Literatur beschäftigte (Tímarit hins íslenzka bókmentafjelags, VIII S. 100 bis 173, 1887). Jetzt aber gibt der Geognost und Geograph Thorvaldur Thoroddsen, welchem wir so viele treffliche Arbeiten über die Topographie und Naturkunde seiner Heimath verdanken, unter obigem Titel eine sehr interessante Uebersicht der geographischen Vorstellungen, welche von den ältesten Zeiten ab bis auf die Reformationszeit herunter über Island herrschten.

Die Frage, ob die Insel Thule des Pytheas mit Island zu identificiren, und ob somit dieses den Alten bereits bekannt gewesen sei, [169] erklärt der Verfasser, meines Erachtens mit Recht, für nicht mit Sicherheit lösbar. Erhalten sind uns die Nachrichten über des Pytheas Fahrten eben nur in Angaben aus zweiter und dritter Hand, welche mehrfach durch spätere Vorstellungen und eigene Vermuthungen der Berichterstatter getrübt, und in Folge dessen voller Widersprüche sind; die späteren Autoren aber bezeichnen als Thule je das nördlichste ihnen bekannte Land, also je nach Umständen die Shetlandsinseln, Theile von Skandinavien, oder selbst die Orkneys. Beiläufig bemerke ich, dass Jordanes, De origine actibusque Getarum, cap. 1 (ed. Mommsen, S. 55) nicht etwa die nördlichste unter den Orkneys als „Thyle“ bezeichnet, wie der Verfasser, S. 3, angibt, sondern unter diesem Namen eine Insel versteht, die er zwar zunächst nach den Orkneys nennt, aber doch von diesen unterscheidet. Ebenso verwirft der Verfasser mit Recht als apokryph die berüchtigten Fälschungen des Hamburger Stuhles, welche den Namen der Insel in einer Zeit nennen, in welcher dieselbe noch nicht bekannt, oder doch wenigstens noch nicht benannt war, sowie die durch sie bedingte Angabe späterer Bremischer Quellen, dass schon der heilige Anskar († 865) den Isländern das Evangelium verkündigt habe; ferner die Erzählungen des Galfried von Monmouth und gar mancher späterer Chroniken, Historien oder Romane, welche Island mit verschiedenen Artussagen in Verbindung bringen, – die Legende, welche den heiligen Kentigern Missionäre nach Island schicken lässt, und Dänische Volkslieder, welche oft genug Island und dessen Könige nennen, – endlich auch den Versuch, die heilige Sunnifa und deren Bruder Albanus mit der Insel in Verbindung zu bringen. Sieht man aber von diesen Fabeleien ab, so ist der erste Schriftsteller, welcher bestimmte Kunde über Island bringt, der Irländer Dicuil (um 825). Er hatte von einigen Geistlichen gehört, dass sie vor etwa 30 Jahren eine Insel hoch im Norden besucht hatten, welche er für Thule hielt, und welche nach ihren sehr bestimmten Angaben über den Sonnenstand nur Island gewesen sein kann; hiermit stimmt auch die Angabe Isländischer Quellen des 12. und 13. Jahrhunderts überein, dass die ersten Norwegischen Einwanderer auf der Insel einzelne Keltische Christen vorfanden, welche sie Papar, d. h. Pfaffen nannten. Theils in geschichtlichen Berichten, theils in Ortsnamen lassen sich die Spuren solcher Papar auch auf den Faröern, auf Shetland und auf den Orkneys nachweisen; allerwärts aber, und so zumal auch auf Island, zogen sie sich vor den heidnischen Einwanderern sofort zurück. – Bezüglich der Entdeckung Islands durch die Nordleute, welche von jenen Keltischen Fahrten ganz unabhängig gewesen zu sein scheint, ist zweifelhaft, ob der Schwede Garđarr [170] oder der Fœring Naddođr der erste Entdecker war; für den letzteren spricht nur die auf Sturla Thórđarson zurückzuführende ältere Landnáma, welche sich allerdings auf das Zeugniss des Sæmundr fróđi beruft, für den ersteren dagegen die Landnáma des Haukr Erlendsson, eine sämmtlichen Texten der Landnáma gemeinsame gelegentliche Bemerkung, die Njála, der Mönch Theodorich und das Breve chronicon Norvegiae, so dass also Garđars Anrecht doch wohl das besser bezeugte ist. Ihnen folgte Flóki Vilgerđarson, von welchem das Land seinen derzeitigen Namen (Ísland, d. h. Eisland) erhielt; wenig später aber, im Jahre 874, nahm Ingólfr Arnarson als der Erste auf der Insel seinen bleibenden Wohnsitz, und zwischen diesem Jahre und etwa dem Jahre 930 vollzog sich im wesentlichen die Besiedelung des Landes, welches um die Mitte des 10. Jahrhunderts schon ziemlich in demselben Umfange bewohnt war wie jetzt. Die Ansiedelungen zogen sich von der Küste über die Niederungen und die Thäler aufwärts, während das Hochland im Innern der Insel jederzeit unbewohnt blieb, und nur dessen Ränder etwa wie noch heutzutage als Sommerweide für wildgehende Schafe benutzt wurden. Die äusserste Grenze des bewohnten Landes war dabei stets eine schwankende, indem Missjahre, vulkanische Ausbrüche und schwere Epidemien gerade hier die schlimmsten Verheerungen anrichteten (Beispiele hiervon siehe S. 9 u. 10); die Bergwege aber, welche heutzutage durch das öde Innere führen, waren auch schon in der Vorzeit bekannt und begangen, und einzelne unter ihnen wurden sogar erst neuerdings wieder entdeckt.

Von jetzt ab kam die Insel bald in vielfache Berührungen mit dem Auslande. Auf der einen Seite führten Vikingerfahrten, und mehr noch Handelsreisen und der Besuch auswärtiger Fürstenhöfe, dann in der christlichen Zeit Pilgerfahrten und Studienreisen wanderlustige Isländer in grosser Zahl ins Ausland; auf der andern Seite kamen auch Ausländer schon frühzeitig nach Island, und zwar doch wohl in grösserer Zahl als der Verfasser dies annehmen will (S. 11, vgl. S. 14). Dass die Isländischen Sagen oft genug des Besuches von Angehörigen anderer Nordischer Reiche auf der Insel gedenken, ist eine bekannte Sache, und nicht minder, dass einheimische wie ausländische Quellen übereinstimmend von Deutschen, Englischen und Irischen Missionären, ja selbst von Angehörigen der Orientalischen Kirche berichten, welche auf der Insel wirkten; von dem ersten Bischofe von Hólar, Jón Ögmundarson (1106–1121) hören wir, dass er einen Schwedischen und einen Französischen Priester mit dem Unterrichte an seiner Domschule betraute, und selbst die Rechtsbücher nehmen auf die Möglichkeit Rücksicht, dass Ausländer, und [171] zwar nicht bloss Nordischer Nationalität, auf der Insel eines natürlichen Todes sterben oder getödtet werden könnten, – sie bestimmen ferner, unter welchen Bedingungen ausländische Bischöfe oder Priester hier kirchliche Functionen verrichten dürfen, und wenn sie nur denjenigen Ausländer zum Richteramte zulassen, der entweder schon in seiner Kindheit die gemeinsame Sprache des Nordens gelernt, oder aber seit mindestens drei Jahren im Lande gewohnt hat, so lässt auch dieses auf öftere und längere Besuche von Fremden schliessen. Auf beiden Wegen gelangte einerseits die Bekanntschaft mit dem Auslande und die Gelehrsamkeit des Südens und Westens nach Island und fasste hier rasch festen Fuss, da die angesehensten Häuptlinge des Landes vielfach ihre Söhne studiren und in den geistlichen Stand eintreten liessen, und wurde andererseits auch dem Auslande manche Nachricht über die Insel zugeführt, wenn dabei auch der Natur der Sache nach gar mancherlei Missverständnisse und Fabeleien mit unterlaufen mochten. Die Isländischen Quellen aus der freistaatlichen Zeit geben zwar im einzelnen gar manche topographisch und geographisch erhebliche Nachricht, aber keine zusammenhängende Beschreibung der Insel im Ganzen; erst um die Mitte des 14. Jahrhunderts, also gegen den Schluss des ersten Jahrhunderts der Norwegischen Herrschaft, bringt der Abt Arngrímur Jónsson von Thíngeyrar († 1361) eine solche am Eingange seiner Bearbeitung der Guđmundar biskups saga, und zwar schildert er in dieser das Land nüchtern und richtig so, wie es noch ist. An der Spitze der ausländischen Berichte über die Insel stehen aber zwei, welche beide aus Deutschland stammen, und beide an die kirchlichen Beziehungen des Landes mit Deutschland anknüpfen. Den einen bietet Meister Adam von Bremen in seiner Geschichte der Erzbischöfe von Hamburg, welche in den Jahren 1072–1076 geschrieben zu sein scheint, und zwar ist seine Schilderung der Zustände der Insel, obwohl allzu optimistisch gefärbt und zum Theil auch mit offenbaren Fabeln vermischt, doch im wesentlichen richtig, was sich ja auch leicht begreift, da die betreffenden Angaben recht wohl auf Ísleif Gizurarson zurückgehen mochten, welcher im Jahre 1055 in Bremen als Bischof für die Insel geweiht worden war. Den zweiten Bericht gibt dagegen das unter dem Namen „Meregarte“ bekannte Gedicht. Unser Verfasser, S. 5–6, will dasselbe zwar zu den apokryphen Nachrichten rechnen; indessen doch wohl nicht mit Recht. Allerdings erzählt der Dichter wunderliche Dinge von der Insel; aber das Wunderlichste, das brennende Eis nämlich, wird auch bei dem ziemlich gleichzeitigen Meister Adam erwähnt, – das Fehlen des Sonnenscheins ist nur eine übertriebene Wiedergabe der schon [172] bei Plinius und Beda auftretenden Angabe, dass auf der Insel Thule 6 Monate lang keine Sonne scheine, – endlich wird nicht gesagt, dass Korn, Wein und Holz dort üppig wachse, sondern nur, dass es reichlich zu haben sei, und da sofort vom Kaufen des Holzes um theueren Preis die Rede ist, lässt sich wohl annehmen, dass alle diese Güter nur als auswärtige Einfuhrartikel erwähnt sein wollen. Die Bezugnahme auf den Priester Reginbert, welcher selber auf Island gewesen sei, und die bestimmten Angaben über Ort und Zeit des Verkehrs mit ihm scheinen vielmehr einige Gewähr für den Bericht zu geben, dessen fragmentarischer Zustand freilich seinen Werth sehr beeinträchtigt. Es liesse sich etwa noch eine dritte Nachricht beifügen, welche Pertz im Archiv, VI S. 888, aus einer Leydener Hs. des Solinus aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts mittheilt, und welche ebenfalls des brennenden Eises gedenkt. In Norwegen, wo man doch mit der Insel wohl bekannt war, nennt zwar der Mönch Theodorich (1177–1180) Island und die Isländer, aber ohne eine Beschreibung des Landes zu geben; dagegen gibt der Engländer Gerald de Barry (Giraldus Cambrensis) am Schlusse des 12. Jahrhunderts in seiner „Topographia Hiberniae“ einigen Bescheid über dasselbe, theils auf Grund der von Meister Adam bezogenen Angaben, theils, wie es scheint, auf Grund anderweitiger Nachrichten, welche ihm wohl der damals bereits nachweisbare Handelsverkehr zwischen England und Island geliefert haben mochte; er erwähnt bereits der Isländischen Falken, aber auch der vulkanischen Ausbrüche auf der Insel. Wenig später bringt auch der Däne Saxo Grammaticus einen Bericht über Island, der Wahres und Fabelhaftes wunderlich mischt; er erwähnt, neben einem feuerspeienden Berge, auch der heissen Quellen und ihrer versteinernden Kraft, der Springquellen, der Sauerbrunnen u. dgl. Aehnliche Angaben wiederholt wenig später das Breve Chronicon Norvegiae, sowie auch der Königsspiegel; die Walfische der Isländischen See werden in diesem besprochen, sowie die Vulkane, welche hier als die Wohnstätte der Verdammten bezeichnet werden, während Saxo sie in das Treibeis verwiesen hatte, – ferner wird der Lavaergüsse und der Erdbeben gedacht, der heissen Quellen mit ihrer versteinernden Kraft und ihren Ausbrüchen, der Sauerbrunnen und der Sumpferze, also einer Reihe von Dingen, welche bei früheren Schriftstellern nur theilweise und nur vereinzelt erwähnt worden waren. Endlich weiss auch noch die Chronik von Lanercost einiges Einschlägige zu erzählen, und zwar auf Grund von Mittheilungen, die Bischof Wilhelm von den Orkneys im Jahre 1275 gemacht haben sollte; allerdings besteht dabei das Bedenken, dass damals ein Bischof Peter den Stuhl inne hatte, welcher [173] nach den Isländischen Annalen im Jahre 1270 geweiht wurde und im Jahre 1284 starb; da indessen nach denselben Annalen im Jahre 1310 ein Bischof Wilhelm für die Orkneys geweiht wurde, von dessen im Jahre zuvor erfolgter Wahl auch eine Urkunde weiss (Diplom. norv. IX Nr. 83 S. 103–104), wäre immerhin denkbar, dass die Chronik dem Manne nur zu früh seinen späteren Titel beigelegt hätte.

In Folge der Vereinigung Islands mit Norwegen (1262–1264) gerieth das Land rasch in Verfall. Waren schon zuvor die Handelsbeziehungen der Insel mit Norwegen wiederholt durch vom König erlassene Verkehrsverbote gestört worden, gegen welche man sich im Unterwerfungsvertrage vergeblich innerhalb gewisser Grenzen zu schützen suchte, so ging jetzt die einheimische Schifffahrt auf Island wie in Norwegen rasch zurück. Nur ausnahmsweise besuchten noch einzelne Isländer das Ausland, und zusehends erlahmte das geistige Leben und die originale Schriftstellerei auf der Insel; des Handels aber mit derselben bemächtigten sich zunächst die Engländer. Schon bis über den Schluss des 12. Jahrhunderts lassen sich die Anfänge des Handelsverkehrs mit England zurückverfolgen, wie denn schon um das Jahr 1200 (1500 beim Verfasser, S. 24, ist ein Druckfehler), die Englische „yard“ unter dem Namen „stika“ auf der Insel als gesetzliches Normalmass eingeführt wurde. Obwohl der Isländische Handel schon im 14. Jahrhundert von den Norwegischen Königen als Regal erklärt und an Bergen als alleinigen Stapelplatz gebunden worden war, fuhren doch nach wie vor manche Englische Schiffe mit königlicher Bewilligung, andere aber, und noch weit mehrere ohne solche nach Island, und vom Anfange des 15. Jahrhunderts an gelangte der Handel dahin fast ausschliesslich in die Hand der Engländer. Allerdings brachte dieser Handel als solcher dem Lande Vortheil; aber doch war er, zumal soweit er gesetzwidrig betrieben wurde, von gar manchen Räubereien und anderen Gewaltthaten begleitet, von denen der Verfasser, zumal Finn Magnússon’s lehrreicher Abhandlung in der Nordisk Tidsskrift for Oldkyndighed, II S. 112–169 und G. Schanz’s eingehenden Bemerkungen in seiner Englischen Handelspolitik, I S. 251–266 folgend, mehrfache Beispiele anführt. Natürlich musste dieser Verkehr in England bald einige Kunde von Island verbreiten, von welcher das um 1436 entstandene „Libell of Englishe Policye“ ein deutliches Zeugniss gibt; derselbe setzte sich aber bis in den Anfang des 16. Jahrhunderts fort, und ihm mag wesentlich auch die kurze Beschreibung von Island zu verdanken sein, welche Andrew Boorde in „The Fyrst Boke of the Introduction of Knowledge“ gegeben hat (1547; nach zwei weiteren Auflagen nochmals herausgegeben im Jahre 1814, und neuerdings von F. J. Furniwall für die [174] Early English text society, 1870). Der Verfasser bemerkt übrigens, S. 26–27, mit vollem Recht, wie dies schon vor ihm G. Storm in seinen „Studier over Vinlandsreiserne“ (Aarbøger for nordisk Oldkyndighed og Historie, 1887, S. 369–371) gethan hatte, dass keinerlei Grund für die Annahme vorliegt, die Entdeckung Amerikas durch Chr. Columbus sei durch diese Englischen Handelsverbindungen mit Island beeinflusst worden. Die in der Lebensbeschreibung dieses Letzteren, welche seinem Sohne Fernando zugeschrieben wird, enthaltene Angabe, dass der Entdecker im Februar 1477 volle 100 Meilen nördlich von „Thule“ vorbeigefahren sei, welche Insel von den Engländern fleissig besucht werde, mag zwar an sich nicht völlig unglaubhaft sein; sie lässt uns aber darüber ganz im Ungewissen, ob und wo derselbe auf der Insel gelandet sei, und ob er hier irgendwelche Nachrichten über die frühere Entdeckung Nordamerikas durch die Nordleute erhalten habe, während andererseits der von ihm bei seiner Entdeckungsfahrt eingehaltene Curs deutlich zeigt, dass solche Nachrichten keinenfalls für ihn bestimmend gewesen sein konnten. – Noch im 15. Jahrhundert hatten auch die Hanseaten angefangen, Island zu besegeln, und schon frühzeitig kam es darüber zu erbitterten Kämpfen zwischen ihnen und den Engländern; in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts gelang es ihnen, diese vollständig zu vertreiben, und damit traten sie in den ausschliesslichen Besitz des Handels auf Island, welchen sie bis in den Anfang des 17. Jahrhunderts hinein behaupteten. Die Nachrichten über die Insel aus dem 16. Jahrhundert sind demnach fast ausschliesslich Deutsche, und zwar zumeist blosse Schiffernachrichten. Jacob Ziegler’s „Schondia“ (zuerst Strassburg, 1532), Sebastian Münster’s „Cosmographey“ (zuerst Basel, 1544) und Albert Krantz’s „Regnorum aquilonarium Chronica“ (zuerst Strassburg, 1546) geben, soweit sie nicht ältere Quellen wie Adam von Bremen, Saxo oder Giraldus Cambrensis ausschreiben, nur derartige Fabeleien. Weit ausführlichere und zum Theil selbständige Nachrichten über die Insel bringt dagegen der Schwedische Bischof Olaus Magnus in seiner „Historia de gentibus septentrionalibus“ (zuerst Rom, 1555); doch sind auch sie vielfach durch Missverständnisse und Uebertreibungen entstellt, wie denn z. B. die Angabe, dass der Dänenkönig zum Schutze der Isländer gegen die Gewaltthaten fremder Kaufleute ein Corps gepanzerter Ritter errichtet hätte, auf einer missverstandenen Erinnerung an den Ritter Björn Thorleifsson beruhen mag, welcher im Jahre 1467 bei Rif im Breiđifjördur im Kampfe mit Englischen Kaufleuten gefallen war. Eine ältere von Olaus im Jahre 1539 veröffentlichte Karte des Nordens, welche auch Island eingehend behandelt, hat erst vor wenigen Jahren Professor O. Brenner [175] auf der Münchener Hof- und Staatsbibliothek wieder aufgefunden und in den Verhandlungen der wissenschaftlichen Gesellschaft in Christiania herausgegeben (1886, Nr. 15).

Einige unsichere und mehr oder minder fabelhafte Reiseberichte wie die des Nicolaus von Lynn (1360), der Zeni (1390–1405), dann des Johann Scolnus oder Scolvus (1476, vgl. über ihn G. Storm in der Norwegischen Historisk Tidsskrift, II. Reihe V. Band S. 385–400) erklärt der Verfasser (S. 28 Anm.) ausser Betracht zu lassen, weil sie keinen unmittelbaren Ertrag für die Kunde von Island abwerfen; dagegen beschäftigt er sich noch eingehend mit dem Kartenwesen (S. 19–23), nachdem er zuvor schon (S. 13–14) einige interessante Bemerkungen über die Art gemacht hatte, wie die alten Isländer in Ermangelung aller Instrumente die Polhöhe einzelner Orte bestimmten. Als Ausgangspunkt dient dabei der Satz, dass auf Island wie anderwärts im christlichen Mittelalter für die Anschauungen über die Gestalt der Erde zunächst die Aussprüche Augustin’s und anderer Kirchenväter bestimmend waren. Demgemäss dachte und zeichnete man sie allenfalls als eine runde Scheibe, in deren östliche Hälfte man Asien setzte, während man von der westlichen die obere Hälfte Europa und die untere Afrika zuwies; die einzelnen Länder eines jeden Erdtheiles aber, soweit man sie überhaupt kannte und bezeichnen zu sollen glaubte, schied man entweder durch gerade Linien voneinander, oder man liess sie auch wohl ganz ohne feste Begrenzung. Einen ersten Fortschritt in der Kartenzeichnung brachte erst der allgemeine Gebrauch des Compasses seit dem Anfange des 14. Jahrhunderts; es entstanden jetzt Portulane, die aber freilich nur von den Küsten des Mittelmeeres ein einigermassen leidliches Bild zu geben vermochten, wogegen das innere Land und entferntere Gegenden von diesem Fortschritte wesentlich unberührt blieben, da man von der Missweisung des Compasses noch nichts wusste und auch weder astronomische Ortsbestimmungen noch eine richtige Projectionsmethode kannte. Erst zu Anfang des 15. Jahrhunderts veranlasste das Bekanntwerden des Griechischen Textes des Ptolemäus den Versuch, die Länder in Gradnetze einzutragen und deren wirkliche Lage zu bestimmen. Genauere Breitebestimmungen ermöglichte sodann zumal die Erfindung des Jacobsstabes und die Verbesserung des Astrolabiums durch Regiomontanus († 1476); die nördlichen Meere wurden indessen hierdurch zunächst nur wenig berührt, und demgemäss geben die Karten des späteren Mittelalters die Polhöhe Islands noch sehr verschieden an. Die erste wirkliche Berechnung derselben erfolgte erst im Jahre 1585 durch Bischof Guđbrandur Thorláksson von Hólar, und mit den Längenbestimmungen kam man vollends erst im 18. Jahrhundert zu einiger [176] Sicherheit, da man vorher verlässiger Instrumente entbehrte, wenn man auch die richtigen Methoden kannte. Der Verfasser gibt eine Uebersicht über die ihm bekannt gewordenen Karten von Island, welche freilich auf Vollständigkeit keinen Anspruch machen kann, da ihm umfangreichere Bibliotheken nicht zugänglich waren. Mit einer Angelsächsischen Karte aus dem 10. Jahrhundert beginnend, bespricht er, zumeist an Lelewel, Peschel, Ruge und Nordenskjöld sich anlehnend, eine Reihe von Karten bis in das 16. Jahrhundert herab, unter welchen die des Edrisi (Mitte des 12. Jahrhunderts) und des Marino Sanuto (1320), die Catalonische Weltkarte (1375), die Karte des H. Martellus (Anfang des 15. Jahrhunderts) und des Claudius Clavus (1427), des Fra Mauro (1459) und des Nikolaus Donis (1482), dann der Globus des Martin Behaim (1492; vergl. jetzt S. Günther, Martin Behaim, 1890, S. 37–44), endlich die Karten des Laurent Frisius (1522 und 1524) und des Jacob Ziegler (1532) als die wichtigsten hier genannt werden mögen. Bald unter ihrem wirklichen Namen, bald als Thyle oder als Frislandia bezeichnet, wird die Insel vielfach hin und her verlegt, und mit den verschiedensten Formen ausgestattet, bis sie endlich durch Clavus und Donis einen einigermassen richtigen Platz angewiesen erhält.

Zu richtigeren Vorstellungen über Island gelangte man übrigens im Auslande erst in einer Zeit, auf welche des Verfassers Abhandlung sich nicht mehr erstreckt, seit dem Ende des 16. und Anfange des 17. Jahrhunderts nämlich, als mehrfache, wirkliche oder erdichtete Reisebeschreibungen den gelehrten Isländer Arngrímur Jónsson († 1648) zu eingehenden Widerlegungen veranlassten, und damit zur Darstellung der Geschichte der Insel und ihrer Zustände auf Grund eigener Anschauung und sorgsamen Studiums der einheimischen Quellen. Es wäre dringend zu wünschen, dass der ebenso kritische als wohlunterrichtete Verfasser auch dieser späteren Zeit, der Zeit der Isländischen Renaissance, eine gründliche Untersuchung zuwenden möchte, deren sie, nach mehr als einer Richtung hin, ebenso bedürftig als würdig wäre.

2. Karl Tannen, Island und Grönland zu Anfang des 17. Jahrhunderts kurz und bündig nach wahrhaften Berichten beschrieben von David Fabricius, weil. Prediger und Astronom zu Osteel in Ostfriesland (Bremen 1890). Vor wenigen Jahren erst hat sich W. Seelmann das grosse Verdienst erworben, das zuerst im Jahre 1561 erschienene Gedicht des Gories Peerse „Van Island“ durch einen Wiederabdruck im Jahrbuche des Vereins für Niederdeutsche Sprachforschung, Jahrgang 1883, wieder zugänglich gemacht zu haben; jetzt wird uns ein zweites auf die [177] Insel bezügliches Werk in Neudruck geboten, welches zuerst im Jahre 1616 veröffentlicht und dann nochmals im Jahre 1639 aufgelegt worden war. Mit Peerse’s Gedicht lässt sich dieses Büchlein allerdings an Werth nicht vergleichen; während jenes schon als die erste erhaltene Reisebeschreibung über Island, dann aber auch darum von erheblicher Bedeutung ist, weil es den ersten Anstoss zu der epochemachenden Beschäftigung des Arngrímur laerđi mit der Geschichte und Cultur derselben gab, ist dieses nur die „schlichte Arbeit“ eines gelehrten Mannes, der seine Nachrichten aus anderen Quellen (z. B. Olaus Magnus, Münster und Krantz, Gories Peerse, Dithmar Blefken u. A.) zusammengetragen, und dabei die wunderlichsten Missverständnisse begangen hat, wie er denn z. B. in Cap. 3 die Entdeckungsfahrt, welche Friesische Edelleute nach Adam Brem. IV, Cap. 39 unter Erzbischof Adalbert’s Vorgänger Bezelin Alebrand (1035–1043) nach dem Norden unternahmen, in das Jahr 1400 setzt (vielleicht freilich nur ein Schreib- oder Druckfehler, 1400 für 1040), und die Isländer, nach Blefken, im Jahre 1398 unter der Regierung König Valdemar’s II. (1202–1241) zum Christenthum bekehren lässt, u. dergl., was um so auffälliger ist, weil der Verfasser aus Arngrím’s Schriften sich bereits eines Besseren hätte belehren können. Immerhin scheint derselbe indessen auch einige selbständige Nachrichten benutzt zu haben, was bei dem damaligen lebendigen Verkehre der Hansa mit Island nicht zu verwundern ist. Die Ausgabe bietet übrigens neben dem Plattdeutschen Texte (S. 9–27) und einer sehr überflüssigen, überdies sehr ungenauen Hochdeutschen Uebersetzung (S. 29–44), eine Einleitung (S. 5–8), welche über die Person des Verfassers einigen Bescheid gibt, und 10 Anmerkungen (S. 45–47), von denen die 6 ersten sich auf die Einleitung beziehen, während von den 4 anderen 3 über die in der Schrift behandelten Dinge keine oder eine falsche Auskunft geben.

3. Ernst Baasch, Die Islandsfahrt der Deutschen, namentlich der Hamburger, vom 15. bis 17. Jahrhundert. (Hamburg 1889, Haupttitel: Forschungen zur Hamburgischen Handelsgeschichte, I.) Oben war bereits Gelegenheit, auf die Bedeutung des Handels hinzuweisen, welchen die Hansestädte im 15. und 16. Jahrhundert mit Island trieben. Wer Jón Espolin’s Isländische Jahrbücher durchblättert, wird oft genug auf einschlägige Berichte stossen; wer Island bereist, wird selbst heutigen Tages noch in Kirchen und Privathäusern auf manche Geräthe stossen, welche durch Deutsche Handelsleute in jener Zeit dahingekommen waren. Dennoch hatte sich bisher Niemand die Geschichte dieses Handels zum Gegenstande eingehenderen Studiums gewählt, sei es nun, weil die Aufgabe zu [178] unbedeutend oder weil sie zu schwierig schien. Herrn Baasch blieb es vorbehalten, einen ersten Versuch in dieser Richtung zu wagen und damit zwar nicht eine endgültig abschliessende, aber doch eine tüchtige vorbereitende Arbeit zu liefern.

In der ersten Hälfte seiner Schrift (S. 1–57) gibt der Verfasser einen geschichtlichen Ueberblick, zu welchem fünf Anhänge urkundliche Belege bringen (S. 123–140). Ueber die Zeit des Isländischen Freistaats und das erste Jahrhundert nach der Unterwerfung der Insel unter den Norwegischen König ist wenig zu sagen. Dass schon im 13. Jahrhundert Deutscherseits Handel mit dieser betrieben wurde, ist allerdings daraus zu ersehen, dass bereits vom Jahre 1294 ab in Privilegienbriefen und Verordnungen der Norwegischen Könige der Betrieb dieses Handels nördlich von Bergen, oder in den königlichen Schatzlanden, oder auch speciell in Island ausdrücklich verboten wird; indessen fehlen bestimmtere Zeugnisse über ihn. Dagegen wissen wir, dass der Handel auf Island, wie auf den übrigen Schatzlanden Norwegens seit der Mitte des 14. Jahrhunderts eine sehr eigenthümliche Einrichtung erhalten hatte. Er war zu einem Regale geworden und durfte darum nur mit besonderer Erlaubniss des Königs betrieben werden, wogegen der unerlaubte Betrieb strenger Strafe unterlag; diese Erlaubniss musste ferner durch besondere Leistungen an des Königs Kammer erkauft werden; endlich bildete die Stadt Bergen den alleinigen Stapelplatz für diesen Handel, und nur von ihr aus durfte derselbe betrieben werden. Diese Vorschriften wirkten nun aber nach verschiedenen Seiten hin in sehr verschiedener Weise. Die eigenen Unterthanen des Königs, auf Island sowohl als in Norwegen, zogen sich von der Islandsfahrt mehr und mehr zurück, wie denn in Norwegen selbst der Handel mehr und mehr in Deutsche Hand gerieth, und es sind fast nur noch die Schiffe einzelner vornehmer Herren oder geistlicher Stifter, welche uns als Island besuchend genannt werden. Ganz ebenso stand es auch mit Dänemark und Schweden, zumal seitdem diese Reiche in die Union mit Norwegen getreten waren. Die Hanseaten, welche sich bereits seit der Mitte des 13. Jahrhunderts dauernd in Bergen festgesetzt hatten, und deren Contor daselbst sich bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts hinauf verfolgen lässt, konnten mit der Einrichtung, wie sie sich um dieselbe Zeit herausgebildet hatte, zunächst ganz zufrieden sein, da die Concentrirung des gesammten Fischhandels von Norwegen und seinen Schatzlanden in der von ihnen völlig beherrschten Stadt Bergen auch ihnen erhebliche Vortheile bot. Anders stand die Sache dagegen für die Engländer. Ausser Stand, in Bergen gegen die Hanse aufzukommen, soweit diese nicht etwa vorübergehend mit den Unions-Königen auf [179] feindlichem Fusse stand, musste ihnen das Bestreben um so näher liegen, durch directen Verkehr mit Island an dem einträglichen Fischhandel Antheil zu gewinnen, zumal da ihre geographische Lage hierfür günstig war, und der Betrieb der Fischerei sie ohnedies nach der Insel führte. So kam es, dass die Engländer sich vom Anfange des 15. Jahrhunderts ab mit aller Energie auf den Handel mit Island verlegten, und zwar betrieben sie diesen vorwiegend widerrechtlich, d. h. ohne eine Licenz des Unions-Königs einzuholen, und ohne die ihm gebührenden Abgaben zu entrichten. Wiederholte Reclamationen bei der Englischen Regierung hatten zur Folge, dass diese ihren Unterthanen den Betrieb des Isländischen Handels nur noch unter der Bedingung gestattete, dass sie neben der Licenz des Unions-Königs noch eine zweite von ihr lösten; dem Schleichhandel wurde freilich auch durch diese Vorschrift kein Ende gemacht. Unter diesen Umständen, und bei den so vielfach sich kreuzenden Interessen gestalteten sich nun die Zustände des Isländischen Handels sehr wechselvoll, zumal da auch die jeweiligen politischen Beziehungen der Unions-Könige zu der Hanse einerseits und zu England andererseits wesentlich auf dieselben einwirkten. Schon zu Anfang des 15. Jahrhunderts sehen wir einzelne Hansische Kaufleute an der Besegelung Islands betheiligt, und im Jahre 1475 werden zum ersten Male die Hamburger als dabei thätig erwähnt; aber deren Fahrten scheinen mit der Licenz der Unions-Könige vor sich gegangen zu sein, welche den Ausländern nur verwehrten, auf der Insel zu überwintern, und Beschwerden gegen diese Fahrten wurden demnach nur etwa vom Contor zu Bergen, dann vom Norwegischen Reichsrathe erhoben, wogegen man sich dann freilich auf des Königs Verwilligungsrecht berief, oder auch von der Bevölkerung Hamburgs selbst, welche von der Kornausfuhr nach Island Theuerung befürchtete, oder endlich von der Englischen Regierung wegen des feindlichen Verhaltens der Deutschen gegen die Engländer, wobei aber allerdings zuweilen dahinsteht, ob die Beschwerden gegen Deutsche Kaufleute sich richten, oder gegen Deutsche Freibeuter in Dänischem Dienste. Während seitens der Hanse wiederholt Verbote gegen die Islandsfahrt erlassen wurden, sehen wir die Unions-Könige zeitweise sogar generelle Verwilligungen derselben gewähren, wie denn z. B. König Hans, obwohl er in seiner Handfeste vom 1. Februar 1483 sich verpflichtet hatte, den Hansestädten die Besegelung der Insel nicht zu gestatten, nicht nur den Engländern mittelst eines Vertrages vom 20. Januar 1490 diese vorbehaltlich der ihm gebührenden Abgaben auf 7 Jahre erlaubte, sondern auch den Holländischen Städten diese unter dem gleichen Vorbehalte durch Privileg vom 28. Marz 1490 verwilligte, und zwar „gelijck anderen der Dudeschen [180] hansze kopluden“, worauf dann auch ein Alldingsbeschluss vom 1. Juli 1490 den Engländern sowohl als den Deutschen, „welche des Königs Brief für sich haben“, den Betrieb des Handels auf der Insel verstattete. Es begreift sich, dass jetzt auch die Hanse selbst das Bergener Contor nicht mehr in früherer Weise in Schutz nahm. Auf den Hansetagen von 1494 und 1505 sehen wir nur noch die Fahrt nach den Orkneys, Shetland und den Faröern verboten, dagegen nicht mehr die nach Island; im Jahre 1513 aber sehen wir König Christian II., und zwar auf Verlangen Lübecks, zwar den Städten wieder im Interesse des Contors die directe Fahrt zwischen Island und Deutschland verwehren, dagegen aber das Ueberführen des Fisches von Island nach England gestatten, wie dieses seitdem noch öfter verstattet wird, – natürlich weil hierdurch nur den Engländern, nicht dem Bergener Contor, Concurrenz gemacht wurde. Ja durch Alldingsbeschlüsse der Jahre 1526 und 1533 wurde den jungen Deutschen, welche den dortigen Handelsbetrieb erlernen wollten, sogar der Winteraufenthalt auf Island verstattet. Daran ist indessen nicht zu denken, dass damals den Hanseaten oder anderen Fremden an der Gesetzgebung des Landes irgendwelcher Antheil zugestanden hätte, wie der Verfasser, S. 20, dies annimmt. Wir wissen, und der Verfasser hätte dies aus Jón Arnason’s „Historisk Indledning til den gamle og nye Islandske Rœttergang“ (1762), oder aus Jón Sigurđsson’s Schrift „Om Islands statsretlige Forhold“ (1855) ersehen können, dass die gesetzgebende Gewalt damals theils vom König, theils vom Allding im Vereine mit dem Statthalter und den Lögmännern des Königs ausgeübt wurde, und dass letzteren Falls seitens des Alldings zunächst die „lögrètta“, und neben ihr allenfalls auch noch die übrige Landsgemeinde die Beschlüsse zu fassen hatte. Für ausländische Kaufleute war weder dort noch da Raum zur Betheiligung, wogegen diesen natürlich unbenommen blieb, in Sachen, welche ihre eigenen Interessen berührten, sich mit Gesuchen an den König oder an das Allding zu wenden, und allenfalls auch überlassen werden konnte, die vom König oder Allding erlassenen Satzungen ihren eigenen Angehörigen zu publiciren. Wenn ferner Erzbischof Olaf von Drontheim in den Jahren 1531 und 1532 sich über eine „Verlehnung“ Islands an die Hamburger beschwert, so kann hierunter wohl nur die Verwilligung des (ausschliesslichen?) Handelsbetriebes gegen eine bestimmte Abgabe zu verstehen sein, da als Grund der Beschwerde angeführt wird, dass der Entgang der Isländischen Waaren Norwegen sehr beschwerlich falle (Diplom. norv. VIII, Nr. 707 S. 746 und IX, Nr. 670 S.682), und überdies das Amt des Statthalters zu jener Zeit nachweisbar nicht in der Hand der Hamburger war (vgl. des Propstes Jón Halldórsson [181] Hirđstjóra annáll, im Safn til sögu Islands II S. 668–675; Finnur Jónsson, Hist. eccles. II S. 255–256 und S. 264–265). – War dazumal das Verhältniss der Hanseaten auf Island zum Dänenkönige ein friedliches, so entstanden dafür blutige Kämpfe derselben mit den Engländern, wobei aber des Königs Beamte auf Deutscher Seite standen; der Rath vom Hamburg sah sich im Juli 1533 durch solche Gewaltthätigkeiten sogar zum Erlassen eines eigenen Reglements für den Betrieb des Handels und der Fischerei auf Island veranlasst, welches der Anhang mittheilt. Ganz offen und ungestört wird jetzt von Deutschen wie von Engländern der Handel daselbst betrieben, und unter den Winterliegern werden auch andere als Kaufleute erwähnt; Jón Espolin z. B. erwähnt in den Jahren 1528 und 1538 einen Deutschen Bartscherer oder Arzt, Lazarus Mattheusson, welcher eine Isländerin heirathete und auf Island sich niederliess (III. Cap. 65 S. 90 und Cap. 87 S. 116), und im Jahre 1587 wird wieder ein solcher, M. Hans Thyskur, als Heilkünstler dort genannt (Annálar Björns á Skarđsá, I. S. 296), während ein Alldingsbeschluss vom 30. Juni 1545 gerade die Bartscherer von dem Verbote des Wintersitzens ausnimmt (Lovsamling for Island, I. S. 63). Bald trat nun aber eine Wendung in den Verhältnissen ein und zwar in zweifacher Richtung. Einerseits traten bereits in den Jahren 1538–1539 die ersten Spuren einer feindlichen Concurrenz der Hamburger, welche neben den Bremern den Isländischen Handel vorzugsweise betrieben, mit den Lübeckern auf, und ein Hamburgischer Recess aus dem Jahre 1548 bestimmt geradezu, dass Hamburgische Schiffe nur nach Hamburg von Island aus fahren, und den Isländischen Fisch nur dann anderswohin verhandeln dürfen, wenn er vorher in Hamburg vergeblich ausgeboten worden sei, – dass ferner kein Hamburger anderswohin, und sei es auch in eine andere Hansestadt verziehen dürfe, um von dort aus nach Island Handel zu treiben. Damit war aber, wie der Verfasser S. 38 sehr richtig bemerkt, mit der alten genossenschaftlichen Politik der Hanse formell gebrochen und zumal die Lübischen Islandsfahrer hatten sofort wieder bitter über Chicanen der Hamburger zu klagen. Andererseits suchten die Dänen-Könige den Isländischen Handel ihren eigenen Unterthanen zu sichern. Schon im Jahre 1547 verpachtete König Christian III. (1534–1559) die Insel auf 10 Jahre der Stadt Kopenhagen, und wenn sich zwar diese Verlehnung nicht aufrecht halten liess, weil die Vögte der Stadt bei den Isländern so wenig wie bei den Deutschen Kaufleuten Achtung fanden, so war doch immerhin bedeutsam, dass in den Verhandlungen mit den widerspenstigen Hamburgern seitens des Königs seit langer Zeit zum erstenmale wieder auf die alte Regalität des Isländischen Handels mit Bergen als [182] alleinigem Stapelplatze und der Beschränkung des Handelsbetriebes auf die besonders Concessionirten zurückgegriffen wurde. Schärfere Angriffe erfolgten unter König Friedrich II. (1559–1588). Zunächst beschloss dieser, die Ausfuhr des Schwefels aus Island ausschliesslich sich selber vorzubehalten (1561); dann erfolgte derselbe Schritt bezüglich des Thranes (1562), und endlich auch bezüglich der Pferde, der Fuchsbälge und der Bärenfelle, sowie bezüglich der Walrosszähne (1563). Natürlich handelte es sich dabei für den König nur um eine Finanzoperation, ganz ebenso wie bei seiner späteren Drohung, den Hamburgern die Islandsfahrt ganz zu verbieten, oder bei seinem Vorschlage, ihnen gegen ein Darlehen von 100 000 Thalern 10 Häfen auf der Insel zu öffnen; immerhin liegt aber allen diesen Massregeln ein principielles Zurückgreifen auf die alte Regalität des Isländischen Handels zu Grunde. Bemerkenswerth ist ferner, dass an die Stelle der früheren generellen Concessionen zum Betriebe dieses Handels jetzt die besondere Verwilligung einzelner Häfen an einzelne Berechtigte tritt. Natürlich sollte damit die bessere Ueberwachung des Isländischen Handels ermöglicht werden, nachdem sich Bergen als alleiniger Stapelplatz für denselben nicht mehr aufrecht erhalten liess; die Neuerung führte aber zu vielfachen Streitigkeiten zwischen den Hamburgern und den Bremern oder Lübeckern sowohl als auch zu zahlreichen Conflicten mit den Dänischen Beamten. Ueberdies wurden gelegentlich einzelne Häfen den Hamburgern abgenommen und Dänischen Kaufleuten zugewiesen, welche jetzt anfingen, sich häufiger an der Besegelung Islands zu betheiligen, oder es wurde diese auch wohl den Hamburgern ganz verwehrt (1574), bis endlich die Verträge von Flensburg und von Kiel vom 5. Juli 1579 und 8. September 1580 wieder einen leidlicheren Zustand herstellten. Von durchgreifender Bedeutung war aber die Regierung König Christian’s IV. (1588–1648). Schon im Jahre 1601, also fünf Jahre nach seinem Regierungsantritte, eröffnete er den Städten Hamburg und Bremen, dass er beabsichtige, den Isländischen Handel ausschliesslich seinen eigenen Unterthanen vorzubehalten, und am 20. April 1602 wurde wirklich den drei Städten Kopenhagen, Malmö und Helsingör der Monopolhandel auf der Insel eingeräumt, und zwar für jeden einzelnen Hafen je von dem Zeitpunkte an, in welchem die betreffenden Privilegien der Deutschen Kaufleute abgelaufen sein würden. Natürlich fügten sich die Hanseaten nicht sofort gutwillig der Neuerung; es kam zunächst zu vielen gegenseitigen Klagen, und wiederholt regte Hamburg die Wiederherstellung des früheren Zustandes an. Aber der König blieb unerschütterlich; im Jahre 1614 erneuerte er den Vertrag mit den drei Dänischen Städten und am 16. December 1619 errichtete er die Isländische Compagnie [183] in Kopenhagen; der gesetzliche directe Handel der Hamburger hatte damit sein Ende gefunden. Dagegen erhielt sich nicht nur ein Deutscher sowohl als ein Englischer und Holländischer Schleichhandel nach der Insel, sondern es fuhren auch Hamburger Schiffe noch auf Dänische Rechnung dahin, theilweise sogar direct von Hamburg aus, gleichwie der König auch Dänischen Schiffen die directe Fahrt von Island aus nach Hamburg gestattete; doch suchte dieser der Verwendung fremder Schiffe oder doch deren Auslaufen von fremden Häfen aus, ja sogar dem Verkaufe Isländischer Waaren in Hamburg, möglichst entgegenzuwirken. Nachdem er Glückstadt angelegt hatte (1616), erklärte er diese Holsteinische Stadt zum Stapelplatz für alle Isländischen Waaren (1623), und hier sollten, seit 1645, alle Islandsfahrer ihre Waaren niederlegen und verkaufen; aber auch dieses Hinderniss wussten die Hamburger zu umgehen, und im 18. Jahrhundert traten dieselben sogar ganz offenkundig in ein Vertragsverhältniss zu der Isländischen Compagnie in Kopenhagen; im Grunde wurde in neuer Form nur der alte Handelsbetrieb fortgesetzt.

Die zweite Hälfte der Schrift setzt sich aus sechs Abschnitten zusammen, welche einzelne Seiten der Islandsfahrt noch besonders ins Auge fassen. Zuerst wird die Fischerei behandelt (S. 58–61), an welcher indessen die Deutschen nur geringen Antheil nahmen, wogegen dieselbe vorwiegend in der Hand der Engländer lag, neben den Isländern selbst. Dann wird der Handel besprochen (S. 61–94), und zwar zuerst die Kaufsetzung mit ihren Waarentaxen, sowie den Massen und Gewichten, dann die Belastung des Handels durch Steuern und sonstige Leistungen, endlich der Waarenverkehr; letzteres ein ganz besonders lehrreicher Abschnitt. Weiterhin wird von der Schifffahrt gehandelt (S. 95–105), von den Isländischen Häfen (S. 105–110), wobei auch die Deutsche Kirche im Hafnafjörđur erwähnt wird; dann wird die Gerichtsbarkeit in Rechtssachen, die sich zwischen Einheimischen und Fremden oder Fremden untereinander ergaben, besprochen (S. 111–112), und schliesslich noch die Islandsfahrergesellschaft und -Brüderschaft in Hamburg abgehandelt (S. 119–121).

Ein Ueberblick über die Arbeit ist damit gegeben; über die Art ihrer Ausführung wäre etwa Folgendes zu sagen. Dietrich Schäfer hat bereits in einer Besprechung des Werkes (Deutsche Literaturzeitung, 11. Jahrgang Nr. 24 S. 890–891) bemerkt, dass der Verfasser nicht nur das gedruckte Material auch aus entlegenen Quellen herangezogen, sondern auch viel Neues aus Hamburger, Bremer und Lübecker Archiven beigebracht hat; aber er hat auch darauf aufmerksam gemacht, dass aus einzelnen Dänischen Werken wohl noch Einzelnes [184] heranzuziehen gewesen wäre, und dass auf Darstellung und saubere Einzeldurchführung noch mehr Fleiss hätte verwendet werden sollen, insbesondere auch bezüglich der Correctheit der angeführten Texte. Ich kann mich diesem Urtheile des bewährten Kenners der Hanseatischen und Dänischen Geschichte nur anschliessen; möchte demselben aber noch einige eigene Bemerkungen beifügen. Sehr fühlbar macht sich zunächst der Mangel an Beherrschung der Isländischen Sprache und Literatur, zu welchem der Verfasser sich in seinem Vorworte selbst bekennt. Die Isländischen Oertlichkeiten z. B., auf die er zu sprechen kommt, treten durchaus unter den verunstalteten Bezeichnungen auf, welche sie bei Hanseatischen oder Dänischen Schiffern führten, und sogar da, wo der Verfasser die von den Deutschen besegelten Häfen zusammenstellt (S. 106–107), nimmt er sich nicht die Mühe, sie zu berichtigen, was doch mit Hilfe von Kr. Kaalund’s Bidrag til en historisk-topografisk Beskrivelse af Island (1877–1882) sehr leicht gewesen wäre; wer will aber in Akernisse, Bossande, Bodenstede, Haneforde, Kummerwage, Gronelwick etc. Akranes, Bátsendar, Búđir, Hafnafjörđur, Kumbaravogur, Grindavík wiedererkennen? Die Landsgemeinde der Insel heisst immer der Althing (S. 19, 33 Anm. 3, 63, 64, 111), während doch Thing, Ding, im Isländischen wie im Deutschen Neutrum ist. Den Statthalter Otte Stigsson nennt der Verfasser consequent Otto Stiges (S. 63, 67 Anm. 6, 111), weil er Deutschen, den Tíli Pètursson aber Tylius (S. 21 Anm. 2), weil er Lateinischen Quellen folgt, welch’ letzteren er auch die Bezeichnung „Präfect“ für den Statthalter entlehnt. Die Isländischen Annalen sowohl (S. 58), als die Graugans (S. 64), benutzt er in der Lateinischen Uebersetzung, obwohl er die ersteren nach G. Storm’s Ausgabe citirt, der keine solche beigegeben ist, u. dgl. m. Schlimmer als solche Aeusserlichkeiten sind einzelne sachliche Verstösse, welche die Unbekanntschaft mit den Isländischen Quellen verschuldet hat. Den Bischof Gizur bezeichnet der Verfasser (S. 1) als in Deutschland geboren; aus der Húngrvaka, cap. 5, hätte er ersehen können, dass derselbe vielmehr zu Skálholt auf Island das Licht der Welt erblickte. S. 64 heisst es, die Graugans wisse nichts von Englischem und Deutschem Handel auf Island; die oben (S. 170–71) erörterten Bestimmungen über das Fremdenrecht dürften doch ein Anderes zeigen. Wenn S. 73 Anm. 2, von „druttich wete visckes“ die Rede ist, so gibt dies nicht 80, sondern 1200 Fische, da deren 40 auf die vaett gehen. Ueber den Handel mit Isländischem Schwefel hätten Isländische Schriften, wie zumal Páll Vidalin’s „Deo, regi, patriae“ (im Auszug erschienen zu Soröe 1768), S. 223–228, und Bischof Hannes Finnsson’s Abhandlung in den „Rit thess Islenzka Laerdóms-Lista-fèlags“, Bd. IV (1784), [185] S. 1–48, reiches Material geboten; von einem „ungeheueren“ Reichthum der Insel an Schwefel hätte der Verfasser (S. 81) wohl nicht reden sollen, u. dgl. m. Auch sonst wären noch manche Flüchtigkeiten zu rügen. In dem Citate auf S. 92 bedeutet „farina“ doch wohl Mehl, nicht Zucker, und auf S. 106 Anm. 10, „in meridionali littore“ an der Südküste. Auf S. 106 Anm. 13, sagt der Verfasser, dass er „Revet“, d. h. Rif, im Jahre 1528 zuerst erwähnt finde; aber gerade hier fiel Björn ríki im Kampfe gegen die Engländer, dessen „Ermordung“ auf S. 6 erwähnt wird, und die Eyrbyggja, Cap. 50 S. 92, lässt bereits im Jahre 1000 einen Dublinfahrer mit Irischer und Hebridischer Bemannung dort liegen. Endlich aber, und dieses Bedenken wiegt entschieden am schwersten, sind die Schätze der Kopenhagener Archive und Bibliotheken unbenutzt geblieben, ohne deren Benutzung eine Geschichte des Isländischen Handels schlechterdings unvollständig bleiben muss. Indess darf in diesem wie in anderen Fällen der Wunsch des Besten nicht die Anerkennung des Guten beeinträchtigen, und trotz aller einzelnen Ausstellungen fühle ich mich darum gedrungen, dem Verfasser für seine sehr verdienstliche Arbeit meinen Dank auszusprechen.

Zum Schlusse wäre noch der überaus anregenden Arbeit Vilh. Finsen’s, Om den oprindelige Ordning af nogle af den islandske Fristats Institutioner (Vidensk. Selsk. Skr., 6. Raekke, hist. og philos. Afhdlg., II, 1, 1888), sowie zweier vortrefflicher Abhandlungen Björn Magnússon Ólsen’s über des Ari fróđi Islendingabók (Aarböger for nordisk Oldkyndighed og Historie, 1885, und Timarit hins íslenzka bókmentafjelags, X. Jahrgang 1889) zu gedenken; indessen habe ich über die erste, vorwiegend rechtsgeschichtliche Arbeit bereits in der „Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“, XXXII, S. 331–356 eingehenden Bericht erstattet, und gedenke mich über die beiden anderen, zunächst literargeschichtlichen Untersuchungen demnächst in einer unserer Germanistischen Zeitschriften auszusprechen, so dass ich hier füglich nach beiden Richtungen hin schweigen kann.

München, den 23. November 1890.

K. Maurer.     


[160] Zur Kenntniss Islands. Nachtrag. Im 5. Bande dieser Zeitschrift S. 168–176 habe ich Dr. Thoroddsen’s Uebersicht über die geographischen Kenntnisse von Island vor der Reformation besprochen. Jetzt liegt das 1. Heft einer ausführlicheren Bearbeitung der G. der Geographie Islands von demselben Verfasser vor, aber in Isländischer Sprache geschrieben, und auf Kosten der Isländischen gelehrten Gesellschaft herausgegeben: Landfrædis saga Iślands. Fyrra hepti; Reijkjavik, 1892; II. 238 S. 8°. Von jener früheren „Uebersicht“ unterscheidet sich dieses neuere Werk nicht nur durch grössere Ausführlichkeit und eingehendere Behandlung der Quellen, sondern auch dadurch, dass es in seinem letzten Abschnitt (S. 146–238) über die dort eingehaltene Zeitgrenze herabgeht und noch die sehr tief einschneidenden Arbeiten des Bischofs Gudbrandur Thorláksson († 1627) und des Propstes Arngrimur[WS 1] Jónsson († 1648) behandelt. Für heute mag nur auf das sehr interessante und auch für die Culturgeschichte und Handelsgeschichte Islands werthvolle Buch aufmerksam gemacht werden; eine ausführlichere Besprechung desselben behalte ich mir bis zum Erscheinen seines Schlussheftes vor.

K. Maurer.     

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Arrgrimur