Textdaten
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Autor: Dr. Schwabe
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Titel: Zur Erwiderung
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aus: Die Gartenlaube, Heft 51, S. 756
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1859
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
An die Redaction der Gartenlaube
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[252] Zur Erwiderung.[1] Was Herr Frommann mit den „Insinuationen“, die er mir insinuirt, will, ist mir nicht recht klar. In meinem Aufsatz habe ich ja selbst alles das, was er mir in scheinbar berichtigender Weise entgegenhält, hinreichend deutlich ausgesprochen. Daß Günther bei den Anordnungen zu Schiller’s Beerdigung „Standesrücksichten“ genommen hat, ist gar keine Frage, denn er ließ Schillern „mit der ganzen Schule erster Classe“ in dem für vernehme Leichen bestimmten Cassengewölbe beisetzen. Ich sehe jedoch darin durchaus keinen Vorwurf gegen G., der ja unter den vorliegenden, von mir ausführlich dargestellten Verhältnissen nicht mehr thun konnte. Günther’s sehr ehrenwerther Charakter ist mir aus den Mittheilungen meiner Eltern, die viele Jahre in freundlichem Verhältniß zu G. standen, recht wohl bekannt. Doch muß ich wiederholen, daß mein Vater nur mit sehr großer Mühe von G. die Erlaubniß auswirkte, an Stelle der Handwerke, mit seinen Freunden die Leiche Schiller’s zu Grabe tragen zu dürfen.

Wenn Herr F. sagt: das ganze „Gerede“ (über die Beisetzung Schiller’s in das Cassengewölbe?) taucht nicht zum ersten Male auf, so mache ich ihm bemerklich, daß der Ausdruck „Gerede“ sich wohl eignet, wenn man damit ein vermuthungsweises Hin- und Hersprechen über nicht gehörig festgestellte Thatsachen bezeichnen will. Meine Darstellung der Vorgänge bei Schiller’s Beerdigung etc. ist aber eine historisch durchaus getreue, von deren Richtigkeit ich mir kein Jota abstreiten lasse, Herr F. müßte mir denn eine mit gehörigen Beweisen unterstützte Widerlegung bringen, was ihm wohl nicht möglich sein durfte. Das Compliment „Gerede“ gebe ich daher höflichst zurück.

Zur Ausführung der Idee, Schiller’s Ueberreste in dem zu schaffenden „Schillershain“ in einer Familiengruft dereinst beizusetzen, ist nie, sei es auch aus den triftigsten Gründen, das Mindeste geschehen. Fest steht aber die Thatsache, daß die „heiligen Reste“, wie sie Goethe voll Pietät nennt, einundzwanzig Jahre lang in dem wilden Durcheinander verwesender Sargtrümmer und menschlicher Gebeine lagen, und der spurlosen Vernichtung entgegen gingen, ohne daß sich (bis zum März 1826) ein Mensch um sie bekümmert hätte.

Schließlich bitte ich Herrn F., zu berücksichtigen, daß bei der Darstellung von Vorgängen, welche der Geschichte angehören, die Wahrheit, und zwar die volle, ungeschminkte Wahrheit, allen andern Rücksichten voransteht.

Dr. Schwabe.