Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Termin, oder Terminliche Zahlung

Band: 42 (1744), Spalte: 978. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|42|Termin|978|}}
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Termin, Lat. Terminus, Frantz. Terme, Ital. Termine, heißt insgemein eine jede Frist, Zeit, oder Ziel, so gesetzet wird, etwas zu leisten, desgleichen der bestimmte Zahl-Tag. Insbesondere aber, und im Rechts-Gange, ist es die Zeit und der Tag, da einer geladen wird, vor Gerichte zu erscheinen, wovon unter dem Artickel Termin, (rechtlicher) wie auch unter dem Worte Zeit, ein mehreres.