Zedler:Rosensyrup (laxirender Gold-) nach der Nürnberger Apotheckerordnung

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Rosensyrup (laxirender Gold-) nach der verbesserten Augspurgischen Apotheckerordnung

Nächster>>>

Rosensyrup (mit Niesewurtz zusammengesetzter laxirender) Montani

Band: 32 (1742), Spalte: 931. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|32|Rosensyrup (laxirender Gold-) nach der Nürnberger Apotheckerordnung|931|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Rosensyrup (laxirender Gold-) nach der Nürnberger Apotheckerordnung|Rosensyrup (laxirender Gold-) nach der Nürnberger Apotheckerordnung|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1742)}}


Rosensyrup (laxirender Gold-) nach der Nürnberger Apotheckerordnung, Syrupus Rosarum solutivus aureus, Pharm. Nor. Nehmet vier Pfund des feinsten Zuckers, lasset ihn in Brunnenwasser zergehen, hernäch nehmet vier Pfund leibfarbene Rosen, die noch nicht völlig aufgeblühet und abgefallen sind, thut sie in einen verglasurten Topf, güsset das Wasser darüber, und laßt sie vier und zwantzig Stunden an einem warmen Orte stehen, denn seiget sie durch und drucket sie aus; Das Durchgeseigte und Ausgedruckte güsset wieder auf eben so viel frische Rosen, und solches wiederholet auch zum dritten male; Und endlich kochet das Ausgedruckte zur gehörigen Syrupsdicke. Wenn es beliebig, kan man es auch viermal aufgüssen, doch verliehret der Syrup dadurch einiger massen seine angenehme und helle Farbe.