Zedler:POENA PERPETUA
POENA PERPETUA, eine beständig anhaltende oder immerwährende Straffe, oder eine solche, die niemahls wieder aufhöret, z. E. die Verdammung auf die Galeeren, in Metalle, oder zu stetswährender Arbeit, Vestungs-Bau, Abhauung der Finger oder Hand, Ausschneidung der Zunge, Abschneidung der Ohren oder Nasen, Ausstechung der Augen, Brandmarcken, Belähmung eines Fusses, u. d. g. Siehe auch Perpetua Poena, im XXVII Bande, p. 335.