Zedler:PERPETUA POENA
PERPETUA POENA, wird in denen Rechten, und sonderlich in I. 8. §. quisquis. ff. de poen. eine solche Straffe genannt, die aus einer zeitigen in eine immerwährende und unaufhörliche verwandelt worden. Brissonius.
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PERPETUA POENA, wird in denen Rechten, und sonderlich in I. 8. §. quisquis. ff. de poen. eine solche Straffe genannt, die aus einer zeitigen in eine immerwährende und unaufhörliche verwandelt worden. Brissonius.