Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
fertig
<<<Vorheriger

Lehn-Sachen

Nächster>>>

Lehns-Auflassung

Band: 16 (1737), Spalte: 1458. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|16|Lehnsatzung|1458|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Lehnsatzung|Lehnsatzung|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1737)}}


Lehnsatzung ist so viel, als ein Pfand-Lehn.