Zedler:Lehnsatzung

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Lehns-Auflassung

Band: 16 (1737), Spalte: 1458. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|16|Lehnsatzung|1458|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Lehnsatzung|Lehnsatzung|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1737)}}


Lehnsatzung ist so viel, als ein Pfand-Lehn.