Zedler:Actiones possessoriae


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Actio, oder Postulatio suspecti

Band: 1 (1732), Spalte: 415. (Scan)

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Literatur
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Actiones possessoriae, sind diejenigen Klagen, vermittelst welcher auf die Possess, oder Besitz eines Grundstücks, oder anderer Sache geklaget wird. Dahin gehöret die Actio ex Edicto, si mulier ventris nomine in possessione calumniae causa esse dicatur, welche statt findet wider eine Wittwe, so fälschlich vorgegeben, daß sie von ihrem verstorbenen Manne schwanger sey, und deswegen in den Besitz ihres verstorbenen Mannes, oder Schwieger-Vaters Verlassenschaft gesetzet worden, daß sie die Possess oder den Besitz verlassen, und die Verlassenschaft denen rechtmäßigen Erben abtreten möge.