Wilhelm Löhes Leben (Band 2)/Ausgang des kirchlichen Kampfes

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Wilhelm Löhes Leben (Band 2)
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Ausgang des kirchlichen Kampfes.

 Bei seinem Wiedereintritt in das Amt hatte sich Löhe alle seine kirchlichen, insonderheit seine konfessionellen Überzeugungen vorbehalten, sich auch ausdrücklich das Recht gewahrt, bei gegebener Veranlassung auch fernerhin sein Zeugnis gegen unionistische Mißbräuche und Mißstände in der bayerischen Landeskirche zu erheben. Eine solche Veranlassung, ja Aufforderung lag in dem Zusammentritt der vereinigten Generalsynode von 1861, vor welcher denn auch Löhe mit seinem ceterum censeo, einer Eingabe in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft, vorstellig wurde.

 Die von 21 Geistlichen Unterzeichnete Eingabe erinnert zum Eingang daran, daß nun bereits ein Jahrzehent verflossen sei,| seitdem einige Geistliche der protestantischen Landeskirche Bayerns um Abstellung der im Lande hin und her gebräuchlichen Abendmahlsgemeinschaft zwischen den Lutheranern und den Gliedern anderer kirchlichen Gesellschaften gebeten hätten. Wo inzwischen, für die Bittsteller erkennbar, Fortschritte in dieser Sache eingetreten seien, hätten sie dieselben freudig begrüßt und sich der Hoffnung hingegeben, daß die alte Abendmahlspraxis der lutherischen Kirche auch in Bayern wieder zur allgemeinen Geltung erhoben werden würde.
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 Indessen sei nach 10jährigem Warten die Sache immer noch fern von ihrer Erledigung. Es sei keine kirchliche Fürsorge für die in der Pfalz garnisonierenden lutherischen Soldaten getroffen, wie auch umgekehrt die im diesseitigen Bayern in Garnison befindlichen Pfälzer unverwehrt das Sakrament an lutherischen Altären suchten; in den katholischen Gebietsteilen Bayerns werde mit der Bildung unierter Mischgemeinden fortgefahren; in den der Schweiz benachbarten Städten werde unverhohlen mit den Reformierten Abendmahlsgemeinschaft gehalten – oft ohne den geringsten Schein eines Notstandes –; Geistliche aus der Pfalz würden ohne vorherigen Übertritt an lutherische Gemeinden im diesseitigen Bayern berufen etc. Wenn man auch zugeben könne, daß an einzelnen Orten und in einzelnen Fällen Besserung eingetreten sei (die Vereinigung der Reformierten in ein eigenes Dekanat, die Gründung einer reformierten Pfarrei Marienheim werden als Beispiele und Beweise hiefür angeführt), so sei doch im ganzen nach Ablauf eines Jahrzehntes alles beim alten geblieben. Ja in manchen Kreisen sei der früher vorhandene Eifer zur Bereinigung der konfessionellen Mischzustände bereits erkaltet, und viele, die früherhin in ihren Gewissen von der Sünde der Abendmahlsmengerei sich beschwert gefühlt hätten, schienen derselben nun mit entschlossener Ruhe fröhnen zu wollen. Mehr und mehr gewinne der reformierte Grundsatz| die Oberhand, daß das Sakrament des Altars dazu bestimmt sei, der Einigungspunkt aller aus der Reformation hervorgegangenen Parteien zu sein, und daß alle protestantischen Kirchengesellschaften und Sekten, trotz ihrer konfessionellen Verschiedenheiten durch den Sakramentsgenuß die Einigkeit über den Konfessionen bethätigen müßten: ein Grundsatz, der freilich allenthalben auf dem Gebiet der protestantischen Kirche Frieden herstellen könne und deshalb den meisten mehr als eine Hilfe von aller Not denn als eine Beschwernis der Gewissen durch neue Last erscheine.
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 „Für die Unterzeichneten aber – so schließt die Petition – ist dieser Zustand eine hohe Sorge. Wir, die wir für lutherische Gemeinden berufen und ordiniert sind, können durchaus kein Recht lutherischer Pfarrer zugestehen, Gemeindeglieder anderer Konfessionen und Kirchen zu pastorieren..., es ist dies für uns Anhänger der ungeänderten Augsburger Konfession nichts anderes als eine Art des in der heiligen Schrift verbotenen ἀλλοτριοεπισκοπεῖν... Überdies sind wir der Überzeugung, daß diese Ausnahmszustände, wie sie gegenwärtig über das ganze Land hin sich bei uns finden, der Ehre des Herrn, sowie der Erkenntnis und Wirkung[1] des hl. Sakraments sehr widerstreben und viel dazu helfen, die Gemüter bloß auf die äußerliche Handlung des Mahles zu richten und jene kühle Anschauung des Sakramentes zu befördern, die man in reformierten Landen und deren Kirchen findet. Wir glauben es dem Herrn, Seinem Sakramente, so vielen tausend Seelen, die der Herr zu allen Segnungen Seines Mahles einlädt, unsern Konfessionsverwandten, den Reformierten, namentlich aber unsrer Landeskirche schuldig zu sein, nach 10 Jahren des Wartens, bei noch| bestehendem Übel, die Sache wieder vor diese hochwürdige Versammlung zu bringen und dieselbe inständigst zu bitten, sie wolle sich zu der Bitte an die oberste Kirchenbehörde.[.]. vereinen:
1. Daß den Pfarrern der lutherischen Landeskirche Bayerns verboten werde, fernerhin Reformierte und Unierte ohne Übertritt zum Sakramente zuzulassen; und daß für den Übertritt eine entsprechende Form festgesetzt werde;
2. insonderheit, daß von uniert-lutherischen nicht bloß das Bekenntnis des lutherischen Glaubens in Sachen des Sakraments, sondern anstatt formalen Übertritts wenigstens ein protokollarisches Versprechen, fernerhin jede Abendmahlsmengerei zu meiden, verlangt werde;
3. daß auch diejenigen Geistlichen, welche von der unierten Pfalz herüberkommen, und zwar gerade sie vor andern um unserer Gemeinden willen formal übertreten müssen, und ihr Übertritt der treffenden Gemeinde bekannt gegeben werde;
4. daß den lutherischen Soldaten in der Pfalz eigene lutherische Seelsorger gegeben, und im Falle des Mangels an Mitteln die Kräfte der christlichen Vereine im Lande in Anspruch genommen werden;
5. daß für die Reformierten und Unierten allerwärts so gesorgt werde, daß keinerlei Schein eines Notstandes im Lande übrig bleibe;
6. daß nach so langer Zeit baldigst entscheidende Schritte namentlich in betreff der erst gethanen Bitte geschehen möchten.
 Diese Petition wurde in der achten Sitzung vor die Generalsynode gebracht. Sie stieß jedoch in der Synode auf entschiednen Widerwillen. Der Referent erkannte zwar in den faktischen Zuständen der Landeskirche in bezug auf Abendmahlsgemeinschaft einen wirklichen Mißstand, nicht aber (wie eine extreme Partei wolle) eine verschuldete Abendmahlsmengerei, und stellte dann auf Grund der durch eingehende Prüfung gewonnenen Überzeugung, „daß den hier gestellten Forderungen teils schon genügt sei, teils im wohlverstandenen Interesse unserer Landeskirche nicht genügt werden könne, sowie in fernerer Erwägung, daß dem hohen Kirchenregimente zu vertrauen sei, es werde, wie bisher so auch ferner zur Beseitigung| des fraglichen Notstandes alles Zweckdienliche vorkehren“ Namens des Ausschusses den Antrag:
„Hochwürdige Synode wolle über die Bitte des Herrn Pfarrers Löhe und der Mitunterzeichneter zur Tagesordnung übergehen.“
 Dekan Müller befürwortete einige Anträge der Petition und auch Professor Thomasius riet, daß man über diese wichtige Eingabe nicht zur Tagesordnung übergehen möge, ohne die rechte Praxis gegenüber einer laxen und falschen gewahrt zu haben; die Versammlung aber verlangte den Schluß und nahm mit großer Majorität den Antrag ihres Ausschusses auf Übergang zur Tagesordnung an.

 Löhe und die übrigen Antragsteller hatten sich auf eine entgegenkommende Behandlung ihrer Petition im voraus wenig Hoffnung gemacht; sie hielten es aber für ihre Pflicht, auch diese Synode nicht ohne Zeugnis in dieser das Herz der Kirche betreffenden Angelegenheit vorübergehen zu lassen. Die völlig ablehnende Haltung der Generalsynode kam jedoch auch ihnen überraschend.




 Nach der Behandlung, welche die Löhesche Petition von Seiten der Generalsynode einschließlich ihres Dirigenten erfahren hatte, mußte man die Hoffnung aufgeben, durch Fortsetzung des Kampfes in der bisherigen Weise etwas für das landeskirchliche Ganze zu erreichen und bessere, konfessionell gereinigtere Zustände im allgemeinen herbeizuführen.

 Es galt, gegenüber den sich als unverbesserlich erweisenden landeskirchlichen Mißständen und Mischzuständen eine neue Stellung einzunehmen, bei welcher man einerseits der Wahrheit und dem Zeugnis von der Wahrheit nichts vergab und keine Mitschuld an den Sünden der Landeskirchen auf sich lud, andrerseits doch auch nicht die Kraft des Lebens in einem unfruchtbaren, für das Ganze| nichts austragenden und das eigene innere Leben aushöhlenden Kampfe verzehrte. Zwar die konfessionell entschieden gesinnten Pfarrer hatten es verhältnismäßig leicht, ihre Altäre von Abendmahlsmengerei rein zu erhalten und dadurch sich eine sakramentliche Sonderstellung zu wahren. Desto schwieriger war die Lage der „lutherischen Diaspora“ d. h. der konfessionell entschiedenen Laien hin und her in den Gemeinden mit laxer, unionistischer Abendmahlspraxis. Ihr Protest gegen die Abendmahlsmengerei in ihren heimatlichen Gemeinden, ihre Enthaltung vom Genuß des Sakraments an den Altären derselben hatte sie nicht bloß in eine schwierige Stellung zu ihren Pfarrern, sondern auch in eine gefährliche innere Lage gebracht. Sollten sie bei geschwundener Hoffnung einer Besserung der landeskirchlichen Zustände ihren hoffnungslosen Einzelkampf fortführen, ihrem Protest gegen Abendmahlsmengerei ferner durch Enthaltung von dem Sakramentsgenuß Nachdruck geben auf die Gefahr hin, sich zeitlebens mit dem crede et manducasti oder mit einem vereinzelten, seltenen Sakramentsgenuß an konfessionell reinen Altären begnügen zu müssen? Dies war ein immer mehr hervortretender Übelstand, dem Wandel geschafft werden mußte. Je mehr Löhes sakramentliche Richtung an Vertiefung gewann, je mehr er im Altarsakramente den Mittelpunkt, in dem alle Radien kirchlichen Lehren und Lebens zusammenliefen, erkannte, desto größer und seelengefährlicher erschien ihm die Unnatur eines konfessionalistischen Eiferns um das Sakrament ohne gleichzeitigen fleißigen Gebrauch des Sakraments und die nur dadurch ermöglichte Erfahrung seiner Süßigkeit und Kraft. „Ein konfessionelles Leben – sagt er S. 48 seines sofort zu erwähnenden Gutachtens – ohne sakramentliche Führung der Gemeinde endet in einem elenden Orthodoxismus und Konfessionalismus, der die Kirche zerstückt und zersplittert, das wahre Leben tötet und an seine Stelle den Streit der Schulmeinungen setzt, der keine Seele befriedigen kann.“
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|  Solche wahrhaft seelsorgerliche Erwägungen waren es, welche ihm den Rat eingaben, den er in seinem „Gutachten in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft 1863“ der lutherischen Diaspora erteilte.

 Er geht in diesem Schriftchen (wie Luther in seinem kurzen Bekenntnis vom h. Abendmahl) von der Stelle Tit. 3, 10 aus: „Einen ketzerischen Menschen meide, wenn er einmal und abermal vermahnt ist.“ Der Name Ketzer ist ihm ein Ausdruck für „das Urteil, daß ein Mensch gegenüber dem klaren göttlichen Worte in irgend einem Glaubensartikel trotz empfangener sattsamer Ermahnung seine eigene menschliche Meinung festzuhalten und zu verteidigen wage.“ In diesem Sinne seien nach dem einhelligen Urteil der lutherischen Väter die Reformierten trotz großer Verwandtschaft in den übrigen Lehren als Ketzer zu betrachten (ein Name, den man nach 3 Jahrhunderten getrennten Nebeneinanderbestehens mit ruhiger Entschiedenheit festzuhalten und zu tragen gelernt haben sollte, ohne ihn in das Feuer bitteren Hasses einzutauchen). Aus diesem Grunde seien sie kirchlich, also vor allen Dingen am Altare zu meiden.

 Es wird sodann der Beweis geführt, daß auch die unierte Anschauung vom h. Abendmahl als eine Ketzerei betrachtet werden müsse. Zwar gesteht Löhe zu, daß man zwischen Unierten und Unierten einen Unterschied machen müsse. „Ich finde es denkbar (sagt er S. 9 des angeführten Schriftchens), daß irgendwo im Komplex einer unierten Landeskirche eine Gemeinde sein kann, die bei völlig lutherischer Lehre und lutherischem Leben bloß deswegen uniert genannt wird, weil sie unter einem unierten Kirchenregiment steht. Eine solche Gemeinde ist nach meiner Ansicht gar nicht uniert. Die Kirchenregimenter der Landeskirchen sind unvermeidliche Superstruktionen, aus deren Erduldung nicht allemal ein Schluß auf die Beschaffenheit der einzelnen Gemeinde gemacht werden darf.“

 „Ich gestehe übrigens – fügt er einschränkend hinzu – daß ich| mich in der Wirklichkeit bisher immer getäuscht gefunden habe, so oft ich versuchte, einer in uniertem Komplexe lebenden Gemeinde in Lehre und sakramentlicher Gemeinschaft die nötige Sonderung zuzuschreiben.“

 Anders liege die Sache bei principiell unierten Christen. Hier sei nicht abzusehen, wie diese bei wirklichen Lutheranern dem Ketzernamen entgehen könnten. Es liege hier eine Ketzerei des Willens vor, indem bei nicht selten subjektiv-lutherischer Überzeugung – ein kirchentrennender Glaubensartikel zu einer bloßen Privatmeinung gestempelt und damit dem Grundsatz der flach protestantischen Richtung des 19. Jahrhunderts gehuldigt werde, die den Altar, den Scheideberg der Konfessionen, zu einem Vereinigungspunkt aller an Jesum Gläubigen unbeschadet ihrer tiefgreifenden kirchlichen Differenzen machen wolle. Die Union sei in ihrem kennzeichnenden Charakter Abfall von der Reformation, ein Verwerfungsurteil über die Treue unserer Reformatoren, welche die Irrlehre der Reformierten vom h. Abendmahl für groß und trennend genug hielten, um ihnen die Kirchengemeinschaft zu versagen.

 Weiterhin wird der den Konfessionellen ständig gemachte Vorwurf der Unbarmherzigkeit und Lieblosigkeit beleuchtet. „Die wahre Barmherzigkeit – wird gesagt – belehrt den Reformierten erstens darüber, daß auch sein Abendmahl für ihn, als Reformierten, noch einiger Mühe wert sei; zweitens aber, daß in der lutherischen Kirche das Sakrament so groß und hoch und segenbringend geachtet werde, daß man, um es zu empfangen, es nach dem Maß der vorhandenen Gabe erst erkennen und schätzen müsse. Kurz, die wahre Barmherzigkeit muß einen Pfarrer lehren und dringen, den Reformierten (selbstverständlich auch den Unierten) zur lutherischen Kirche zu führen, damit er nicht ein Fremdling, sondern einheimisch und Bürger am Altar werde.“ Übrigens – führt Löhe weiter aus – handle es sich bei der Frage nach der sakramentlichen Bedienung eines Reformierten| oder Unierten nicht um die Barmherzigkeit, sondern um das Recht. Der lutherische Pfarrer habe keine Erlaubnis die parochialen Schranken zu überschreiten; wie könne er die konfessionellen Grenzen überspringen? Wer habe ihn denn zum Dienst der Reformierten oder Unierten berufen? Der lutherische Pfarrer habe nicht bloß keine Pflicht, sondern nicht einmal ein Recht, fremde Schafe zu weiden. Aber „man stempelt eben das Unrecht zur Barmherzigkeit um, damit man es thun kann, anstatt das Gewissen für Recht und Unrecht zu erwecken.“

 So komme es denn, daß in vielen Gemeinden Bayerns ja fast überall, wo es eine reformierte oder unierte Diaspora gebe, Abendmahlsmengerei herrsche, und bekenntnistreue Lutheraner in solchen Gemeinden in innere Bedrängnis und Gewissensnot gerieten, deren sich niemand annehme. Sie in ihrer Notlage zu beraten hält Löhe für unabweisbar gebotene Pflicht. Aber nur langsam und zögernd entschließt er sich diesen Rat zu geben. Er würdigt zunächst die verschiedenen sich darbietenden Möglichkeiten, einen Ausweg aus den schwierigen Verhältnissen zu finden: Auswanderung nach Amerika, Ansiedlung in einer deutschen Gemeinde mit ungemischter Abendmahlsgemeinschaft, Wallfahrt an rein lutherische Altäre zum Zweck des Sakramentsgenusses nach eingeholtem Dimissorium des kompetenten Pfarrers.

 Was den ersten Rat anbelangt, so verhehlt sich Löhe nicht, daß er unter den dermaligen Umständen wenig Anklang finden werde. Der Gedanke einer Auswanderung nach Amerika, so populär er eine Zeitlang in der kirchlichen Not unter der lutherischen Bevölkerung des Frankenlandes gewesen sei, habe seine Anziehungskraft völlig verloren, seit infolge der Lossagung der fränkischen Kolonieen von der Person und der kirchlichen Richtung des Stifters die amerikanische Kolonisation ins Stocken geraten sei. Der zweite Rat, Ansiedlung in einer Gemeinde mit rein lutherischer Abendmahlspraxis,| gebe denen, die Sicherheit verlangten, auch nicht die nötige Beruhigung, da dem rein lutherischen Charakter einer landeskirchlichen Gemeinde durch jeden Pfarrerswechsel Gefährdung drohe, und könne nur von solchen Leuten befolgt werden, die die Mittel und auch Unabhängigkeit der Seele genug besäßen, um es mit der irdischen Heimat leicht zu nehmen und sich nötigenfalls auf ein geistliches Nomadenleben einzurichten. Der dritte Rat, das Sakrament an einem rein lutherischen Altar einer auswärtigen Gemeinde zu suchen, sei allewege der beste für die, welche ihn befolgen könnten. Wie aber, wenn sich denselben unüberwindliche Hindernisse in den Weg stellten z. B. Krankheit, Alter, zu große Entfernung etc. wie dann?

 Für diese Fälle giebt Löhe den Rat, den er selbst einen „elenden“ nennt. Er rät nämlich lutherischen Christen in solchem Fall ihrem Seelsorger unter einem in Gegenwart von Zeugen erhobenen Protest gegen seine unlutherische abendmahlsmengerische Praxis zu erklären, daß sie durch den von ihnen nicht verschuldeten und auch nicht zu hebenden Notstand sich nicht länger abhalten lassen wollten, die Stillung ihres anderweitig nicht zu befriedigenden sakramentlichen Bedürfnisses an seinem Altar zu suchen. Diesen Rat hätte Löhe nicht geben können, wenn er nicht von der Überzeugung ausgegangen wäre, daß der Sakramentsgenuß in erster Linie Communio mit Christo, Empfang des sakramentlichen Heilsgutes, und erst in zweiter Linie Bekenntnisakt, nota professionis sei, und daß jener Protest als ein, wenn auch armseliges Surrogat des von rechtswegen allerdings vom Sakramentsgenuß unzertrennlichen Bekenntnisaktes gelten könne.

 Löhe gesteht übrigens, daß er nicht wisse, ob er gegebenen Falls seinen eigenen Rat befolgen oder nicht lieber durchbrechen würde, um zu kirchlich und konfessionell gereinigten Verhältnissen zu gelangen; er erklärt, daß sein Rat nichts sei als ein Werk der| Not, für große Not gegeben. „Ich würde – sagt er – auch gar nicht versucht haben, den Rat zu geben, wenn ich nicht die große Schwachheit unsrer Brüder und jene schreckliche Reue des Guten fürchtete, die unsre armen Leute anfechten und möglicherweise verderben kann, wenn sie auf Zureden oder durch Auktorität einen Weg betreten, für welchen sie die nötige Zuversicht und den nötigen Drang der Überzeugung nicht haben. Wer über sein Maß hinaushandelt, dem kann die allerbeste Handlung zur Sünde und Last werden. Was nicht aus dem Glauben kommt das ist Sünde. – Am Ende besagt mein Rat weiter nichts, als daß ich den nicht tadeln oder schelten wollte, der ihn in rechter Weise und so ausführte, daß er nicht Ärgernis gäbe, sondern helles und klares Zeugnis.“

 Im Einklang mit diesem Rat befolgte Löhe bei der Zulassung von Abendmahlsgästen aus andern Landeskirchen die Praxis, daß er bei Gliedern solcher Landeskirchen, in welchen die lutherischen Bekenntnisse noch rechtsbeständig waren, keinen Anstand nahm, sie zu seinem Altar zuzulassen; bei sogenannten „Lutheranern in der Union“ aber erst ein schriftlich vor Zeugen abgegebenes Versprechen forderte, in Zukunft alle unierte Abendmahlsgemeinschaft zu meiden, ehe er ihnen das Sakrament reichte, indem er mit Recht von der Überzeugung ausgieng, daß der angeblich lutherische Charakter einer Gemeinde im Komplex der Union im günstigsten Fall höchst prekär und ohne alle Bürgschaft für die nächste Zukunft sei, da der Geistliche einer solchen Gemeinde in jedem Augenblick in die Zwangslage kommen könne, einen Reformierten oder principiell Unierten an seinem Altare annehmen zu müssen.

 Von manchen Seiten wurde der in diesem Gutachten gegebene Rat Löhes als eine Ermäßigung seines streng konfessionellen Standpunktes und je nach der inneren Stellung des Beurteilers, als ein Rück- oder Fortschritt zu einer laxeren Abendmahlpraxis, als ein| Kompromiß mit der in der Landeskirche herrschenden Abendmahlsmengerei ausgelegt. Indessen widerlegt Löhes ganzes späteres Verfahren in Abendmahlssachen diese Meinung auf das bestimmteste. Worin er sich einigermaßen geändert hat – wenn man eine Änderung heißen will was gesunde Entwicklung und ein innerlich notwendigen Fortschritt war –, das bezeichnet er selbst einmal als Fortschreiten von einem mehr dogmatischen, symbolmäßigen zu einem „sakramentalen Luthertum“. In einer Konferenz von gleichgesinnten Amtsbrüdern (am 3. Oktober 1865) sagte er unter anderm: „Ich bin noch derselbe gute Lutheraner wie früherhin, aber in mehr innerlicher Weise. Früher ist mir Luthertum so viel gewesen als Bekenntnis zu den Symbolen von A–Z, jetzt birgt sich mir das ganze Luthertum in das Sakrament des Altars, in welchem nachweisbar alle Hauptlehren des Christentums, insonderheit die reformatorischen, ihren Mittel- und Brennpunkt haben. Nicht so sehr die lutherische Abendmahlslehre, sondern sakramentliches Leben, und die durch reichlichen Genuß allein ermöglichte Erfahrung von dem Segen des Sakramentes ist mir jetzt die Hauptsache. In den Worten „sakramentales Luthertum ist mein Fortschritt bezeichnet.“

 Ich teile diese Äußerung mit auf die Gefahr hin, sie von Übelwollenden mißdeutet zu sehen, und darf das um so unbesorgter, als ich durch einige schriftliche Äußerungen Löhes aus seinen letzten Lebensjahren den Beweis zu erbringen vermag, daß er seinen konfessionellen Überzeugungen in Sachen des heiligen Abendmahls bis zum Tode ohne Wanken treu geblieben ist.

 Es sei hier zunächst ein Brief Löhes vom Jahre 1867 mitgeteilt. Derselbe ist an einen Geistlichen in B. gerichtet, der damals eine hervorragende Stellung unter den s. g. „Lutheranern in der Union“ einnahm, mit deren kirchlichen Anschauungen und Bestrebungen sich diejenigen Löhes vielfach innig berührten, während er sich freilich andrerseits durch seine konfessionelle Richtung von| ihnen scharf geschieden wußte. Der erwähnte Geistliche hatte seine Tochter der mit dem Diakonissenhause Neuendettelsau verbundenen weiblichen Bildungsanstalt übergeben. Der Wunsch der Tochter, am Abendmahl am Altar des Diakonissenbetsaales teilnehmen zu dürfen, nötigte Löhe vor dem Vater des Mädchens die vorhandene konfessionelle Differenz zur Sprache zu bringen und veranlaßte nachstehenden Brief an denselben:


etc. etc.

 ...Ich bin der Überzeugung, daß bei freiwerdender Kirche zwei verschiedene Strömungen sich zeigen werden, eine große breite und eine kleine schmale. Die große breite würde vielleicht in jene noch größere und breite ausmünden, die sich wie ein Ocean von Amerika nach England, Frankreich, Italien und um die protestantischen Kolonien des mittelländischen Meeres ergießt und auf welcher Leute wie Spurgeon das große Wort führen, das nämlich, daß sich alle protestantischen Parteien beim Sakrament vereinigen und alle verschiedenen Lehren über dasselbige als unwesentliche Privatmeinungen fallen lassen sollen. Die kleine Strömung. der auch ich meinen Kahn vertrauen würde, würde aus Leuten bestehen, welche die Frucht der Reformation festhalten, das Sakrament als kirchentrennend nehmen, nicht eine bloß äußerliche Vereinigung beim Sakrament, sondern die innigste Vereinigung der Geister im Glauben an die Sakramentsworte Jesu suchen und die Kirche als Abendmahlsgemeinschaft im Geiste und in der Wahrheit fassen wollen. Eine Vereinigung zum Sakrament ohne Einklang im Bekenntnis zur lutherischen Lehre vom Sakramente kann ich mir für die Zukunft am allerwenigsten denken. Das sind die Gedanken, die mich erfüllen.

 Wenn Sie mich fragen, wie ich bei solchen Grundsätzen zu der bayerischen Landeskirche stehe, in welcher zwar keine ausgesprochene Union herrscht, aber dennoch unionistische Sakramentsmengerei fast den größten Teil der Gemeinden bedeckt, so kann ich sagen, daß eine Anzahl schlichter und treuer Pfarrer in Gemeinschaft mit mir viele Jahre lang mit allen uns möglichen Mitteln die alte Praxis der Kirche wieder herzustellen suchten; bis man endlich auf einer Generalsynode uns einfach das Gehör verweigerte und unsere öffentlichen Bemühungen damit zu Ende kamen. Aber wir haben deswegen unsere Gesinnungen nicht aufgegeben, sondern vielmehr unsere Gemeinden nach unseren Grundsätzen ohne alle Mengerei geweidet, ohne daß wir deshalb verfolgt wurden. Ich persönlich habe in der Zeit der größten Not ganz in Einigkeit mit meiner Gemeinde| handeln können, die fast einstimmig einmal die öffentliche Erklärung abgab, an ihren Altären keine Sakramentsmengerei dulden zu wollen. Hätte man uns zwingen wollen dem Strome zu folgen, so würden wir die Landeskirche verlassen und Gott unsern ferneren Weg befohlen haben. Die selbe Gesinnung ist noch vorhanden, wenn ich auch nicht gewiß weiß, ob meine eigene Gemeinde noch gegenwärtig einer solchen Einigkeit und eines solches Aufschwunges fähig wäre. Ich setze es aber billig voraus und fühle mich nicht bloß dem Herrn und seiner Kirche im allgemeinen sondern auch meiner Gemeinde verpflichtet, der alten Praxis die möglichste Treue zu halten.

 Hier liegt nun der Unterschied zwischen mir und Ihnen: In Bayern wird kein Pfarrer gezwungen, mit Reformierten und Unierten Abendmahlsgemeinschaft zu halten, während meine gleichgesinnten Amtsbrüder in der preußischen Landeskirche, auch Sie, teuerster Herr Bruder, auch wenn Sie wollen, sich der Abendmahlsgemeinschaft mit Andersgläubigen oder Andersgesinnten nicht entziehen können. Bei der Frequenz des hiesigen Ortes ist es oft vorgekommen, daß ich den Grundsatz, der mich beherrscht, auf das mildeste ausgelegt habe, um mit teuren Brüdern in Norddeutschland zum Altar gehen zu können; meine Erfahrung ist aber immer Eine gewesen, daß die lutherischen Amtsbrüder in Preußen im Falle der Klage nicht wie wir ihrer Überzeugung praktische Folge geben konnten, sondern daß man sie kirchenregimentlich zwingen würde, Christen anderer Bekenntnisse zum Sakrament zu nehmen. Wenigstens kann ich mich aus den gemachten Erfahrungen dieses Schlusses nicht enthalten.

 Dabei habe ich noch nichts gehört, daß die lutherischen Amtsbrüder in Preußen gegen diesen Zwang in ihrer Lage ein kräftiges Zeugnis abgelegt und in dem Fall tatsächlich die Grenzen der lutherischen Kirche gehütet hätten. Wenn ich mich darinnen irren würde und die Überzeugung bekäme, daß Sie, geliebter Bruder, oder irgend ein anderer Pastor in Fällen, wo sich reformiert oder uniert Gesinnte Ihrem Altare nahen wollten, sich abwehrend verhalten und die Grenzen der lutherischen Kirche bewahrt hätten; so würde mich das unierte Kirchenregiment und dergleichen durchaus nicht abhalten, die Gemeinschaft des Altars zu pflegen. Ich weiß es wohl, daß man von Pastoren großer Stadtgemeinden nicht wie von uns Landpfarrern eine durchgreifende Anmeldung der einzelnen Gemeindeglieder erwarten, geschweige fordern kann; auch weiß ich wohl, daß Sie in öffentlichen Abkündigungen gegen die Teilnahme reformierter Christen am Sakramente sich wehren; aber ich meine, die Liebe zum Sakrament und zu den Gläubigen, sei sie nun schwach oder stark, erfordere mehr und es sei schon deshalb die Bekämpfung| der Union im Sakramente eines Martyriums wert, weil eine Abendmahlsgemeinschaft ohne Gemeinschaft des Bekenntnisses und der Anbetung des Hochgelobten, der uns im Sakramente heimsucht, der Altargemeinschaft die bauende und heiligende Kraft nimmt, die ihr der Herr beigelegt hat und die sie darum auch haben kann.

 Ich habe edle Freunde in reformierten Gegenden, wie in der Schweiz, denen ich aus herzlicher Liebe die kräftigen Segnungen des Sakraments und sakramentliche Gemeinschaft wünsche; eben so habe ich in der preußischen Landeskirche hochgeachtete, teure Brüder, denen ich nichts besseres wünschen kann und wünsche, als den Segen des Sakraments und sakramentlicher Gemeinschaft. Ich bin nichts und weiß es, daß ich nichts bin, und wenn ich nicht so gar nichts wäre, so hätte ich schon längst alles angewendet, um, die ich liebe, zur Einigkeit im Sakrament und seiner Praxis aufzufordern. Darinnen einig zu werden, heißt bei mir die Kirche bauen. Was helfen die konfessionellen Zänkereien; es wäre besser, wir würden eins im Sakrament und der Anbetung unsers Herrn. Er selbst aber helfe Seiner Kirche und schenke uns, was Er uns vermeint und gestiftet hat etc.


 Zum Schluß sei noch eine öffentliche Erklärung Löhes erwähnt, die, nur drei Jahre vor seinem Tode abgegeben, als sein letztes Bekenntnis vom heiligen Abendmahl gelten darf. Man wird nicht finden, daß er den streng konfessionellen Überzeugungen seines Lebens hierin auch nur ein Jota vergeben hat. Die Veranlassung zu dieser Erklärung gab eine „brüderliche Klage über Gewissens-Verwirrung“, die in dem rheinisch-lutherischen Wochenblatt m. W. von Superintendent Feldner darüber erhoben worden war, daß ein von Kaiserswerth ausgegangener Aufruf: „Herzliche Bitte sämtlicher Diakonissen-Mutterhäuser der evangelischen Kirche an ihre Glaubensgenossen“ auch von den lutherischen Mutterhäusern in Deutschland, Dänemark, Norwegen und Rußland, darunter auch von dem Neuendettelsauer Mutterhaus unterschrieben worden war.

 In dem Akt der Unterzeichnung dieses im Namen der „evangelischen Kirche“ ergangenen Aufrufes sah Feldner eine konfessionelle Untreue von Seiten der lutherischen Mutterhäuser und| einen Beweis, daß die Leiter derselben „die Gemeinschaft der gleichen Arbeiter höher achteten, als die Gemeinschaft der Kirche“, und erhob brüderliche Klage über die durch dieses „Ärgernis“ angerichtete Gewissensverwirrung.

 Löhe glaubte in diesem Falle zu einer Erklärung verpflichtet zu sein, die er denn auch in Nr. 12 des Korrespondenzblattes der Diakonissen vom Jahre 1868 abgab. Nachdem er zuerst auf den hervorragenden Anteil hingewiesen, den er seiner Zeit an dem konfessionellen Kampf in der bayerischen Landeskirche genommen habe, fährt er fort: „Ich gestehe es offen und frei, daß ich gerade noch denselben Sinn habe, wie damals, und daß mir das ganze Leben gar keinen Wert mehr haben würde, wenn ich nicht mit heller Posaune in die Welt hineinblasen dürfte, daß Luther recht gehabt hat, Zwingli zu Marburg die Gemeinschaft um des Sakramentes willen aufzusagen.“

 „Als man die Gesellschaft für innere Mission gründete und hernach das hiesige Diakonissenhaus, hatte ich, ich gestehe es gerade heraus, zunächst gar keine andere Absicht, als die, mich für meine heimatlichen Gegenden in Sachen der innern Mission und des Diakonissentums der unierten Strömung in den Weg zu legen. Wir in unserer Heimat sollten innere Mission und Diakonie vom Altare aus und zu dessen Ehren treiben, und zwar so, daß man an unsrer Absicht gar nicht zweifeln könnte. Habe ich etwa gedacht, Wichern oder Fliedner auszustechen? Gewiß kein Gedanke, kein Wunsch, keine Absicht. Ich verehre die Männer aufrichtigst und bewundere sie, und ihr großes, mächtiges Gelingen wird von mir weder beneidet noch gewünscht und gesucht. Gott schenke es ihnen tausendfältig. Was ich aber wollte und noch will, ist weiter nichts als den Beweis liefern, daß der Herr auch meine, der Augsburgischen Konfession so zu sagen angestammte Heimat, und uns arme Lutheraner deshalb, daß wir das Fähnlein der ungemischten Abendmahlsgemeinschaft| emporhielten, weder von der innern Mission noch von der heiligen Diakonie des 19. Jahrhunderts ausschließe, sondern uns trotz allen Widerstandes von nah und fern fördern könne und werde. All unser Thun, wie wenig oder viel es sei, hat keine andere Absicht gehabt und hat noch keine andere als die schöpferischen Worte unseres allerheiligsten Konsekrators im Sakramente des Altars zu ehren. Unter allen denen, die Ihm und Seinen Leuten irgendwo dienen, möchten wir arme Leute von Dettelsau alle unsre gesamte Arbeit als einen geringen, aber immer blühenden Kranz des Dankes und des Lobes Seinem Altare weihen.

 Bei solchen Gesinnungen – fährt Löhe fort – habe er allerdings geglaubt, durch Beschickung des Kaiserswerther Diakonissentages keinen Anstoß zu geben, um so weniger, als man dort nur Austausch der Erfahrungen auf dem Gebiet der Diakonissenarbeit suchte, und es von vornherein ausgemachte Sache war, konfessionelle Dinge gar nicht zu berühren. „Den letzten Kaiserswerther Aufruf – fährt Löhe fort – haben wir allerdings auch unterschrieben, aber wieder ohne Arg, und wenn wir gewußt hätten, daß irgend einer unserer Glaubensgenossen daran einen Anstoß nehmen würde, hätten wir uns lieber die Hand abgehauen, als daß wir unterschrieben hätten, denn allerdings geht uns die Gemeinschaft der Kirche und des Altars über alles andere. Was Disselhof klagt und ersehnt, haben wir unsrerseits mitgeklagt und gewünscht. Nicht eben uns, aber allen lutherischen Diakonissenhäusern wünschen wir Förderung und Gedeihen und fromme Schwestern die Fülle. Weil es aber offenbar ist, daß die lutherische Kirche wenige Schwestern in den Dienst des Herrn liefert, so wünschen wir, das sagen wir ohne Scheu, lieber den Kaiserswerthern noch 500 eifrige und tüchtige Arbeiterinnen, als daß die ganze protestantische Welt mit ihrer hohen Not aus Mangel an lutherischen Schwestern gar keine habe.“

|  Schließlich spricht sich Löhe noch in kräftigen Worten gegen die „Schwachheit und Zaghaftigkeit“ so vieler lutherisch gerichteter Pfarrer innerhalb der preußischen Union aus, die mit so und so viel Gründen ihr Bleiben in der Union entschuldigten, anstatt mit der Fackel der Wahrheit heiliglich voranzugehen und mit dem alten Doktor Luther anzustimmen: „Nehmen sie den Leib, Gut, Ehr, Kind und Weib, laß fahren dahin, sie habens kein Gewinn, das Reich muß uns doch bleiben.“




 Hiemit schließen wir die Darstellung der kirchlichen Kämpfe Löhes und wenden uns nun noch zu der Schilderung seiner friedlichen Thätigkeit auf dem Gebiet der inneren Mission und der Diakonie.





  1. Ein unglücklich gewählter Ausdruck, durch den die Petenten jedoch selbstverständlich nicht die luth. Lehre von der objektiven Wirkung der Sakramente in Abrede stellen wollten.


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