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über die Landeskirche als eine unverbesserliche massa perditionis den Stab zu brechen. Er sei überzeugt – sagt er am Schluß seines Schriftchens über seine Suspension – daß auch Landeskirchen mancher Bewegung zum Guten fähig waren, wenn mehr fromme, weise, getroste – nicht Kirchenbeamte, sondern – Pastoren da wären. Aber es sei ein Jammer mit der Geistlichkeit, und mit dem Nachwuchs nicht weniger als mit dem sterbenden Geschlechte. Ihr oftmals gemeiner und serviler Sinn, dem eine derbe Predigt Luthers vom Bauchpfaffentum gehörte, verschuldeten das allermeiste. Mit machtvollen Worten fordert er die Amtsträger, als „die Helfer von Beruf“ auf, ohne Menschenfurcht ihre Zeugenpflicht zu erfüllen, damit entweder den Landeskirchen, oder ihnen und den Kindern Gottes aus den Landeskirchen und zu einem gemeindlichen Dasein geholfen werde, bei welchem man unter Schwachheitssünde und Elend doch auch seines Glaubens und der Liebe froh werden könne.




Ausgang des kirchlichen Kampfes.

 Bei seinem Wiedereintritt in das Amt hatte sich Löhe alle seine kirchlichen, insonderheit seine konfessionellen Überzeugungen vorbehalten, sich auch ausdrücklich das Recht gewahrt, bei gegebener Veranlassung auch fernerhin sein Zeugnis gegen unionistische Mißbräuche und Mißstände in der bayerischen Landeskirche zu erheben. Eine solche Veranlassung, ja Aufforderung lag in dem Zusammentritt der vereinigten Generalsynode von 1861, vor welcher denn auch Löhe mit seinem ceterum censeo, einer Eingabe in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft, vorstellig wurde.

 Die von 21 Geistlichen Unterzeichnete Eingabe erinnert zum Eingang daran, daß nun bereits ein Jahrzehent verflossen sei,

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Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 512. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/518&oldid=- (Version vom 1.8.2018)