Wie sichern wir unsere Briefe?

Textdaten
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Autor: Werner Persuhn
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Titel: Wie sichern wir unsere Briefe
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aus: Die Gartenlaube
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1875
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Wie sichern wir unsere Briefe?

Im letzten Sommer besuchte ich auf einer Wanderung durch das herrliche Thüringen einen meiner älteren Freunde, der einige Jahre zuvor sich mit seiner Familie in dieser Gegend niedergelassen hatte. Man empfing mich freundlich, war aber bemüht, eine gewisse Gedrücktheit der Stimmung nicht aufkommen zu lassen, die namentlich dann merkbar hervortrat, wenn die Unterhaltung der jüngsten Vergangenheit sich zuwandte. Gleichzeitig auch fiel mir das gegen sonst veränderte stillere Wesen und oftmals umflorte Auge der ältesten Tochter meines Freundes auf. Diese Beobachtungen veranlaßten mich endlich, die Stunde nach dem Mittagessen, die ich allein mit Freund B. bei Kaffee und Cigarre unter der Veranda des Hauses zubrachte, zu einer directen Frage nach der Ursache dieser Veränderung zu benutzen.

Als ob es ihm eine Erleichterung gewährte, sich einmal offen aussprechen und dem gepreßten Herzen Luft machen zu können, theilte mir B. nun Folgendes mit. „Vor fast einem Jahre,“ erzählte er, „hielt sich hier ein junger Beamter auf; er wurde bei uns ein oft und gern gesehener Gast und gewann das Herz meiner Tochter Anna. Nach kurzer Zeit wurde er nach Berlin versetzt. Kaum war er indessen vierzehn Tage fort, als Anna [50] einen Brief von ihm aus Berlin erhielt, in dem er die Bitte aussprach, sie wolle gestatten, daß er sich bei uns, den Eltern, um ihre Hand bewerbe. Nach eingezogenen Erkundigungen über unseren zukünftigen Schwiegersohn gaben wir unserer Anna die Erlaubnis, zustimmend zu antworten. Der Brief wurde, wie sich leicht denken läßt, ohne allzu langes Zögern expedirt und wir erwarteten nun mit einer gewissen Spannung weitere Nachricht. Doch diese blieb aus. – Tag um Tag, Woche um Woche verrann. Aber Anna erhielt keine Antwort. Heute ist es schon über einen vollen Monat her, daß ihr Brief abgesandt wurde. Du wirst jetzt,“ so schloß mein Freund seine Mittheilungen, „die Verstimmung in unserm sonst so fröhlichen Familienkreise erklärlich finden.“

Meinen Versuch, das Stillschweigen des jungen Mannes dadurch zu erklären, daß der betreffende Brief vielleicht verloren gegangen sei, beantwortete Freund B. mit der resignirten Bemerkung: „Mir ist bei ziemlich ausgebreiteter Correspondenz noch niemals ein Brief auf der Post verloren gegangen.“ – Ein Vorschlag, den ich unter andern Umständen wohl gemacht haben würde, zur Aufklärung der Sache nämlich dem ersten Briefe einen zweiten folgen zu lassen, erschien bei dem delicaten Charakter der Angelegenheit unangemessen und ich schwieg daher. – –

Mein Aufenthalt in der Familie ging nach wenigen Tagen zu Ende. –

Kurz nach meiner Rückkehr in die Heimath trat der Briefträger bei mir ein und übergab mir, zu meiner Ueberraschung, einen wenige Tage zuvor von mir an einen Freund abgesandten Brief. Derselbe enthielt auf der Rückseite den Vermerk. „Welcher von zweien gleichen Namens?“ Der Vorsteher des Postamtes, einer meiner näheren Bekannten, hatte den Brief nach Handschrift und Siegel als von mir abgesandt erkannt und mir denselben zurückgeschickt.

In Folge natürlicher Ideencombination gedachte ich des Vorfalls in dem erst kürzlich von mir verlassenen befreundeten Kreise, und wieder, wie schon bei der ersten Mittheilung, stieg der Gedanke in mir auf: vielleicht ist Anna's Brief aus irgend einem Grunde unbestellbar gewesen und nach dem Aufgabeorte zurückgeschickt. Dieser Gedanke setzte sich bei mir fest; ich schrieb schon am nächsten Tage in diesem Sinne an Freund B., indem ich ihn bat, desfallsige Erkundigungen bei der Postverwaltung des Ortes einzuziehen. Etwa acht Tage später erhielt ich zu meiner größten Befriedigung eine Antwort, die meine Ansicht bestätigte. Ich entnahm derselben Folgendes. Der Postbeamte des Ortes hatte zwar unmittelbar keine Auskunft zu geben vermocht, da alle unanbringlichen Retourbriefe bestimmungsmäßig der Oberpostdirection eingesandt werden müssen, doch war von letzterer auf eine nunmehr erfolgende bezügliche Anfrage umgehend der vielbesprochene Brief zurückgesandt. Auf der Rückseite desselben befand sich der Vermerk des Berliner Briefträgers: „Adressat existirt in der angegebenen Hausnummer nicht.“

Die Erklärung, weshalb die Absenderin den Brief nicht zurückerhalten hatte, war die einfachste von der Welt. Der Postbeamte des Ortes hatte die Absenderin nach Handschrift und Siegel nicht zu erkennen vermocht und bei der Oberpostdirection hatte die amtliche Eröffnung desselben gleichfalls kein Resultat ergeben, weil Anna den Brief, wie es so häufig geschieht, nur mit ihrem Vornamen unterzeichnet hatte. Bei genauerer Prüfung der Adresse des zurückgekommenen Briefes hatte sich denn auch bald herausgestellt, weshalb der Adressat nicht aufzufinden gewesen war. Der Grund war einfach genug. Der Brief war statt nach …straße Nr. 24 nach Nr. 27 adressirt, und war der Briefträger mit seinem Unbestellbarkeitsvermerke somit völlig im Rechte gewesen.

Soweit die Mittheilungen von Freund B., denen nur noch hinzuzufügen bleibt, daß kurze Zeit, nachdem der Brief, mit berichtigter Adresse versehen und von einigen erklärenden Zeilen begleitet, zum zweiten Male abgesandt worden war, mir Anna selbst ihre Verlobung mit dem Manne ihres Herzens mittheilte.




Kurz nachher und nachdem ich inzwischen erfahren hatte, daß die Rücksendung des vorerwähnten Briefes an meinen Rechtsanwalt durch die mir unbekannt gewesene Niederlassung eines Namensvetters an demselben Orte veranlaßt worden war, kurz nachher also hatte ich Gelegenheit, mit einem Postbeamten eingehend über das Wesen und die Behandlung der unbestellbaren Briefe mich zu unterhalten. Da das, was ich erfuhr, trotz der allgemeinen Wichtigkeit der Sache, wie die gleich anzuführenden Zahlen beweisen werden, keineswegs genügend bekannt sein dürfte, so wird die nachfolgende Mittheilung, wie ich glaube, nicht ohne Interesse und hoffentlich auch nicht ohne Nutzen sein.

Im Jahre 1873 kamen im deutschen Reichspostgebiete – sonach mit Ausschluß von Baiern und Württemberg – rund vierhundertachtzig Millionen Briefe zur Auflieferung. Hiervon konnten über eine Million nicht nur nicht an die Adressaten bestellt werden, sondern es waren die Ausgabepostanstalten, an welche die Briefe zurückgeschickt wurden auch nicht im Stande, die ungenannten Absender an äußeren Merkmalen, Firmastempel, Siegelabdruck, Handschrift etc. zu erkennen und mußte daher jene erhebliche Zahl von Briefen an die den Postanstalten vorgesetzten Oberpostdirectionen behufs Eröffnung und Ermittelung der aus der Unterschrift etwa erkennbaren Absender eingeschickt werden.

Die Einsendungen der Postanstalten haben, insoweit das Bedürfniß keine kürzeren Termine erfordert, in der Regel zwei Mal wöchentlich zu erfolgen. Ebenso oft tritt auch die bei einer jeden der siebenunddreißig Oberpostdirectionen fungirende, zum Zwecke der gegenseitigen Controle aus je zwei besonders auf das Briefgeheimniß verpflichteten Beamten bestehende sogenannte Retourbrieferöffnungscommission zusammen. Diese Commission ist streng an den Wortlaut der ihr erteilten Instruction gebunden, und es ist ihr daher in erster Linie verboten, von dem eigentlichen Inhalte der zu eröffnenden Briefe Kenntniß zu nehmen. Die Commission beschränkt daher ihre Thätigkeit lediglich auf den Versuch, aus Ortsangabe und Unterschrift die Absender der Briefe zu ermitteln. Es bleibt somit das Briefgeheimniß selbst völlig gewahrt.

Unzweifelhaft würde die vorerwähnte Zahl von einer Million Retourbriefen künftig erheblich geringer ausfallen, wenn das correspondirende Publicum mehr als bisher sich dem in andern Ländern namentlich in den Vereinigten Staaten von Amerika längst eingebürgerten Gebrauche zuwenden und die Briefe zugleich mit der Adresse auch, und zwar am besten auf der Rückseite, mit Namen und Wohnung des Absenders versehen wollte.

Werfen wir nunmehr einen Blick auf eine der Commission übersandte größere Anzahl Retourbriefe, so werden wir daraus am besten erkennen, an wie mancher Klippe die Bestellung der Correspondenz scheitern kann.

Gleich der erste Brief eines stattlichen Bundes trägt den Vermerk: Wird unfrankirt nicht angenommen. Absender unbekannt. In weiterer Folge lesen wir, indem wir dabei Wiederholungen vermeiden: Welcher von zweien gleichen Namens? – Adressat ist gestorben – In der angegebenen Wohnung nicht bekannt – Abgereist, wohin unbekannt – Ist senior oder junior gemeint? – Adresse ist unleserlich – Bestimmungsort ist unbekannt; die Angabe der nächsten Postanstalt ist erforderlich – Von Ems abgereist, ohne jetzige Adresse zurückzulassen. – (Während der Badesaison kommt ein nicht unerheblicher Bruchtheil der Retourbriefe auf die Correspondenz nach den Badeorten.) Ein Brief nach Neukirchen ohne weiteren Zusatz, trägt den Postvermerk: Es giebt elf Postanstalten Neukirchen, welche ist gemeint? Es folgt ein Brief an Fräulein Lina M… in Dresden, Wilsdrufer Straße. Postvermerk: Ohne Angabe der Hausnummer nicht aufzufinden. – An den Soldat Dreier, vierte Compagnie, Berlin. Ohne Angabe des Regiments unbestellbar.

Ein unfrankirter Brief nach Valparaiso ist von der Aufgabepostanstalt überhaupt nicht abgeschickt, sondern der Commission zur Eröffnung eingesandt, weil die Correspondenz nach Chile, Peru sowie nach verschiedenen andern transatlantischen besonders südamerikanischen Ländern, allgemein dem Frankirungszwange unterliegt, unfrankirte oder auch nur ungenügend frankirte Briefe daher überhaupt nicht abgesandt werden dürfen. – Ein poste restante Brief trägt den Vermerk: Während der reglementsmäßigen dreimonatlichen Lagerfrist nicht abgefordert, daher retour.

Zum Schlusse folgen noch einige Retourbriefe aus den Vereinigten Staaten, dieselben sind, je nach der Verschiedenheit des Falles, mit den Stempeln versehen: „Removed (verzogen), Not called for (nicht abgefordert). Refused (verweigert), Cannot be found (nicht aufzufinden).“

Prüfen wir nun, welches Resultat die amtliche Eröffnung jener Million Retourbriefe geliefert hat, so ergiebt sich zwar [51] zunächst, daß von je hundert Briefen dreiundachtzig ihren respectiven Absendern zurückgegeben werden konnten, daß aber der Rest von siebenzehn Procent oder in Summa einhunderteinundachtzigtausend Briefe definitiv unanbringlich geblieben und daher bestimmungsmäßig nach Ablauf von drei Monaten durch Feuer vernichtet worden sind.

Es mag der Phantasie eines Jeden überlassen bleiben, sich zu vergegenwärtigen, welche Summe von getäuschter Hoffnung, Sorge und Kummer, ganz abgesehen von den in vielen Fällen sicher nicht unerheblichen materiellen Nachtheilen, diese Zahl in sich schließt. So groß dieselbe aber auch ist, erscheint sie dennoch völlig erklärlich, wenn wir berücksichtigen, daß beim Schreiben eines Briefes wohl nur in den seltensten Fällen an die Möglichkeit gedacht wird, der Brief könnte aus irgend einem Grunde nicht in die Hände des Adressaten, sondern statt dessen unter die postamtliche Scheere gelangen. Daher kommt es denn auch, daß in weiterer Folge bei der Eröffnung der Briefe sich zeigt, wie die Unterschrift derselben, statt den Namen und, was besonders bei Briefen aus größeren Orten oft eben so wichtig ist, die Wohnung des Absenders zu enthalten, in zahlreicher Fällen, wohl für den Empfänger, nicht aber für dritte Personen genügend verständlich ist, wie zum Beispiel: „Deine aufrichtige Freundin Anna – Ihr dankbarer alter Kriegskamerad – Dein Dich liebender Onkel, etc.“

Derartige Briefe, sobald sie nicht etwa aus kleinen Orten herrühren, in denen meistens die persönlichen Beziehungen des Einzelnen genau bekannt sind, haben, wie es in der Natur der Sache liegt, eine nur geringe Aussicht, in die Hände der Absender zurück zu gelangen. Ebenso aber auch die mit: Dein Vater, Deine Mutter, Schwester etc. und selbst die mit Schulze, Müller, Schmidt und andern weitverbreiteten Familiennamen unterzeichneten Briefe, die nicht zugleich die Wohnungsangabe des Absenders enthalten. Kann nämlich die Aufgabepostanstalt, welche die Briefe zurück erhält, nachdem dieselben von der Eröffnungscommission mit dem amtlichen Siegel wieder verschlossen und mit der, wie oben erwähnt, oft genug unzureichenden Bezeichnung des Absenders versehen worden sind, kann also die Postanstalt den Letzteren, beispielsweise den Herrn Schulze oder den Onkel August, nicht auffinden, so wird hierzu im Weiteren die Mitwirkung der Ortspolizeibehörde in Anspruch genommen. Führt nun aber, ein bei dem Mangel der Wohnungsangabe und der oft großen Zahl gleichnamiger Personen recht oft vorkommender Fall, auch dieses letzte Mittel nicht zum Ziel, so wird der vielgeplagte Brief, mit einem bezüglichen Polizeiatteste versehen und als definitiv unbestellbar, demnächst der Commission wieder übersandte um dann nach drei Monaten den Flammen geopfert zu werden, sofern nicht etwa, ein übrigens seltener Fall, der Absender den Brief inzwischen reclamiren sollte.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Zahl der unanbringlichen Briefe sich in dem Maße erheblich vermindern wird, in dem die Kenntniß postalischer Einrichtungen in immer weitere Kreise des correspondirenden Publicums eindringt.

Zur Erreichung dieses Zweckes geschieht nun gegenwärtig schon Vieles und jedenfalls beträchtlich wehr als zu irgend einer früheren Zeit. Wir brauchen hier nur auf die in den öffentlichen Blättern erscheinenden Bekanntmachungen der obersten Postbehörde hinzuweisen, welche bestimmt sind, das Publicum über postalische Anordnungen der verschiedensten Art zu unterrichten. Einen weiteren Beweis, wenn es dessen bedürfte, liefert das periodische Erscheinen des Postblattes wie der „Nachrichten für das correspondirende Publicum“, die bei einer jeden Postanstalt, beziehentlich von einem jeden Orts- oder Landbriefträger sowie bei den amtlichen Verkaufsstellen für Postwerthzeichen für den Preis von zehn Pfennigen zu haben sind. Trotzdem nun steht es fest, daß gerade auf jenen Theil der Bevölkerung, welcher am meisten der Belehrung bedürftig ist, auf die unteren Volksclassen und namentlich auf den größeren Theil der Landbewohner unsere Tagespresse mit ihren Veröffentlichungen einen verhältnißmäßig nur unbedeutenden Einfluß auszuüben vermag, zum Theil wegen der geistigen Trägheit der großen Menge, besonders aber, weil in diesen Kreisen überhaupt keine Zeitungen gelesen werden.

Soll hier also Abhülfe geschaffen werden, so erübrigt nur, den Hebel etwas tiefer unten anzusetzen, nämlich – bei der Volksschule. Für einen überwiegend großen Bruchtheil der Bevölkerung ist hier allein der Ort, wo so manche Kenntnisse, die das bürgerliche Leben als vorhanden voraussetzen muß, ohne Schwierigkeit dem Kinde eingeprägt werden können. Schon hat der geniale Chef unserer Postverwaltung mehrfach in dieser Beziehung seinen Einfluß auf die oberen Leiter der Volksschulen, die Directoren der Lehrerseminare etc. geltend gemacht. In der Natur der Sache liegt es aber, daß der so gestreute Same nur allmählich, dafür allerdings um so sicherer reift. –

Fassen wir den Gesammtinhalt des soeben Gesagten dahin zusammen. Ein Jeder, der einen Brief, Geldbrief oder ein Packet zur Post liefert, denke an die Möglichkeit, daß der Brief etc. aus irgend einem Grunde, wie es deren verschiedenartige giebt, nicht bestellt werden könne und daher an den Aufgabeort zurückgelange. Enthält nun die Außenseite des Briefes nicht den Namen des Absenders, so erfolgt, falls nicht sonstige Merkmale denselben erkennen lassen, die Einsendung des Briefes an die Oberpostdirection. Ergiebt hier auch die amtliche Eröffnung kein genügendes Resultat, so wird der Brief drei Monate lang aufbewahrt und demnächst verbrannt. Eine etwaige Wertheinlage, sowie der Inhalt der unanbringlichen Packete, soweit derselbe nicht inzwischen verdorben ist (Früchte, Backwerk, Fleisch, Fisch etc.), wird, falls keine Reclamation erfolgt, nach drei Monaten und nach erfolgter bezüglicher Bekanntmachung durch die amtlichen Blätter auctionsmäßig verkauft und fällt der Erlös gesetzlich dem Postarmenfonds zu. Im Interesse eines Jeden liegt es daher, seine Correspondenz etc. am besten auf der Außenseite des Couverts, mindestens aber im Innern des Briefes mit voller, deutlicher Namens- und Wohnungsangabe zu versehen.

Der Zweck dieser Zeilen würde erfüllt sein, wenn die Statistik der Reichspostverwaltung pro 1875 eine Abnahme der als unanbringlich eingesandten und beziehentlich der verbrannten Briefe nachwiese.

Hannover.
Werner Persuhn.