Warnung (Die Gartenlaube 1877/51)

Textdaten
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Titel: Warnung
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aus: Die Gartenlaube, Heft 51, S. 864
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1877
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[864] Warnung. Im Reichsstrafgesetzbuch lautet § 261 folgendermaßen: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu verschaffen, das Vermögen eines Anderen dadurch schädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Irrthum erregt oder unterhält, wird wegen Betrugs mit Gefängniß bestraft, neben welchem auf Geldstrafe bis zu Eintausend Thaler, sowie auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann.“ Es ist nun die Frage, ob diesem Paragraphen auch die neue Speculation verfällt, nach welcher Jemand „Gummireiter auf lebenden Goldfischen“ empfiehlt, dafür aber Papiermachefiguren, wovon in Sonneberg das Dutzend zu dreißig Pfennig hergestellt werden kann, ohne Factura und nur mit Postnachnahme schickt und sich Stück für Stück mit 3 Mark, sage drei Mark = dreihundert Pfennig bezahlen läßt. Wir haben einen solchen Gummi-Reiter vor uns, dem in Folge der spottbilligen Verpackung Arme und Beine abgebrochen sind. Wer, angesichts des obigen Paragraphen, auf diese Manier Geschäfte treibt, möge wenigstens höchst vorsichtig in der Wahl seines Publicums sein!