Wünsche für Franken von einem Reisenden

Textdaten
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Autor: Anonym
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Titel: Wünsche für Franken von einem Reisenden
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 2, S. 463–465
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
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X.
Wünsche für Franken von einem Reisenden.
Man weiß zwar, daß man in Franken, so wie in mehrern Ländern, für die Betretung der Chausseen, Öffnung der Thore u. s. w. Abgaben schuldig ist. Es ist auch bekannt, daß hierüber von den Behörden Regulative gemacht werden, die die Zöllner, Thorwächter u. dgl. Leute zu ihrer Nachachtung erhalten; allein es bleibt diesen Behörden unbewußt, wie und auf welche Art man durch diese Classe Leute oft betrogen wird, oder wie sie den Reisenden ihre Unbescheidenheit fühlen lassen. Die Arten dieser Beeinträchtigungen sind diese: a) Müssen Reisende das Passage-Geld auf den Chausseen ganz für hin und her bezahlen, wenn ihre Pferde oder Geschirr auch leer zurück gehet. Bekannt aber ists, daß bey einigen Ständen leere Retour-Pferde 24 Stunden ganz frey sind, andere aber nur verordnen, die Hälfte zu bezahlen. b) Nehmen die Zollner auch da Passage-Geld ab, wo man von unchaussirten Wegen an Schlag-Bäume kommt, die von den Herrschaften dießfalls hingesetzt sind, um Personen, die eine Strecke Chaussee passirt haben, die billige Weggeldentrichtung abzufordern. c) Weigern sich Chausseegeld-Einnehmer, diese oder jene gangbare Münzsorte als z. B. Bayerische 6 Kr. Stücke anzunehmen. d) Verlangen sie, daß der Passirende das Chaussee| Geld ins Haus trage, oder ans Fenster reiche, da doch ausdrücklich geboten ist, das Chaussee-Geld mit Bescheidenheit auf der Straße abzunehmen. Die Überforderung betreffend, so sind manche Chaussee-Einnehmer gewöhnlich mit Postillionen, Fuhrknechten u. s. w. arrangirt. Diejenigen, so zugleich Wirthe machen, geben zum Dank dafür freyen Trunk, und unterstützen auch ihre Zutreiber aufs kräftigste, wenn sichs ereignet, daß ein Reisender hierüber Klage führt. – e) Die Thorwächter, die für Öffnung der Thore in den kleinen Orten vermuthlich dießfalls bezahlt sind, fordern, hiefür Bezahlung, und man würde sich solche gefallen lassen, wenn sich diese Leute der Bescheidenheit errinnern möchten, und weniger auf Schuldigkeit drängen, und sogar bey Tag und Nacht für Retour-Pferde Zahlung forderten; wenigstens berufen sich hierauf Postillions u. dgl. und wenn diese an dieser Prellerey keinen Antheil haben, so stehen sie doch dießfalls mit einander in gutem Vernehmen. Würden Zoll-Inspectoren, Weg-Aufseher und dergleichen Personen darauf achten, daß die gedruckten herrschaftlichen Verordnungen aller Orten angeschlagen zu finden wären, so würde sich die Prellerey etwas mindern. Es ist nicht meine Sache hier etwas über schlechte Chausseen, häufige Schlagbäume zu sagen, denn diese sieht jedermann, und also auch die Territorial-Herren, ihre Räthe und Beamten.
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 Das Examiniren an Thoren von kleinen Provinzial-Städten ist in manchem Betracht etwas| beschwerlich, und da diese Anordnung gemeinhin nur aus dem Cabinet eines neugierigen Beamten kommt, so könnte man sich, wenns seyn müßte, bloß mit dem Namen eines Reisenden von Stand begnügen, ohne daß ein Verhör nach Dienstverhältnissen an dem Thor gehalten werden muß.