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X.
Wünsche für Franken von einem Reisenden.

Man weiß zwar, daß man in Franken, so wie in mehrern Ländern, für die Betretung der Chausseen, Öffnung der Thore u. s. w. Abgaben schuldig ist. Es ist auch bekannt, daß hierüber von den Behörden Regulative gemacht werden, die die Zöllner, Thorwächter u. dgl. Leute zu ihrer Nachachtung erhalten; allein es bleibt diesen Behörden unbewußt, wie und auf welche Art man durch diese Classe Leute oft betrogen wird, oder wie sie den Reisenden ihre Unbescheidenheit fühlen lassen. Die Arten dieser Beeinträchtigungen sind diese: a) Müssen Reisende das Passage-Geld auf den Chausseen ganz für hin und her bezahlen, wenn ihre Pferde oder Geschirr auch leer zurück gehet. Bekannt aber ists, daß bey einigen Ständen leere Retour-Pferde 24 Stunden ganz frey sind, andere aber nur verordnen, die Hälfte zu bezahlen. b) Nehmen die Zollner auch da Passage-Geld ab, wo man von unchaussirten Wegen an Schlag-Bäume kommt, die von den Herrschaften dießfalls hingesetzt sind, um Personen, die eine Strecke Chaussee passirt haben, die billige Weggeldentrichtung abzufordern. c) Weigern sich Chausseegeld-Einnehmer, diese oder jene gangbare Münzsorte als z. B. Bayerische 6 Kr. Stücke anzunehmen. d) Verlangen sie, daß der Passirende das Chaussee