Textdaten
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Autor: unbekannt
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Titel: Von der Erde verschwunden
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aus: Die Gartenlaube, Heft 24, S. 384
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1867
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Rinderpest
Blätter und Blüthen
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[384] Von der Erde verschwunden, so soll nach einer preußischen Instruction derjenige Ort gleichsam betrachtet werden, in welchem die Rinderpest grassirt. Und so ist es denn auch mit einigen Orten, in welchen die bekanntlich jetzt in Oberfranken und Meiningen aufgetretene verheerende Seuche herrscht. Hören wir die Schilderung eines Einwohners eines solchen Orts. Es ist das zu dem früher kurhessischen, jetzt preußischen Kreis Schmalkalden gehörige Städtchen Barchfeld, in welchem eine vom Viehhandel lebende zahlreiche Judenschaft ihren Sitz hat. „Unser Ort,“ schreibt man von dort, „ist wie ausgestorben. Grabesstille herrscht auf den Straßen, kein Fuhrwerk darf dieselben passiren, kein Huhn, kein Hund, keine Katze, geschweige ein anderes größeres Stück Vieh darf sich außerhalb der Gehöfte blicken lassen. Nur Soldatenpikets durchziehen von Zeit zu Zeit die Straßen, um, wenn da nöthig, unter dem Gebrauch der Waffen die Todtenstille aufrecht zu erhalten. Die Bewohner der Gehöfte, in welchen sich die Seuche befindet oder befand, dürfen ihre Wohnungen nicht verlassen, jede Berührung mit anderen Menschen ist ihnen auf das Strengste untersagt. Nahrungsmittel werden ihnen vor die Thür gesetzt, sie müssen dieselben nach Entfernung des Zubringenden abholen. Die Gehöfte sind militärisch abgeschlossen. Jeder andere Ortseinwohner muß, wenn er aus dem Orte, dessen ganze Ausgänge besetzt sind, hinaus gehen will, sich vorher desinficiren lassen, das heißt, er wird in eine Breterbude gesteckt und fünf Minuten lang mit Chlordämpfen geräuchert. Der Kopf wird, um das Einathmen der Dämpfe zu hindern, während der Räucherung durch ein in der Bude befindliches Loch gesteckt. Gesicht und Hände muß er mit einer flüssigen Substanz versehen. Keiner kann sich dieser Procedur entziehen, sofern er einmal draußen im Freien vor dem Orte frische Luft schöpfen, vielleicht einen Gang in seinen Garten oder auf’s Feld thun will. Auch Jeder, der von auswärts in die Nähe des Ortes kommt und auf der jetzt außerhalb des Orts verlegten Straße vorüber geht oder fährt, muß die Räucherung über sich ergehen lassen. Selbst der Herzog und die Herzogin mußten auf der Durchreise nach Liebenstein diese Gleichheit vor dem Gesetze an sich erproben. Die zartnervigere Damenwelt hat vor diesen „Desinfectionshütten“ eine gewaltige Scheu. Sie zieht es daher lieber vor, ihr Leben bis auf Weiteres hinter öden Mauern zu vertrauern. Die größte Calamität war noch, daß die viele Landwirthschaft treibende Bevölkerung wegen gänzlicher Einsperrung ihres Zugviehs ihre Felder nicht bebauen konnte. Da die Arbeit wegen der lang anhaltenden schlechten Witterung ohnedies in diesem Frühjahre sehr drängte, so spannten sich die Menschen in der ersten Rathlosigkeit selbst an den Pflug, bis auf polizeilichem Wege die Bebauung der Felder durch Viehbesitzer aus den Nachbarorten angeordnet wurde. Glücklicherweise hat in den letzten Tagen sich kein ‚neuer Pest-Fall‘ gezeigt. Wir sehen einem solchen mit Angst und Schrecken entgegen, denn er verzögert unsre Befreiung um wieder vier Wochen.“