Verhütung der Masern in Schule und Haus

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Titel: Verhütung der Masern in Schule und Haus
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aus: Die Gartenlaube, Heft 26, S. 443
Herausgeber: Adolf Kröner
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Erscheinungsdatum: 1893
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Verhütung der Masern in Schule und Haus.


In den Vorschriften, welche in den meisten deutschen Staaten zu dem Zwecke erlassen worden sind, die Verbreitung ansteckender Krankheiten durch die Schulen zu verhüten, werden die Masern gleich streng wie der Scharlach oder die Diphtherie behandelt. Demgemäß sind Kinder, welche an den Masern leiden, vom Besuch der Schule auszuschließen. Das Gleiche gilt von gesunden Kindern, wenn in dem Hausstande, welchem sie angehören, ein Fall von Masern vorliegt, es müßte denn ärztlich bescheinigt sein, daß das Schulkind durch ausreichende Absonderung vor der Gefahr der Ansteckung geschützt ist. Kinder, welche aus diesem Grunde vom Schulbesuch ausgeschlossen worden sind, dürfen zu demselben erst dann wieder zugelassen werden, wenn entweder die Gefahr der Ansteckung nach ärztlicher Bescheinigung als beseitigt anzusehen oder aber die für den Verlauf der Krankheit erfahrungsmäßig als Regel geltende Zeit verstrichen ist. Als normale Krankheitsdauer gelten bei den Masern vier Wochen.

Während man nun den obrigkeitlichen Verordnungen, soweit es sich um Scharlach, Diphtherie, Pocken etc. handelt, unbedingt zustimmt, glauben viele, daß den Masern gegenüber die Vorsicht des Staates doch zu weit gehe.

Es ist wahr, daß man sich vergeblich gegen die Masern zu schützen sucht; der Ausbruch der Krankheit kann bei elnem Menschen nur hinaufgeschoben werden, früher oder später muß bei uns fast ein jeder masernkrank werden. Die Anlage zur Erkrankung an Masern ist eben beim Menschengeschlechte geradezu allgemein.

Bei uns gelten die Masern als Kinderkrankheit; sie sind es aber nur darum, weil bei der großen Verbreitung des Maserngiftes die Kinder schon in den ersten Lebensjahren von denselben befallen werden. Erwachsene erkranken an Masern darum so selten, weil das einmalige Durchmachen der Krankheit dem Körper einen fast unfehlbaren Schutz gegen eine zweite Erkrankung gewährt.

Daß die Masern ein unvermeidliches Uebel sind, ist dem Volke so wohl bekannt, daß viele Eltern, wenn eins ihrer Kinder an den Masern erkrankt ist, die gesunden zu dem kranken legen, „damit ein für allemal mit der Plage aufgeräumt wird.“ Sie werden darin noch durch die landesübliche Meinung bestärkt, daß die Masern eine leichte, gutartige Krankheit seien. Im großen und ganzen stimmen auch viele Aerzte der letzteren Meinung bei; andere aber sehen sich auf Grund trüber Erfahrung genöthigt, eine warnende Stimme zu erheben.

Es giebt schwere und milde Masernepidemien. Mitunter stirbt von hundert masernkranken Kindern kaum eins, manchmal, wenn auch glücklicherweise selten, beträgt die Sterblichkeit bis zu 25 Prozent. Eine statistische Zusammenstellung für die Jahre 1875 bis 1880 hat ergeben, daß in Preußen an Masern halb so viel Kinder starben wie an Scharlach. Ziehen wir noch außerdem in Betracht, daß nach den Masern schwere Nachkrankheiten zurückbleiben können, so wird uns die Krankheit doch in einem ernsteren Lichte erscheinen müssen.

Am gefährlichstem sind die Masern für geschwächte Kinder, die bereits an einer anderen chronischen Krankheit leiden oder schlecht ernährt sind. Ferner erweisen sich kleine Kinder vom zweiten bis dritten Lebensjahre weniger widerstandsfähig als ältere, und die günstigsten Ziffern, was die Sterblichkeit anbelangt, zeigt das Alter etwa vom zehnten bis vierzehnten Lebensjahre.

In Anbetracht dieser Thatsachen erscheint die eingangs erwähnte Verordnung der Behörden durchaus berechtigt. Denn wenn durch die strenge Absonderung die Erkrankung für das Kind um einige Jahre hinausgeschoben wird, so gewinnen wir dadurch jedenfalls insofern, als sich mit den höheren Lebensjahren durchschnittlich die Gefahr mindert. Die Schulgesundheitspflege allein genügt aber in diesem wie in anderen ähnlichen Fällen nicht; sie muß durch die häusliche Gesundheitspflege unterstützt werden. Es ist eine Pflicht der Eltern, ihre Kinder schon beim Verdacht einer Masernerkrankung von der Schule fern zu halten; namentlich während einer Masernepidemie sollten sie verschnupfte und hustende Kinder zu Hause lassen. Der Lehrer ist in diesen Fällen verpflichtet, solche verdächtige Kinder vom Schulbesuche auszuschließen.

Was nun die Sitte betrifft, die Kinder im Hause die Masern auf einmal „abmachen“ zu lassen, so möchten wir den Eltern doch einiges zu bedenken geben. Niemand ist in der Lage, den Verlauf der einmal ausgebrochenen Krankheit im vorans zu bestimmen. Wenn auch die Masern das Leben der schulpflichtigen Kinder in nur sehr geringem Maße gefährden, so lauert doch in ihnen der Tod. Das gilt namentlich für sehr junge, bereits an einem andern Leiden erkrankte oder sehr schwächliche Kinder. Diese sind unter allen Umständen vor der Ansteckung zu bewahren und müssen abgesondert werden, wenn auch nur der Verdacht der Erkrankung gegen eines oder das andere ihrer Geschwister vorliegt. Die Unkenntniß dieser Thatsache haben schon manche Eltern mit dem Verlust des Kindes büßen müssen, welches sie unbedachterweise absichtlich der Gefahr der Ansteckung ausgesetzt hatten.

Ob die Masern durch gesunde dritte, also durch gesunde Personen, die mit dem Kranken in Berührung gekommen sind oder in seinem Zimmer sich aufgehalten haben, übertragen werden können, ist noch eine Streitfrage. Vorläufig ist es jedenfalls besser, so zu handeln, daß auch dieser Möglichkeit der Ansteckung und Verschleppung entgegengearbeitet wird.

Besonders wichtig ist aber die Thatsache, daß der Masernkranke schon beim Beginn der Krankheit, noch bevor er fiebert oder den Hautausschlag bekommt, den Ansteckungsstoff ausscheidet; denn sie lehrt uns, daß die Absonderung der Kinder, die wir vor der Ansteckung schützen wollen, schon beim ersten Verdacht geschehen muß. *