Unser Wochenbericht (Illustrirte Zeitung, 1843, Heft 3)
Nicht übergreifend in ihren Verhandlungen, aber konsequent festhaltend an ihrer Auffassungsweise der politischen Fragen haben sich die Königsberger Provinzialstände bis zu ihrer Schluß-Sitzung (am 13. April) gezeigt. Es giebt fast keine interessante Frage der innern Gesetzgebung Deutschlands, die nicht in dieser Versammlung zur Sprache gekommen wäre. Namentlich zählen wir dazu die Fragen über Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens, über Oeffentlichkeit der Stadtverordneten-Versammlungen, über Ausdehnung des Wahlrechtes und der Wählbarkeit zur ständischen Vertretung, über Erweiterung der ständischen Institution überhaupt, über Presse und Censur, über Ehescheidung und Bestrafung des Ehebruchs, über Rationalismus und Pietismus, über Handel, Industrie und Eisenbahnen. Wären die Verhandlungen dieses Landtages in der Weise mitgetheilt worden, wie wir gewohnt sind, die Debatten deutscher und ausländischer Kammern zu lesen, nämlich mit Nennung der Debattirenden und in dialogisirter Form, so würden sie an Interesse gewiß keinem jener Kammerberichte nachgestanden haben. Doch auch noch in der Gestalt, in welcher sie uns durch die Königsberger Zeitungen dargeboten wurden, zeugten sie von dem Geist und von dem richtigen Begriffe der Zeit, der in dieser Versammlung vorgeherrscht, und konnten sie als eine Schadloshaltung für die Artikel über inländische Zustände gelten, die leider seit mehren Wochen in der Königsberger (Hartung’schen) Zeitung gänzlich aufgehört. Wie sehr übrigens in der ganzen Provinz der Sinn für politisches Leben erwacht sei, beweist die Menge der aus allen Theilen derselben, einige westpreußische Distrikte vielleicht ausgenommen, eingegangenen Bittschriften, in welchen die oben erwähnten Fragen zur Sprache gebracht und im Geiste des Fortschrittes unterstützt wurden.
Der pommersche Landtag, welchen wir, als zum Centrum gehörig bezeichnet haben, würde eigentlich, seiner Haltung nach, der rechten Seite zuzuordnen sein, wenn er nicht durch einen in seinen Eröffnungs-Sitzungen vorgekommenen und lebhaft unterstützten Antrag ein Zeichen politischen Lebens gegeben hätte, wie es kaum von ihm erwartet worden war. Dieser Antrag bezweckte ein Amendement zu der an den König gerichteten Dank-Adresse, wonach Se. Majestät ersucht werden sollte, mit Rücksicht auf das bereits gewonnene Element der Einheit aller Provinzen des Reiches, die Stände immer mehr zu einem lebendigen Gliede des Staatsorganismus zu machen. Funfzehn Stimmen erklärten sich für dieses Amendement, dem nur etwa die doppelte Anzahl von Mitgliedern (32) entgegen trat. Inzwischen hat der Landtag den durch seine ersten Sitzungen hervorgerufenen Erwartungen nicht entsprochen und ist vielmehr später jedem Versuche einer politischen Regsamkeit entgegen getreten; wie er denn unter Anderm auch alle Petitionen und Erweiterung der Preßfreiheit von sich gewiesen hat. Zuerst von allen Provinziallandtagen hatte dieser, und zwar genau in der angeordnet gewesenen vierwöchentlichen Frist, seine Geschäfte beendigt, augenscheinlich damit ja nichts in der Felderbestellung der Herren Mitglieder verabsäumt werde.
Der schlesische Landtag hat eben so, wie vor zwei Jahren, wo er die proponirte Wiederherstellung der alten Dreiding-Gerichte ablehnte, auch diesesmal gegen den Wust von Provinzial- und Lokal-Gesetzen protestirt, den [35] die historische Liebhaberei des ehemaligen Justiz-Ministers von Kamptz, an dessen Stelle jetzt Herr von Savigny getreten, dem ganzen Lande – das am liebsten von Einem Gesetze und zwar einem eben so einfachen als freisinnigen regiert sein möchte – gern als ein von den Vorfahren ererbtes unveräußerliches Palladium dargestellt hätte. Der westfälische Landtag, obgleich viele Elemente des Stabilismus in sich vereinigend, hat doch, vermöge der Nähe der freisinnigen Rheinprovinz, mit welcher Westfalen so viele geistige und materielle Interessen gemeinsam hat, jenem Prinzip nicht unbedingt gehuldigt, und ist namentlich bei der Behandlung des Strafgesetz-Entwurfes von den milderen Ansichten des in der erstgedachten Provinz geltenden französischen Gesetzbuchs ausgegangen. Inzwischen ist es aufgefallen, daß aus diesem Grunde der gedachte Landtag nicht auch gegen die in dem Entwurf ausgesprochene Beibehaltung der körperlichen Strafen sich erklärt, wie es die Königsberger und die Posener Stände gethan, und wie es ganz sicher von Seiten der rheinländischen Stände geschehen wird, aus deren Gesetzbüchern diese entehrenden Strafen bereits seit ihrer Einführung verbannt sind, ohne daß darum die Verbrecher unlenksamer und verruchter sich zeigen, als in denjenigen deutschen Ländern, wo durch die Stockprügel sogar bei den weiblichen Sträflingen das Schamgefühl völlig erstickt wird.
Im Uebrigen muß jedoch gesagt werden, daß das neue preußische Strafgesetzbuch, obwol es einige Handlungen, die weder in England noch in Frankreich als strafbar angesehen werden, für Verbrechen erklärt, im Ganzen durch humane Anordnungen sich auszeichnet, was auch von den Provinzialständen zum Theil anerkannt worden. Als Ausnahme hiervon ist allerdings die oben erwähnte Beibehaltung der körperlichen Züchtigungen, so wie die Ungleichheit der Stände hinsichtlich der Zuchthaus- und Festungsstrafen zu betrachten. Es wurde bei dieser Gelegenheit übrigens auf sämmtlichen Landtagen eine Frage angeregt, die in der letzten Zeit viele Federn in Preußen beschäftigt hat, nämlich die einer neuen Gesetzgebung über Ehescheidungen und über kriminelle Bestrafung des Ehebruchs. Sämmtliche Landtage waren entschieden der Meinung, daß der Ehebruch nur dann vom Richter zu bestrafen sei, wenn der beleidigte Theil darauf angetragen; außerdem ist jedoch auch, und zwar namentlich von den brandenburgisch-niederlausitzischen und den schlesischen Ständen, darauf angetragen worden, daß das Ehescheidungsgesetz vor seiner Publication den Provinzial-Landtagen zur Begutachtung vorgelegt werde.
Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß, wenn das Institut der Provinzialstände in Preußen auch fernerhin durch den Geist und das politische Bewußtsein des Landes gehoben wird, wie es seit dem Regierungsantritte des jetzigen Königs geschehen, dasselbe trotz dem sehr beschränkten und mangelhaften Prinzipe, nach welchem die ständischen Abgeordneten gewählt werden und trotz der dem Ganzen fehlenden Einheit, in jeder folgenden Session seiner Aufgabe, ein Organ für die Beschwerden und Wünsche der Regierten zu sein, immer mehr entsprechen werde.
Zur Ausführung des Eisenbahn-Netzes, das dem Lande in des Königs Verkündigung an die Stände in Aussicht gestellt worden, wird, wenn auch langsam, doch dem Anscheine nach sicher vorgeschritten. Vorläufig sind es die drei Linien jenseits der Oder, 1. von Frankfurt a. d. O. über Posen und Bromberg bis an die Weichsel und Graudenz; 2. von Küstrin über Landsberg an der Warthe nach Bromberg etc. und 3. von Stettin über Stargard nach Graudenz, um deren definitive Feststellung es sich handelt. Für die Erbauung von Eisenbahnen zwischen Frankfurt a. d. O. und Breslau und zwischen Berlin und Hamburg haben sich in Berlin verschiedene Actien-Compagnien gebildet, und die Ausführung erscheint gesichert, nachdem sowol Hamburg als Mecklenburg sich definitiv mit der bedeutenden Summe von drei Millionen Thalern dabei betheiligt haben.
Aehnliche Klagen über Nothstand, wie wir sie aus den Fabrikdistricten Englands und des sächsischen Erzgebirges erhalten, sind auch aus dem erst seit einigen Jahren der Industrie sich mehr zuwendenden Oberschlesien eingegangen. Besonders groß soll die Noth der Eisenarbeiter sein, da viele Hütten, deren Produkt mit dem wohlfeilen Erzeugniß der uns damit überschwemmenden Engländer nicht zu konkurriren vermag, ihre Thätigkeit eingestellt. In Danzig hat der Mangel an Beschäftigung eines Theiles der sogenannten Sackträger einen Aufstand zur Folge gehabt, der leider nicht ohne Verlust von Menschenleben vorübergegangen ist. Die Sackträger, welche nicht zugeben wollten, daß das Getreide, ohne Umladung auf die Speicher, von den Flußschiffen direkt auf die Seeschiffe gebracht werde, hatten am 4. April einen Tumult veranlaßt, der sich am folgenden Tage, nachdem in der Nacht einige arretirt worden waren, in stärkerem Maße wiederholte. Sie stellten sich vor dem Polizeihause auf, forderten die Freilassung der Festgenommenen, und als ihnen diese verweigert wurde, bewaffneten sie sich mit Knotenstöcken und Pfählen, womit sie gegen das anrückende Militair sich zur Wehr setzten. Es wurden dabei mehrere Soldaten dienstunfähig gemacht, und auf Seiten der Arbeiter Einer getödtet und 11 bis 12 verwundet. Etwa 70 derselben brachte man nach der Festung Weichselmünde, wo der Prozeß gegen sie eingeleitet ist. Nachdem einige Tage darauf die Ruhe wieder völlig hergestellt war, hat die Kaufmannschaft Anordnungen getroffen, in Folge deren die Sackträger wieder mehr Beschäftigung erhalten.
In mehren constitutionellen Staaten Deutschlands waren während des abgelaufenen Winters die Ständeversammlungen einberufen, namentlich in Bayern und Sachsen – in beiden Staaten seit dem 20. Novbr. 1842 – in Würtemberg u. Kurhessen, in Braunschweig, Nassau, Koburg und Lippe. Die Kammern zu München, Dresden und Stuttgart haben durch ihre Verhandlungen auch die Aufmerksamkeit des übrigen Deutschlands auf sich gezogen, besonders so oft es sich um Interessen des gemeinsamen Vaterlandes handelte, was zunächst der Fall war bei der Berathung über Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens, über die Freiheit der Presse, über deutsche Handelspolitik und über Eisenbahnen, letztere in Würtemberg. Hinsichtlich des erstgedachten Gegenstandes hat sich die öffentliche Stimme auch in den Kammern so entschieden ausgesprochen, daß wol kaum mehr zu zweifeln ist, es werden diese Garantien des richterlichen Verfahrens binnen einigen Jahren in ganz Deutschland bewilligt sein. Besonders kräftig hat in dieser, wie auch in der Frage über Censur und Preßfreiheit, die zweite Kammer der sächsischen Ständeversammlung ihre Ansicht zu erkennen gegeben. In der Sitzung vom 23. Jan. d. J. hat dieselbe den Antrag auf Ablehnung der dem ihr vorgelegten Entwurf einer Strafproceß-Ordnung sowie dem bisherigen Gerichtsverfahren zum Grunde liegenden Inquisitions-Maxime mit 71 gegen 4 Stimmen bejaht, und ebenso einen Antrag auf Vorlegung eines neuen, auf die Grundsätze der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit gebauten Entwurfs mit 67 gegen 8 Stimmen genehmigt. Die Regierung hat sich darauf veranlaßt gesehen, den von ihr unterm 20. November vorgelegten Entwurf einer Strafproceß-Ordnung zurückzunehmen, und wenn sie auch, ihrer Erklärung zufolge, vorläufig noch Bedenken trägt, die von den Ständen gewünschte Oeffentlichkeit und Mündlichkeit einzuführen, so [WS 1] soll doch schon jetzt in weitere genaue Erwägung gezogen werden, „inwiefern eine unmittelbare Gestellung des Angeschuldigten und etwaiger Zeugen vor das erkennende Gericht zuzulassen und einzuführen sei.“ – In Bayern hat sich die Kammer der Reichsräthe mit der der Abgeordneten zu dem Beschlusse vereinigt: „Es sei an Se. Majestät den König die allerunterthänigste Bitte zu stellen, Allerhöchstdieselben wollen den Ständen des Reiches, sobald es unbeschadet der Gründlichkeit möglich sein wird, ein und dasselbe für das ganze Königreich geltende bürgerliche und Straf-Gesetzbuch nebst einem Merkantil- und Wechselrecht vorlegen, und bei Bearbeitung dieser Gesetzbücher Mündlichkeit und bemessene Oeffentlichkeit des Verfahrens in Erwägung ziehen zu lassen geruhen.“ – In Würtemberg ist zwar in die neue, von den Kammern genehmigte Strafproceß-Ordnung jenes Princip noch nicht aufgenommen, doch hat sich, namentlich in der Abgeordnetenkammer, das feste Zutrauen zu erkennen gegeben, daß die nächstkommende Ständeversammlung entschiedenere Schritte in dieser Beziehung thun werde.
Hinsichtlich der Presse ist in der bayerschen Abgeordneten-Kammer von dem Dr. Schwindel der vom Ausschuß genehmigte Antrag gestellt worden: „Es möge die Kammer auf verfassungsmäßigem Wege bei Sr. Maj. dahin zu wirken suchen, daß 1) zur Verhütung der Willkür im Censur-Verfahren oder in den Repressivmaßregeln bezüglich der politischen Zeitungen und Druckschriften, die sich mit inneren Angelegenheiten des Reichs beschäftigen, entweder der Entwurf eines Preßgesetzes noch im Laufe der gegenwärtigen Ständeversammlung vorgelegt, oder mindestens die amtliche Veröffentlichung der zum Vollzuge der Verfassungsbestimmungen dienenden Censur-Instructionen fortan Allergnädigst anbefohlen werde, und daß 2) die bisher bestandene Confiscation von Schriften, die in einem andern Bundesstaate mit obrigkeitlicher Erlaubniß verlegt wurden, in Remittirung an den auswärtigen Verleger verwandelt werde.“ Dieser Antrag hat in den Sitzungen vom 25. und 26. April eine sehr lebhafte Debatte veranlaßt, in welcher von der großen Mehrheit der Redner der Zustand der Censur in Deutschland und insbesondere auch in Bayern als ein mit den politischen und socialen Zuständen des Volkes durchaus in Widerspruch stehender dargestellt wurde. Der Antrag des Dr. Schwindel ward von der Kammer genehmigt, und damit, auf den Vorschlag des Freiherrn von Thon-Dittmer, auch noch die Petition an den König verbunden: „Es möge Sr. Maj. gefallen, den wegen Preßvergehen und überhaupt wegen politischer Untersuchungen Verurtheilten vollständige Verzeihung und Begnadigung angedeihen zu lassen.“
In Kassel wurde von der Ständeversammlung am 17. Jan. d. J. ein Antrag auf Bewilligung von 600 Thalern „als Vergütung für Censoren“ abgelehnt, nachdem der Deputirte, Herr Schwarzenberg, das Institut der Censur als mit dem 18. Artikel der deutschen Bundesacte in Widerspruch dargestellt und ausgeführt hatte, daß eine deutsche Ständeversammlung der Censuranstalt keinen Vorschub leisten dürfe. Derselbe Antrag der Regierung ward zwar am 26. Mai erneuert, jedoch auch dieses Mal – mit 23 gegen 21 Stimmen – abgelehnt.
Nicht minder entschieden gegen die Beschränkungen der deutschen Presse hat sich die sächsische zweite Kammer bei ihrer Berathung des Gesetzentwurfes, die Censurfreiheit der über 20 Bogen starken Schriften betreffend, ausgesprochen, und besonders die Aeußerungen der Abgeordneten, Vice-Präsident Eisenstuck, Brockhaus und von Watzdorf haben gewiß in jedem deutschen Herzen Wiederhall gefunden.
In Bezug auf die Handelsverhältnisse des Zollvereins haben sich sowol in den bayerischen und würtembergischen, als in den sächsischen und kurhessischen Ständeversammlungen Stimmen dafür vernehmen lassen, daß die an die Stände gelangenden Mittheilungen nicht immer bereits vollendete Thatsachen betreffen möchten, so daß den Kammern selbst nichts mehr zu thun übrig bleibe, als ihre Zustimmung auszusprechen, sondern daß sie auch gehört werden mögen, bevor zu irgend einer wichtigen Veränderung oder auch nur zu einer neuen dreijährigen Feststellung des bisherigen Zolltarifs übergegangen werde. Der Nothstand, der sich unter den Baumwollspinnern und Webern im Erzgebirge, sowie unter den Eisenwerk-Arbeitern in andern deutschen Distrikten gezeigt, hat zu wiederholtem Bedauern Anlaß gegeben, daß der in Stuttgart versammelt gewesene Zollkongreß sich nicht habe bewegen lassen, weder auf Baumwollen-Garn den Eingangs-Zoll etwas zu erhöhen, noch auf englisches Roheisen einen Eingangszoll überhaupt zu legen. Der deutsche Zolltarif beruht allerdings auf dem Prinzipe des freien Verkehrs, auf einem Prinzipe, von dem zu wünschen ist, daß es in immer weiteren Kreisen und Ländern als das richtige anerkannt werde, aber so lange dies nicht der Fall ist, und so lange jener Tarif selbst den einen Artikel höher und den anderen niedriger besteuert, je nachdem es eben das Bedürfniß erfordert, darf man es wol mit Recht beklagen, daß nicht wenigstens auf drei Jahre ein Versuch gemacht worden, den gedrückten Baumwollspinnereien und Eisenminen zu Hülfe zu kommen. Es ist dies ein Thema, auf welches wir wol noch öfter in unserm Zeitungsbericht zurückkommen werden.
Die Regierungen von Sachsen-Koburg und von Lippe-Detmold sind mit ihren Ständeversammlungen wegen der Steuerbewilligung in einige Kollision gerathen, und haben beiderseits sehr entschiedene Erklärungen abgegeben. Die der koburgischen Regierung – vom 14. März – worin die Auflösung der Ständeversammlung verkündet wird, hat von zehn gewesenen Deputirten – es waren deren im Ganzen elf – eine Gegenerklärung, vom 30. März, veranlaßt, in welcher dieselben ihr Verfahren zu rechtfertigen suchen, in Folge deren jedoch eine gerichtliche Untersuchung gegen sie eingeleitet worden ist.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: so so