Topographia Superioris Saxoniae: Eisennach

Topographia Germaniae
Eisennach (heute: Eisenach)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1650, S. 49–66.
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[T23]
Eisenach.
Eisenach.

1. Furstl. Residentz Schloß. 3. S. Georgen Statt kirch. 2. Das Rahthaus. 4. Die Kloeÿ. 5. S. Niclaus kirch. 6. Das Klocken haus. 7. Fürstl. Schießgraben. 8. Prediger Closter 9. S. Maria Stifft. 10. S. Anna Spital. 11. Frawen thor. 12. Clachs thor. 13. S. Georgen thor. 14. Predigerthor. 15. die Nuß vnd Hersel fluß. 16. Schloß vnd Vestung Wartenberg. 17. Der Modelstein, da zuvor ein Schloß gestanden. 18. Hie ist die Eisenacher burg gestanden

[49]
Eisennach / Isenach.

Nachfolgende Beschreibung dieser Statt / ist vns / im Herbst / deß 1643. Jahrs / zukommen; welche von Wort zu Worten also lautet: Eysennach ein wolbekandte Statt in Thüringen / vnd gegen Abend an Hessen stossende / hat den Nahmen bekommen von dem Eysenbergkwerck / als ob man es nennen wolte Eysenaw / oder ab aquis ferri wie Herr Matthesius in seiner Berg-Postil. fol. 78. b. davor hält / von dem Eysen vnnd Wasser. Denn bekandt ist / daß die Teutsche Nahmen der Stätte / welche hinden auff die Syllaben ach außgehen / gemeiniglich von dem Lateinischen Wort Aqua, auff Teutsch Wasser genennet werden / als Aquisgranum, Achen oder Aken / Aquæ rubeæ, Rufach / also auch Breysach / Biberach / Creutzenach / Rotach / etc. Darumb auch diese Statt also genennet worden / nemblich von Eysen vnd Wasser / weil vor Zeiten es an diesem Orth viel Eysenbergwergk / vnd Eysenhämmer gehabt / darinnen durch Hülffe deß Wassers das Eysen-Ertz geschmeltzet / gereiniget / vnd zubereitet worden / wie jetzo in der Nachbarschafft in der Rula noch geschieht / vnd zu Steinbach.

Etliche aber vnder den Gelehrten seynd der Meynung / diese vhralte Statt habe ihren Nahmen von der Heydnischen Abgöttin Isis genant / welche deß Herculis Mutter gewesen / vnnd von den alten Schwaben / vnd Thüringern / ist geehret worden / wie nicht allein auß dem Tacito, sondern auch Iohanne Aventino, zu vernehmen / lib. 1. welcher / vnder andern / auch von Suevo, dem Siebenden Könige der Alemannorum, oder Teutschen / schreibet / daß derselbe von der Göttin Iside gelernet habe / wie man Ertz vnd Eysen auß der Erden herfür suchen vnd schmieden solte / dannenhero solche Ertz oder Metall in ihrer Muttersprach der Namen Eysen oder Isen gegeben worden.

Von diesem Vrsprung deß Namens schreiben die Poeten also:

Georg. Fabricius.
Positam hinc in Vallibus urbem
A ferro dictam vulgò: sed ab Iside doctis
Quam coluit, frameâ committens prælia Suevus
Constituens illi sylvis ac montibus aras.

M. Michael Himmel Isennacensis schreibet von diesem seinem Vatterlandt also:

Isidis hanc cultu Suevi signâsse feruntur
Ni magis à ferro notio ducta placet.
Stricturis siquidem ferri vicinia stridet
Rulaque Lemniacis ignibus usta sonat.

Daß nun Eysennach ein sehr alte Statt / ist hierauß abzunehmen / daß nicht [50] allein noch vnder der Heydenschafft die Abgöttin Isis daselbst geehret vnnd angebetet worden / sondern auch auß glaubwürdigen Historicis zuvernehmen / daß im Jahr nach Christi Geburt 450. Attila der Hunnen König / der sich selbst ein Geisel vnnd Straffe Gottes genennet / wie viel andere Stätte in Thüringen / also auch Eysennach eingenommen vnd allda einen grossen Hof oder Landtag außgeschrieben / da er auch eine Zeitlang still gelegen / vnnd sich sampt seinem Kriegsvolck / nach gehabter langer Reyse / widerumb erquicket. Haben auch alle Teutsche Fürsten / Herren vnnd Völcker / so seine Hulde haben wollen / gen Eysennach kommen / oder ihre Gesandte hinschicken müssen / die hat er auch / nach empfangener Huldigung / wider im friede von sich gelassen.

Domals aber ist diese Alte Statt Eysennach vnden am Petersberge gelegen gewesen / zwischen den beyden Wassern der Nesse vnd Hörsel. Aber im Jahr Christi 807. oder wie andere schreiben / 909. als die Hunnen abermahls einen Einfall in Teutschlandt gethan / vnnd nahe bey der Alten Statt Eysennach zwischen ihnen vnd dem letzten Hertzog der Thüringer / Burchardus genant / ein hart Treffen vorgegangen / darinnen sein Kriegsvolck geschlagen vnd zertrennet / der Hertzog auch selber vmbkommen / ist das Alte Eysennach / beneben viel andern Stätten in Thüringen gantz verheeret vnd verwüstet worden. Mit der Zeit aber / nach dem Graff Ludowig zu Düringen vnd Hessen / genannt der Springer / das Schloß Wartburgk ober Eysennach gebawet / Anno 1069. daran das Landvolck wegen grossen Hunger / vnd Thewrung in diesen Landen / nur vmb das liebe Brodt gearbeitet / hat derselbe bald hernach die Rudera vnd das zerfallene Gemäuer vnnd Stein von dem Alten Eysennach / so vor dessen ein offener Fleck gewesen / jenseit der Hörsel bringen lassen / vnnd neben dem Dörfflein Crimmelbach / an welchem Ort jetzund S. Georgen Kirche ist / eine Newe Statt zu bawen / vnd mit einer Ringmauren zu vmbgeben angefangen / woran denn ein jedes Dorff im Thüringer Land ein stück hat müssen machen lassen / vnd dazu Handreichung / Fuhr vnd anders was von nöhten gewesen / schaffen vnd verrichten / wie man dann noch heut zu Tage vnderscheidt deß Stückwercks halber an der Mawren sehen vnd mercken kan. Also ist damahls die Stattmawren zu diesen dreyen Enden geführet / nemblich vom Closter S. Nicolai, zum Thumb vnser Lieben Frawen Kirchen / von dannen zum Prediger Closter / allda jetzund die Lateinische Schul / hievon wider biß zum Hospital S. Annen / vnd widerumb von dannen biß zum obgedachten Closter.

Drey Jahr hernach / nemblich Anno 1073. hat man die Statt Eysennach auch inwendig zu bawen angefangen / da die Leuthe in den Dörffern vmbher / vnder dem Graffen von Mittelstein / nemblich Stedfeldt / Furtha / im Thal hinder S. Catharinen vnd andern / welche in vorgehenden Kriegen alle wüste worden / in die Newe Statt Eysennach gezogen / vnd auß Bauren Bürger worden / vnd darauß gleichwol den Acker gebawet.

Von dieser Zeit an hat Eysennach mercklich zugenommen / vnd ist an vornehmen Gebäwen sehr vermehret worden / sonderlich an Kirchen / Clöstern vnnd Capellen.

Daß 1. war S. Catharinen Closter / welches in der Vorstatt am Steige genant von Landgraf Herman in Thüringen vnd Hessen / Ludovici deß frommen Vatter / vnnd S. Elisabethae Schwervatter Anno 1214. in der Ehre der Heiligen Jungfrawen Mariae vnd Catharinae erbawet worden / darinnen auch das Fürstliche Begräbnüß gewesen / vnnd allda Anno 1215. derselbe Landt-Graf Herman / Anno 1216. dessen Sohn / gleiches Nahmens / noch ein junger Herr / Anno 1238. desselben nachgelassene Wittibe Fraw Sophia Hertzogin auß Bäyern. Anno 1300. Fraw Kunigunda von Eysenbergk Landgraff Albrechts Concubina, vnd ihrer beyder Sohn Apetz genandt / vnd endlich Anno 1325. Landgraff Friederich mit dem Biß am Backen / begraben worden. Als aber dieses Closter in abgang kommen / seynd solche Fürstliche [51] Leichen von dannen auff das Schloß / vnd Vestung Grimmenstein / vnd als dieselbe nach dem Gothischen Kriege geschleifft vnd verheret worden / ins Reinhards Bruner Closter versetzet worden.

Das ander ist das Closter zu S. Niclas, welches vmb das Jahr Christi 1151. von Fraw Adelheit / Ludovici I. Landgraffens in Thüringen Tochter / zur Ehre S. Nicolai, auß dem verfallenen Clösterlein am Petersberge ist erbawet worden. Dasselbe alte Closter aber hat vor dessen die Königin Reinschwig an den Ort zu dem Ende erbawet / vnd allda mit ihrem Frawen Zimmer / als Nonnen / gewohnet / vnd Gottesdienstes gepfleget / damit sie der Seelen ihres Herren / welche nicht fern von dieser Gegend / im Hörselberge / ihr Fegfewer haben solte / wie ihr durch eine Stimme geoffenbahret worden / desto eher auß ihrer Qual verhelffen möchte. Wie domahl die arme Leuthe sind beredet worden. Solches Closter am Claußthor gelegen stehet noch heute zu Tage / sampt dem schönen Thurn / der Kirchen / vnd andern Gebäwden / darinnen jetzo eine Teutsche Stattschul / vnd wird nach der Reformation Zeit Anno 1555. biß dato alle Sonn- vnd Festtage deß morgens darinnen geprediget / ist auch die Kirche An. 1610. vnd folgende Jahr hero renoviret / vnd mit einer Orgel / vnd ander Notturfft / gebessert worden.

Das dritte ist gewesen das Cartheuser Closter. Denn als die Carthäuser Mönch Anno 1377. zum erstenmal gen Eysennach kommen / haben sie vor dem Frawen Thor einen Platz erkaufft / im Krimmelbach genand / vnnd allda hin ein Closter erbawet zur Ehre S. Elisabethae. Als aber vmb das Jahr Christi 1379. Diese Mönche auß dem Closter verjaget worden / (ohne zweiffel nicht vmb Gottes willen) vnnd vnder dessen eine vngewöhnliche Wasserfluht entstanden / so nicht allein an diesem Closter / sondern auch an der Mauren der Statt / allda der Grimmelbach hinein fleust / grossen Schaden gethan / haben andere Carthäuser Münche das Closter an sich erkaufft / vnnd Anno 1397. außgebawet. Nach der Reformation aber ist solches Closter auch in Abgang kommen / biß auff etliche Gebäwde vnd Gemach / darinnen jetzo das Fürstliche Waschhauß ist.

Das vierdte ist gewesen das Dominicaner oder Prediger Closter / jetzo am Prediger Thor gelegen / das stehet noch / vnd ist nach der Reformation im Jahr Christi 1554. zur Lateinischen Schul verordnet worden. Solches Closter ist Anno Christi 1235. auff Befehl Pabstes Gregorij deß IX. von den Landgraffen in Thüringen Heinrico Römischem Könige / vnd Conrado Meister deß Teutschen Ordens / welche beyde S. Elisabethen Brüder gewesen / zur Ehre S. Iohannis deß Täuffers vnd S. Elisabethen erbawet worden. Diese Prediger Münch haben das erste Capital vnnd Versamblung vieler Doctorum der H. Schrifft vnd Gelehrter Leuthe gehalten im Jahr Christi 1268. in gegenwart Landgraff Hermans / vnd ist Fraw Margrethen dessen Gemahlin Anno 1261. in der Kirchen dieses Closters begraben worden.

Das fünffte Closter ist den Franciscanern zuständig / vnd dabey lange Zeithero die Pfarrkirche gewesen. Wenn es aber erbawet / kan man gewiß nicht wissen / das weiß man aber / daß es viel älter gewesen sey / als die Pfarrkirch zu S. Georgen / welche doch Anno 1188. erbawet worden. Solche Kirche vnd Closter hat damahls an dem Orth gestanden / da jetzo der Glockenthurn vnnd der Fürstliche Lustgarten.

Zum sechsten ist noch ein Clösterlein vnter dem Schloß Wartburgk von S. Elisabethen erbawet / vnd hernach Anno 1336. von Friderico Landgraf in Thüringen vnnd Marggraf zu Meissen / in eine Cell zur Ehre S. Elisabethen verwandelt worden / davon vor 30. Jahren noch etwas gestanden / jetzo aber kaum der Grund davon zusehen.

Neben diesen Clöstern hat Eysennach auch viel Kirchen vnd Capellen gehabt.

Die erste vnd zwar der Thumb oder vnser Lieben Frawen Stifft-Kirchen / ist am Obertheil der Statt gelegen / am Frawen Berg genandt / davon aber heut zu Tage [52] nicht mehr als zweene Thürne vorhanden / welche Anno 1306. als Landgraf Albrecht mit seinen Söhnen / Friederich vnnd Titzman / Krieg geführet / vom Statt-Raht eingerissen / hernach aber von den Thumb-Herren / als der Rath auff Befehl deß Papstes / vnd Vnderhandlung deß Abts zu Hirschfeld / wider verglichen / vnd ihnen eine gewisse Summa Geldes erlegen müssen / widerumb erbawet worden. Nechst dem Stifft ist die vornembste Kirche gewesen zu S. Georgen / da zuvor S. Michaels Capellen gestanden / aber Anno 1188. ist von Landgraf Ludowig dem Wilden / eine Pfarr-Kirche dahin / zu Ehren deß Heil. Ritters vnd Märtyrers S. Georgen / welchen der Landgraff vor andern geehret / dessen Bild auch die Statt Eysennach zum Wappen führet / vnd davon die vornembste Gassen vnd Statt-Thor den Nahmen hat / erbawet / vnd als sie verfallen / wiederumb Anno 1515. ernewert worden / wie auß der Schrifft so noch aussen in einem Pfeyler / in Stein gehawen / zu vernehmen. Als nun im Bawren Kriege / vnd nach der Reformation, diese Kirche wieder in abnehmen kommen / hat man ein Zeitlang die Franciscaner oder Barfüsser Kirche zur Pfarr-Kirche brauchen müssen / biß diese zu S. Georgen vmb das Jahr Christi 1560. mit schweren Vnkosten ernewert / vnnd Anno 1561. wiederumb eingeweyhet worden.

Die dritte Kirche hat gestanden auff dem Platz gegen dem Nollen Thor / zu Ehren S. Iacobs erbawet / darinnen nur die Jacobiter zu gewisse Zeit Meß gehalten / ist seit dem grossen Brande Anno 1637. nichts mehr / als das Gemäuer davon noch vorhanden.

Die vierdte ist gewesen S. Iohannis Capell am Löbersbach / welchen S. Elisabethen Tochter Sophia, so hernach Aeptissin worden zu Kitzingen in Francken / soll erbawet haben / ist aber vorlängsten in Abfall kommen / vnd die Stein zu den benachbarten Gebäwen angewendet worden.

In der Vorstatt / auf Georgen Thor / ist jederzeit ein feines Kirchlein gewesen / welche noch newlich vmb das 1640. Jahr erweitert worden / darinnen auch alle Fest- vnd Sontage die Frühepredigt verrichtet wird. Vber dieses ist auch bey jedem Sonderhauß / als zu S. Clement / vor dem Clauß-Thor / vnd zum H. Geist vor dem Georgen Thor / ein feines Kirchlein / darinnen in der Wochen einmahl geprediget wird.

Das Schloß Wartburgk hat auch ein sonderliche Capelle / mit vier Altaren / man weiß aber nicht in wessen Heil. Ehren dieselbe geweyhet / diese hat der Durchl. Hochgeborne Fürst vnd Herr H. Johann Ernst Hertzog zu Sachsen / Gülich / Cleve vnd Bergen / etc. Hochlöbl. Seeligen Gedächtnüß / nicht mit geringen Kosten ernewern / vnnd Anno 1628. einweyhen lassen.

An der Michaels Coppen / jenseyt der Nesse / wenn man nach Creutzburgk gehet / ist auch vor dessen eine Capelle gewesen / in der Ehre S. Michaëlis, darinnen ein Mönch alle Tage Meß gelesen / von welcher Capell dieser Orth den Nahmen bekommen. Deßgleichen ist auch disseit der Nesse / am Petersberge / eine Capellen gestanden / welche ohne zweiffel vor dem Closter noch vbrig gewesen / welches / wie zuvor gemeldet / die Königin / Reinschwig auß Engelland / erbawet gehabt.

Noch ein andere S. Iohannis Capell ist im Iohannis Thal gelegen / davon der Orth den Nahmen bekommen / welche eben von den Herren / vnnd zu der Zeit erbawet / wie zuvor von dem Dominicaner / oder Prediger Closter / gemeldet worden. ist ein sehr lustige Gegend / da der beste Hopffen wächst.

Endlich weiß man noch von einer Capellen im Hellthall / oder Heiligenthall gelegen / darinnen auch alle Tage hat müssen Meß gelesen werden. An dem Ort hat vor dessen das Schloß / die Eysennacher Burg / gestanden. Denn es noch der Augenschein gibt / das vmb Eysennach 4 schöne Schlösser gewesen / als beneben Wartburgk / die Eysennacherburgk / die Vieheburgk / sonst Frawenburgk genandt / vnnd der Mittelstein / welche drey aber in den vielfältigen Kriegen / auß Neyd vnd Feindschafft der [53] Herren / verbrennet vnd verstöret worden / vmb das Jahr Christi 1260. Das Schloß Wartburg aber noch biß dato durch Gottes Gnade erhalten worden. Vber diese erzehlete Kirchen vnd Capellen / sind sonsten in dieser Statt etlich vornehme vnnd meisten theils alte Gebäwde: Als 1. Das Fürstliche Schloß / so vor dessen der Alten Landgraffen in Thüringen Zollhoff vnnd Ampthauß gewesen / darinnen sie auch sich auffgehalten / wenn sie in der Statt zu thun gehabt / sonsten aber auff dem Schloß Wartburgk gewohnet. Aber Anno 1596. vnnd 1597. ist dieser Zollhoff anders gebawet vnd erweitert worden / daß also seit Anno 1598. da Ihre F. Gn. Hertzog Johann Ernst der ältere / mit Ihrer F. Gn. Frawen Christinen / Gebornen Landgräffin zu Hessen / am 23. Maij / zu Eysennach / die Fürstliche Heimfahrt gehalten / vnd die Hoffhaltung / so zuvor zu Marksula gewesen / dahin transferiret, dieses Schloß jederzeit die Fürstliche Residentz gewesen.

Neben diesem / ist noch ein Schloß / welches an der Stattmauren / disseit der Nesse / nach Mitternacht zu / Anno 1259. von Hertzog Albrechten zu Braunschweig / als Er wider Marggraf Heinrichen zu Meissen / der domahls die Burgk Wartburgk innen gehabt / Krieg geführt / erbawet / vnd die Klemme genennet worden / weil er darauß die Bürger zu klemmen gedacht / daß sie sich nicht leichtlich an den Marggraff ergeben solten. Ist mit einem starcken Thurn / vnd Wassergraben / verwahret / vnd Anno 1641. von dem Durchläuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnnd Herrn H. Albrecht Hertzogen zu Sachsen / Gülich / Cleve vnd Bergen / etc. Ihrer Fürstl. Gn. Gemälin / Fraw Dorotheen / Geborner vnd vermähleter Hertzogin zu Sachsen / etc. verehret / vnd zur Fürstlichen Hoffmeyerey / verordnet worden.

Noch ein alt vnd kostbar Steinern Gebäwde ist das alte Rahthauß / nahe bey S. Georgen Pfarrkirche / welches An. 1598. zur Churfürstl. Cantzley verordnet / vnnd hingegen der Weinkeller am Marckt / so auch ein schöner Baw / zum Rahthauß / biß dato gebraucht worden. Hierneben sind auch vnderschiedliche Statt-Thoren / mit grossen Kosten / vnd die meysten mit starcken Thürnen erbawet / als das Thor S. Nicolai gegen Morgen / das Thor zu vnser Lieben Frawen / gegen Mittagwerts / das Thor zu S. Georgen / gegen Abend / vnd zwischen den beyden / das Prediger Thor vnd das Nadel Thor gegen Mitternacht / der eussersten Thore / welche die Vorstätte beschliessen / zugeschweigen. Sonsten hat es in dieser Statt viel andere schöne Gebäwde / theils von Steinen / theils von Holtz nach dieser Landes Art gebawet vnd geziehret / daran aber nunmehr bey 25. Jaren hero durch Brand vnnd Krieg grosser Schade geschehen. Dann im Jahr Christi MDCXVII. am 7. August ist / im Mittage / ein Fewer außkommen / in der Goldschmieden Gasse / durch Verwahrlosung eines Schreiners / der mit Fewer vnd Hofelspenen / als er den Leym gewärmet / vnachtsamb vmbgangen / welches in kurtzer Zeit dermassen vberhand genommen / daß vber dreyhundert Wohnhäuser / vnd fast der dritte theil der Statt / jämmerlich verbrandt. Die Zeit solches Brandes ist damals in folgende Verßlein / vnd zwar in einem jeden die Jahrzahl begriffen.

SeptIMVs AVgVstI proh fert horrenDa et aCerba
VVLCanI spICLo sVnt teCta Mata treCenta
TertIa pars atrIs neMpe IsIDIS Vsta faVILLIs
PLVra DabIt tIbI fors Longa InqVIsItIos faMae.

Hernach An. Christi MDCXXXVI. als eben der Schwedische General vnnd Feldmarschall / H. Johann Banner / mit seiner Armada / in vnd vmb die Statt Eysennach gelegen / ist Sonnabends nach Martini, den 12. 22. Novembris, eben deß Abends vor dem Eysennacher Martins-Marck / durch Verwarlosung der Soldaten / welche / wie berichtet worden / mit den Liechtern im Stall so vnvorsichtig gebahret / in eines Bürgershause / in der Messerschmiedengassen / das Fewer angangen / [54] deß Abends zwischen 9. vnnd 10. Vhren / vnd die gantze Nacht hindurch gebrennet / daß es nicht zu leschen gewesen / ob gleich die Kriegs Obristen ihre Soldaten vnd die Bürger hefftig angetrieben dazu / daß also der meiste vnd beste Ort der Statt / darunder auch fast alle die Häuser/ so nach dem vorigen Brande new erbawet gewesen / gantz jämmerlich in die Asche geleget worden / vnd kaum der dritte Theyl der Statt an Gebäwden vnbeschädiget verblieben / die Jahrzahl ist in diesen zweyen Versen / vnnd zwar in einem jeden besonders begriffen:

IsnaCI qVonDaM trVX IgnIs saeVIt In Vrbe
TrIstIs IbI spLenDet LVX,en, bIs seXta NoVeMbrIs

Weil auch GOTT der HErr mit seiner Zorn Ruthe / dem langwürigen / verderblichen Kriegswesen noch immer anhelt / so haben bißhero noch wenig Häuser widerumb erbawet werden können.

Sonsten lieget diese Statt an einem lustigen Orth / da eine freye / reine / vnnd gesundte Lufft / darumb die Einwohner auch nicht viel kranck sind / vnd halten sich fleissig an den Brunnengreß vnd Hollundersafft / auch andere gute Haußmittel / dessen wegen die Medici an diesem Ort nicht sonderlich respectiret / oder geachtet werden. Inmassen dann auch vor 80. Jahren weder Medicus, noch Apothecken / allhiero gewesen. Vnd weiß man dieses Orts von vielen Jahren hero / als Anno 1577. von keiner sonderlichen Pest / oder grossem allgemeinen Landsterben zusagen.

Ob auch zwar vmb diese Statt nicht grosser Ackerbaw / oder Wiesenwachs / so hat es doch sonst einen guten fruchtbaren Boden / vnd Hopffen Berge / welche von den Inwohnern mit grosser Mühe vnnd Fleiß gebawet werden / davon sie auch durch GOttes Segen manchmahl ein fein stück Brod erlangen / sonderlich wenn derselbe wol abgehet / inmassen dann das Eysennacher Malterhopffen vor wenig Jahren vber 7. vnd vorm Jahr / als Anno 1642. der Newe zu 6. der Alte aber zu 3. Reichsthaler vnd mehr gegolten.

Bey dieser Nahrung / als vom Aecker- vnd Feldbaw / wie auch von den gewöhnlichen Handwercken / sich die Bürger vnnd Einwohner vor dessen allein beholffen / vnd sich darbey wol befunden vnd benügen lassen. Darumb dann allhiero gar wenig Kauffmanschafft / vielweniger aber wucherische Händel / vor dessen getrieben worden / aber von 30. vnd 20. Jahren hero / hat allhier allerley Handel vnd Wandel ziemlich zugenommen. Sonsten sind die Bürger dieses Orts vor dessen in Sitten / in Kleydung / im Leben vnnd Wandel / als recht Teutsche Biederleuthe / fein auffrichtig / erbar / vnd einfeltig gewesen / biß An. 1598. das Fürstliche Hofflager allhiero angangen / von der Zeit hero sie ihre mores mercklich geendert / vnd nach der Hoffarth geartet / daß beydes Mannes vnd Weibespersonen in Kleydung vnd Geberden / jetzo etwas prächtiger vnd hoffertiger / als zuvor / sich verspüren lassen.

Das Policeywesen betreffende / gleich wie Eysennach nunmehr vor 570. Jahren / von den alten Landgraffen in Thüringen vnd Hessen erbawet worden / also ist sie bißhero jederzeit vnter der Herrschafft deroselben ordentlicher Successorum, vnd Lehensfolger / als der Landgraffen in Düringen / hernach von Anno 1440. da der letzte Landgraff in Düringen Fridericus Pacificus gestorben / vnnd keine Erben hinderlassen / der Hochlöblichen Chur- vnd Fürsten zu Sachsen / Marggraffen zu Meissen / vnd Landgraffen in Düringen / etc. verblieben. Daß also jetziger Zeit die Statt Eysennach / den Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herren / H. Albertum, Hertzogen zu Sachsen / Gülich / Cleve vnd Bergen / Landgraffen in Düringen / vnnd Marggraffen zu Meissen / Graffen zu der Marck vnd Ravenspurg / Herrn zu Ravenstein / für ihre hohe Landes-Fürstliche Obrigkeit erkennet / vnnd darneben die Burger einem Ehrenvesten Wohlweisen Rath vnterworffen / bey welchem Statt-Regiment / vnter den Bürgern vorfallende Strittigkeiten / nach gemeinen alten Statuten gerichtet vnd erörtert werden. Wiewol es sonsten in solchem [55] fall nicht allezeit gleich zugangen; Denn Anno 1387. waren vber den Rath zu Eysennach / so sonsten von 16. Personen bestehet / noch andere zwölff Personen gesetzet / die gaben sich vor fromb auß / vnd schencketen dem Landes Fürsten / von welchem sonsten der Statt Rath alle Jahr confirmiret wird / domahl Landtgraff Balthasarn in Düringen / dreyhundert Schock Groschen / darauß der Statt alle Vneinigkeit vnnd Vnglück entstanden. Auff welchen Schlag es widerumb newlich / vnnd kaum vor anderthalb Jahren also hergehen wolte / da gleichermassen sechzehen man von der Bürgerschafft / wider den Rath (wie auß allen Vmbständen zuvernehmen /) verordnet worden / welche grosse Mäuse in Sack jagen / vnd den Gravaminibus der Statt vber den Rath / abhelffen solten.

Daran aber verstendige Leuthe ein sonderbares Mißfallen getragen. Denn ein sehendes Aug / spricht der Weise König Salomon / Proverb. 20. vnnd hörendes Ohre / sind beyde von GOTT geschaffen. Das sehende Auge ist die ordentliche Obrigkeit / das hörende Ohr aber sind die Vnterthanen. Wenn sich nun das Ohr will deß sehens anmassen / wird es in dem Menschlichen Leibe keine gute Harmoniam geben / also auch in gemeinem Regiment. Das allerbeste aber in diesem Fürstenthumb vnd bey der Statt Eysennach / dafür auch GOtt dem Allerhöchsten am meisten zudancken / ist / daß GOtt / nach seiner Vätterlichen Barmhertzigkeit / sein H. Wort / vnd die rechte reine Lutherische Religion in Kirchen vnnd Schulen von Anfang deroselben nunmehr bey die 114. Jahr hero gantz vnverrücket rein vnd lauter erhalten / wie harte Anstösse sie auch manchmahl vom Interim, von einschleichenden Widertäuffern / Flaccianern vnnd andern Corruptelen / gehabt. Ohne ist es zwar nicht / daß vnsere Vorfahren ein Zeitlang / vnter den alten Teutschen Königen / in dem Heydnischen Vnglauben gestecket / aber durch GOttes Gnade durch etliche Christliche / Gottseelige Lehrer / vnnd Nachfolger der Apostel / vom Heydenthumb zum Christlichen Glauben bracht worden. Denn / als vmb das Jahr Christi 800. S. Bonifacius auß Engelland bürtig / sonsten Wunnefried genand / so hernach Ertzbischoff zu Mäyntz worden / vnnd deß Röm. Papsts Gregorii Secundi Manicipium gewesen / in Thüringen kommen / vnd sich zum höchsten bemühet / den Christlichen Kirchen vnd Gemeinden / wie in Teutschland / also auch in Düringen / seine Päbstische Traditiones, Menschentand / vnnd aberglaubische Ceremonien / auffzudringen. So hat allbereit domahls Thüringerland etliche feine / Gottseelige reine Lehrer vnd Prediger gehabt / als vornemblich Trutvvinum, Wertherum, Ansebertum vnd Hunfridum, welche Gottes Wort rein vnnd lauter ihren Zuhörern / fürgetragen / vnd sich den Newrungen deß Bonifacii, auß Christlichem Eyfer / hart wider setzet / biß endlich deß Papstes Eheverbott vnd andere Mißbräuche / vom Papst Gregorio VII. sonst Hildebrandt / oder Hellebrand genennet / vmbs Jahr Christi 1064. da Eysennach erbawet worden / mit Gewalt in Thüringen / durch den Bischoff zu Mäyntz auff dem Synodo zu Erfurt / eingeführt dahin auch die Prediger vmb Eysennach herumb dahin erfordert / vnd vnter das Päpstische Joch gezwungen worden. Ob nun wol solche Mißbräuche vnnd Päbstische Irrthumb an andern Orthen in Thüringen starck eingerissen / so haben doch allerley solche Grewel / Aberglauben / vnd Abgötterey sonderlich die Statt Eysennach wie ein Sündfluth vberschwämmet / daß fast an keinem Ort so viel Mönche / Nonnen / Pfaffen / Meßpriester / Kirchen / Clöster / Capellen vnd Clausen gewesen / als eben allhiero. Ob nun zwar solcher gestalt Eysennach / sampt dem gantzen Thüringen Lande / vom Papst vnd seinem Anhange / gantz eingenommen vnd von dem Kelch seiner Grewel truncken worden / so hat ihme doch GOtt auch dieses Orts jederzeit einen Heiligen Samen erhalten / vnd seine Außerwehlten / welche vor dem Römischen Baal ihre Knye nit gebeuget haben. Denn der Erstlinge / der Kinder Ammon zugeschweigen / davon Daniel Cap. 12. geweissaget / daß sie der Hand deß Antichrists [56] entfliehen werden / so hat vnser liebes Eysennach auch öffentliche Zeugen der Warheit gehabt / welche dem Pabst vnd seinem Hauffen gantz frewdig vnd getrost widersprochen / vnd die reine Göttliche Warheit vertheydiget: Darunder vornemblich gewesen / Herr Adelgerus, zu Teutsch Elger oder Eiliger / ein Graf von Hohenstein / Graff Heinrici, der vmb das Jahr Christi 1216. gelebet / leiblicher Sohn. Welcher von Jugend auff nicht allein auff den Teutschen Hohen Schulen / sondern auch zu Pariß in Franckreich / wol studiret / vnd sich endlich gantz auff Theologiam, vnd in den Geistlichen Stand begeben. Ob er nun gleich / als er wider in Teutschlandt kommen / von dem Ertzbischoff zu Magdeburg zum ThumbProbst gen Goßlar verordnet worden / hat er doch viel lieber im nidrigen Stande / vnd Armuth leben / vnnd mit lehren vnd predigen andern dienen / als bey solcher Probstey in Ehren vnd Wollust schweben wollen. Begibt sich derhalben nach Erffurt / allda er ein Zeit mit sonderbarem Ernst / vnd Eyfer gelehret / vnd geprediget / vnd die Leuthe zur Busse vermahnet. Von dannen ist dieser gelehrte vortreffliche Mann / von beyden Gebrüdern / Heinrico vnd Conrado, Landgraffen in Thüringen / im Jahr Christi 1228. als 7. Jahr zuvor das Prediger Closter zu Eysennach gebawet / von Erffurt anhero beruffen vnd erbetten worden / dasselbe Closter inzuweyhen / welches er nicht allein gethan / sondern ist auch von beyden Herren zum ersten Prior darinnen verordnet worden / bey welchem Ampt er keinen fleiß gesparet / vnnd nicht allein seine Brüder / die Dominicaner oder Prediger Mönch / fleisig vnterrichtet / sondern auch offentlich gelehret / vnnd das Volck mit sonderbarem Eyfer zur Busse vnd Glauben vermahnet. Also daß ihne auch die Herrn selber gerne gehöret. Insonderheit hat er den Papst vor den rechten Antichrist gehalten / seinen Greweln vngeschewet widersprochen / die Abgöttische Bilder / wo er gekönnet / auß den Kirchen weg geräumet / vnd auß Heil. Schrifft außdrücklich gelehret vnd bewiesen: Die Ehe sey allen Christen erlaubet / vnd daß man in nichts anders / als in Christo JEsu / vnd zwar allein durch wahren Glauben / Vergebung der Sünden / vnd ewige Seeligkeit suchen dürffte. Er hat auch die Päpstische Meß widerleget / vnd das Heilige Sacrament deß Altars vnder beyder Gestalt seinen Zuhörern gereichet. Anno 1242. ist er mit seinem Herrn / dem Landtgraffen / gen Franckfurt auff den Reichstag gezogen / vnd hat sich zum höchsten bemühet / wie er das Päbstische Joch widerumb möchte den lieben Teutschen von dem Halse bringen helffen. Aber er ist vber dem Handel an einem Fieber gestorben / vnd in wahrem Glauben seeliglich von dieser Welt abgeschieden; Vnder dessen hat Jedermann dafürgehalten / es sey ihme von seinen Mißgünstigen Gifft beybracht worden / wie auch wol zu glauben. Sein Leichnamb ist wider zurück nach Eysennach gebracht / vnnd daselbst bey seinem Convent / im Prediger Closter ehrlich begraben worden.

Deßgleichen ist auch kurtz vor Luthero, vmb das Jahr Christi 1480. zu Eysennach / ein Gottseeliger / gelehrter Münch gewesen / im Franciscaner oder Barfüsser Closter / mit Nahmen Iohannes Hiltenius, welcher von Jugend auff wol studiret / vnd in seinem Closter die H. Bibel vnd Schrifften der Heiligen Vätter fleissig gelessen / darauß er auch endlich die Himmlische Warheit / vnd hingegen die domahls gemeine Irrthumb / vnd Aberglauben / erkennen lernen. Davon er dann offtmahls mit seinen Convents Brüdern / den Franciscaner München / disputiret / die bißhero eingerissene Päbstische Mißbräuche / vnd Verkehrung der vornehmbsten Stücke Christlicher Lehre / als / daß gute Wercke / vnd eygener Verdienste / sollen zur Seeligkeit von nöthen seyn / die Verstümmelung deß Heiligen Abendmahls / die Anruffung der Heiligen vnd andere Irrthumb mehre / auß Gottes Wort kräfftiglich widerleget / vnd darneben vff das Leben / wie es domals im Closter getrieben / sonderlich auff den Geitz / Müssiggang vnnd Wollüste der Mönche / vnd Nonnen / hefftig gescholten. Er hat auch viel guter Bücher / vnd vnder [57] andern auch eine Außlegung vber den Propheten Daniel geschrieben. Hat aber zu Feinden gehabt alle andere Münche / welche vmb deß Bauchs willen sich ihme hefftiglich widersetzet / ihn auch endlich in ein Gefängnüß geworffen / vnnd wie etliche melden / bey die dreyssig Jahr lang / biß an seinen Todt / gefänglich gehalten / ihme auch etlich mahl getrohet / sie wolten ihn lebendig begraben / wenn er nicht würde widerruffen. Aber er hat weder an ihren Zorn oder Betrohung / oder an das harte Gefängnüß / sich gekehret / sondern biß an das Ende seines Leben / ist er in der einmahl erkandten vnnd bekandten Warheit standhafftiglich verharret. Er ist auch von GOtt mit einem Prophetischen Geist begabet gewesen / vnd hat viel Dinges propheceyet / das hernach gewiß also erfolget. Vnder andern hat er zu seinen Brüdern gesagt: Anno Domini MDXVI. Exurget heros, qui vos Monachos adorietur acriter, contra quem ne hiscere quidem audebitis, das ist / im Jar Christi 1516. wird ein Held kommen der euch Münch dapffer wird angreiffen / wider welchen ihr nicht werdet mücken dürffen. Ob nun gleich diese Weissagungen nicht eben denen gleich zu achten / welche von den Alten Propheten vnd Aposteln / die warhafftig geredet haben / getrieben von dem H. Geist 2. Petr. 1. So sind sie doch auch nicht zu verachten / sonderlich darumb weil sie je so gewiß zugetroffen vnd erfüllet worden. Wie auch insonderheit mit dieser Weissagung Hiltenii geschehen. Denn nicht allein durch die erste Disputation D. Martini Lutheri vom freye Willen / die er Anno 1516. zu Wittenberg gehalten / vnd damals der Verdienst der Werck verworffen vnd verdampt / dagegen aber bewiesen / daß der Mensch für GOTT auß lauter Gnaden / durch den Glauben an Christum / gerecht vnnd seelig werde / dem Pabst vnd seinen München das Messer an die Gurgel gesetzet worden / sondern auch bald das Jahr hernach Anno 1517. da D. Luther / am Tage Allerheiligen / wider den vnverschämpten Ablaß angefangen zu streitten. Von dieser Zeit an hat das Reich Christi 30. gantzer Jahr in Teutschland vnnd andern angräntzenden Königreichen vnnd Herrschafften gewaltig zugenommen / biß nach dem seeligen absterben Lutheri, da im Teutschen Krieg Anno 1547. die Religion etwas Anstoß gehabt / aber durch Gottes Gnade nunmehr bey die 126. Jahr Wunderbarlich erhalten worden. Dabey denn auch Thüringen / vnnd insonderheit die Statt Eysennach in die 114. Jahr / mit Gottes Hülff / standhafftig vnd vnverrucket verblieben. Dann Anno 1529. auff trewen Rath D. Lutheri, vnnd gnädigen Befehlich Ihrer F. Gn. Herrn Iohannis Hertzogen vnd Churfürstens zu Sachsen / die erste Visitation, wie in Thüringen / also auch allhie zu Eysennach gehalten / vnd also der Anfang zur Christlichen Reformation gemacht / alle Päbstische Grewel vnd Mißbräuche / sonderlich auch die Meß / vnd Abgöttische Anruffung / vnnd Dienst der Heiligen / abgeschafft / die Clöster / Kirchen vnnd Capellen / außgenommen die jenigen / die zum rechten Gottesdienst behalten / zugeschlossen / die Päbstische Meß-Priester vnd Götzendiener abgeschafft / vnd dagegen reine Gottseelige Lehrer vnd Prediger in Kirchen vnd Schulen angeordnet / vnd von den Geistlichen Gütern / vnd Intraden / mit gewisser Besoldung nach Notturfft versehen worden. Insonderheit haben Ihr. Churfürstl. Gn. nach geendeter Visitation, Herrn Iustum Menium, als derselbe in diesem 1529. Jahr / mit D. Luthero zu Marpurg auff dem Colloquio gewessen / so mit Zvvinglio gehalten worden / zum ersten Evangelischen Pfarrer vnd Superintendenten anhero gen Eysennach verordnet.

Anno 1532. als Churfürst Iohannes Seelig verstorben / vnd dessen Sohn Hertzog Johann Friederich Churfürst worden / haben alsbald Ihre Churfürstl. Gn. abermals in deroselben Churfürstenthumb vnd Landen / eine Visitation anstellen / vnd die zuvor angefangene Reformation vollends ins Werck gesetzet. Dabey dann die Kirchen / Schulen vnd Hospitalen / etwas besser mit gewisser Besoldung vnd Intraden / versehen / vnd solche Bewidmungen schrifftlich confirmiret. Dieweil es auch sonsten [58] allhie eine gute Lateinische Schul gehabt / die zuvor bey dem Barfüsser Closter gewessen / darinnen auch D. Martinus Lutherus selber Anno 1498. frequentiret / ist dieselbe domahls in das Dominicaner oder Prediger Closter transferiret / vnnd mit düchtigen Praeceptoribus versehen worden. Darinnen bißhero viel feiner Gelehrter vnd vornehmer Leuthe erzogen worden. Ist zwar noch jetzo mit fünff Collegen, welche vermögs der alten Statuten / alle müssen Academici seyn / genugsamb bestellet / GOtt weiß aber wie lang / weil bey jetzigen Kriegsleufften der Praeceptorum Besoldung / vnd der Schulknaben vorige beneficia, nicht einkommen vnd dannenhero die Frequentz immer geringer wird.

Damit aber Kirchen vnd Schulen desto besser vorgestanden / vnnd die reine Lutherische Religion erhalten / vnnd auff die Nachkommen / je mehr vnnd mehr fürgepflantzet werde / haben Hochgedachter Ih. Churfürstl. Gn. Herrn Söhne H. Johann Friederich der Ander / H. Johann Wilhelm vnd H. Johann Friederich der Dritte / Herr Nicolaum von Ambsdorff / einen Meißnischen von Adel vnd Theologiae Licentiatum, gen Eysennach (demnach Herr Iustus Menius zu Gotha Superintendens worden) Anno 1550. zu einem Kirchen Rath angenommen vnd zum General Superintendenten / dieses Fürstenthumbs / gen Eysennach verordnet. Dieser Ambsdorffius ist zuvor Bischoff zu Zeits Naumburg gewesen / aber Anno 1547. zur Zeit deß Teutschen Krieges / vff Befehl deß Keysers Caroli V. der Religion halben entsetzet / vnd an seine statt der Päbstische Bischoff Iulius Pflug eingesetzet worden. Seit derselben Zeit hat nichts destoweniger dieser H. Ambsdorffius sein Bischoffliches Ampt trewlich verrichtet / vnd mit vielen nutzlichen wohlfundiereten Büchern / vnd Schrifften / die rechte reine Religion wider das Interim, wieder die Adiaphoristen, wider Osiandrum, wider die Majoriten, Widertauffer vnnd andere Corruptelen / trewlich verthädiget / biß er endlich nach Gottes Willen / alt vnd Lebens satt / allhiero seeliglich von dieser Welt abgeschieden / Anno 1565. am 14. Maij / seines Alters 82. Jahr / wie auß seinem Epitaphio vnd Bildnuß / welches gar künstlich in Stein gehawen / im Chor der Kirchen zu S. Georgen / gleich gegen seinem Grabe vber / zuvernehmen.

Damit wir auch nun von der Religion / Kirchen vnd Schulhändeln / auff die res gestas vnd denckwürdige Geschichten bey der Statt Eysennach / vnd diesem Fürstenthumb / kommen / so hat es bey hohen vnnd niedrigen Standes Personen von vielen Jahren hero / vnd sonderlich im Papstumb / gar seltzame Händel gegeben. Denn do die Religion vnnd Gottesdienst nicht richtig ist / da gerathen auch die Menschen in mancherley verkehrte Sitten / vnd in ein vnordentlich Leben / wiewol dennoch darbey viel Gottselige Leuthe / die nach Ehr vnd Tugend gestrebet / gefunden worden / wie auß nachfolgenden Exempeln zusehen. Anno Christi 1061. Hat Graf Ludowig in Thüringen / ein Sohn Ludovici mit dem Barth / welcher hernach das Schloß Wartburgk erbawet / Hertzog Vlrichs zu Sachsen Tochter / zur Ehe genommen / aber / weil sie gantz frech vnd stoltz / auch ihren Herren dessentwegen verachtete / weil sein H. Vatter noch newlich den Graffenstandt erlanget / hat er sie ihrem Vatter wider Anheim geschicket / dessen sie sich denn sehr schämen müssen / vnd ist auß solchem Bekümmernüß in eine Kranckheit gefallen / vnnd bald darnach gestorben.

Eben dieser Landgraff Ludowig ist nicht lang hernach / in viel grössere Sünde gefallen / in deme er Pfaltzgraff Friederichs zu Sachsen Gemahlin / Fraw Adelheidt / Marggraff Vden von Staden / vnd Soldwedel Tochter / auff einem Dantz lieb gewonnen / darumb das vntrewe Weib den Graffen diesen Weg vorgeschlagen / daß er zu bestimpter Zeit in ihres Herren Forst vnd Gebiete / ihn vnbegrüsset / Jagen solte / so wolt sie alsdenn ihren Herren dahin bereden / daß er ihme solches wehrete / als denn möchte er ihm durch solche Gelegenheit beykommen / vnd ihn vmbbringen / wie auch hernach geschehen / Anno Domini 1065. worauff sie auch einander zur Ehe [59] genommen. Bald hernach verklaget ihn deß entleibeten Pfaltzgraffen Bruder Albertus Bischoff zu Bremen / bey Keyser Heinrich dem IV. vnd bringet so viel zu wegen / daß Landgraff Ludowig im Stifft Magdeburg gefangen genommen / vnd vff das Schloß Gebichenstein vnder Halla / an der Saala gelegen / geführet / da er länger denn zwey Jahr in harter Gefängnuß gehalten. Biß er endlich diese List erdacht / vnd beneben andern Kleydern / auch einen sehr langen weiten Rock / den er ihm dazu hatte machen lassen / angelegt / vnd als einsmahls die Männer / welche seiner hüteten / mit einander im Brett gespielet / also / daß sie auff ihn nicht viel Achtung gegeben / von dem Fenster den hohen Stein hinab in die Saal gesprungen. Da ihme dann der Wind in die weiten Kleyder gegangen / vnd ihn also geführet / daß er nicht hoch in das Wasser gefallen / allda alsbald seine Diener / die vnter dessen zu dem Handel heimblich bestellet gewessen / mit zweyen Kleppern auff ihne gewarttet / mit den Canen hinzu geschifft / ihne ergriffen / ihm wider truckene Kleyder angezogen / vnd ihn also darvon gebracht / biß gen Sangerhaussen zu seinem Weibe / Fraw Adelheit von welchem Sprunge er den Namen bekommen / daß er Ludwig der Springer / ist genennet worden: Demnach nun die Sache endlich vertragen / vnnd beygelegt / ist er nach Rom gezogen / vnd hat vom Pabst die Absolution empfangen / doch mit dieser auffgelegten Busse / daß er / vnnd sein Weib / ein jegliches vor sich selbsten ein Kloster bawen / vnnd darinnen die vbrige Zeit ihres Lebens zubringen solten. Wie auch geschehen.

Denn Anno 1089. hat Graff Ludwig angefangen das Closter Reinhartsbrunn / zu bawen: Sein Gemahlin aber hat das Münster Aldesleben bey der Sachsenburg / welches ihr Leibgedinge war von ihrem ersten Herren / GOtt zu Ehren / vnnd ihrer Besserung / erbawet. Hernach hat dieser Graff Ludwig der Springer seinen Söhnen das Regiment vbergeben / vnnd vermöge seiner Busse / vnd gethanen Gelübts / sich in sein Closter Reinhardsbrunn begeben / biß an seinen Todt / da er denn in eines Mönchs Kutten begraben worden. Dessen Sohn auch Ludowig genandt / hat deß Hertzogen zu Sachsen Lotharij, der hernach Keyser worden / Tochter zur Ehe gehabt / vnd weil er gestreng / auffrichtig / Weise / auch Mächtig in Thüringen vnd Hessen war / hat er ihne zum Landsfürsten / vnd ersten Landgraffen in Thüringen vnd Hessen gemacht. Als nun dieser erste Landgraff Ludwig in Thüringen vnd Hessen / Anno 1150. auff dem Schloß Wartburg / bey Eysennach / von dieser Welt abgeschieden / vnd gen Reinhartsbrunn begraben worden / ließ sein Sohn Ludwig der Eysserne / ihme das Land huldigen. Dieser war deß Nahmens der Vierdte / vnd Standes halber der Ander Landgraff in Thüringen vnd Hessen / von welchem die Historien melden / daß er Anfangs ein milder / freundlicher / vnnd sanfftmühtiger Herr gewessen / vnnd demütig gegen jedermann / darüber ihn auch seine Edelleuthe verachtet / vnnd auff seinen[WS 1] Befehl nichts gegeben / sondern ihre Vnterthanen / wie sie selber gewolt / geschatzet / vnd mit Diensten beschweret. Als aber einsmals der Landgraff auff der Jagt einem Wild nach gesetzt / daß er sich verritten / von seinen Dienern kommen / vnd von der Nacht vberfallen worden / endlich aber in die Ruhla kommen / zu einem Hammerschmidt mit schlechten Jägers Kleydern angethan / hat ihn der Schmiedt gefraget / wer er sey? Darauff antwort er / er were deß Landgraffen Jäger / vnd bitte vmb eine Nachtherberge. Da sprach der Schmied: Pfuy deß Landtgraffen / deß barmhertzigen Herren / wer ihn nennet / soll allemahl das Maul wischen. Doch wisse er ihn endlich in den Stall / auff das Hew / allda er sich mit seinem Pferde behelffen solle. Als nun der Landgraff dem Schmiedt / der bey Nacht arbeitet / zusahe / must er mit schmertzen anhören / daß der Schmiedt / wenn er mit dem grossen Hammer das Eysen zusammen schlug / auff den Landtgraffen schalt / mit diesen Worten: Werde hart du barmhertziger Landgraff / was sollestu vns armen Leuthen leben? Siehestu nicht / wie deine Leuthe vnnd Räthe / die armen [60] Vnterthanen plagen / vnnd dich mit der Nasen vmbführen? Erzehlte also mit vielen Exempeln / wie es die Beampten mit den armen Leuthen trieben. Der Landgraf ließ sichs nicht mercken / fasset gleichwol solches zu Ohren / vnd Hertzen / vnd ward hernach scharpff vnd ernsthafftig gegen die Wiederspenstigen. Dasselbe wolten etliche nicht leyden / vnnd stunden ihm heimblich vnd öffentlich nach Leib vnd Leben. Muste derowegen immer ein eysern Pantzer am Leibe tragen / daher man ihn den Eysern Landgraff nennete. Als nun dieser Eyserne Landgraff sterben wollen / hat er seine Ritterschafft vor sich gefordert / die ihme vordessen widerspenstig gewesen / vnd ihnen befohlen / daß sie ihn / wenn er verschieden / auff ihren Achseln / von Freyburg biß nach Reinhardtsbrunn / tragen solten / zu seinem Begräbnuß / welches sie ihm auch zugesagt / vnd gehalten / vnd als er Anno 1173. verstorben / haben sie ihn weiter / als zehen Meyl Weges / auff ihren Achseln tragen müssen. Er verließ drey Söhne / Ludwig den V. genandt der Milde / der nach ihme regieret / aber keine Erben verlassen: Herman Pfaltzgraff zu Sachsen / vnd Friederich Graff zu Ziegenhain. Dieser Landgraff Herman / ist / melden die Scribenten / bey den Teutschen Fürsten in grossem Ansehen gewesen / weil er ein frommer / weiser / gerechter / keuscher / großmühtiger / dapfer / vnd sieghafftiger Fürst / vnd so Gottseelig / daß er nicht zu Bette gangen / er habe ihme denn zuvor etwas auß Heiliger Schrifft / Lateinisch oder Teutsch / vorlesen lassen. Hat auch sonderlich gerne in Historien gelesen / darinnen der alten Fürsten dapffere Thaten beschrieben; dieser hat mit seiner andern Gemahlin / Fraw Sophia / einer Hertzogin auß Bäyern / vier Söhne gezeuget. 1. Ludovicum, den man den Heiligen nandte / dessen Gemahlin S. Elisabeth gewesen / der hat nachmals seinem Vatter im Regiment gefolget. 2. Hermannum der jung gestorben. 3. Conradum, welchem Keyser Friederichs deß Andern Tochter / Fräwlein Agnes verehlicht ward. 4. Heinricum, der hernach zum römischen Keyser erwehlet / vnd für Vlm erschossen worden Anno 1248. Was man nun im gemeinen Sprichwort zusagen pfleget: der Apffel fellet nicht weit vom Stamm / das hat sich auch bey diesem Landgraff Ludwigen in der That befunden: denn demnach derselbe im Jahr Christi 1200. gebohren / am Tage Simonis vnd Iudae, vnd von seinem H. Vatter Landgraff Herman / von Kindesbeinen an / zur Gottseeligkeit vnd allen Fürstlichen Tugenden erzogen / vnd angehalten worden / hat er Gott vnd sein Wort / vnd seine Diener sonderlich lieb gehabt / vnd seinen Prediger / M. Conradum von Marpurg / einen gelehrten / eyfferigen Mann / bey dem Lehr vnnd Leben allezeit zusammen getroffen / in grossen Ehren gehalten / die Predigten mit grosser Andacht gehöret / in der Bibel fleissig gelesen / vnd ihm stets das Jüngste Gericht zu Gemüth geführet / an welchem man dermal eins GOtt dem gerechten Richter scharpffe Rechenschafft / von jedem Wort / Gedancken / vnnd Wercken / geben müsse. Sein Hoff ist gewesen ein Rechte Schul der Gottseeligkeit / vnd Erbarkeit / dann er hat an seinen Hoffdienern / die sonsten gewöhnliche Laster / sonderlich Lügen / Fluchen / Schweren / Fressen vnnd Sauffen / gantz nicht dulten können / vnd so einer vnder denselben / etwa zum fluchen / oder verwegenem schweren / deß Nahmens Gottes mißbraucht / hat derselbe einen Höltzernen Eselskopff vor allen andern / so lang müssen vmbtragen / biß es ein ander auch versehen / vnd diesen Esel annehmen müssen. Den Römischen Keyser hat er vor sein Haupt vnnd Oberherrn erkennet / vnnd demselben trew vnnd gehorsamb gewesen / die Vnderthanen hertzlich geliebet / Wittiben vnd Wäysen beschützet / vnd ist gegen die Armen sehr gutthätig gewesen / also dz er auch zuweilen selber die Hospital besucht / vnnd gesehen / wie die Armen möchten versorget werden. Darumb er auch der Heilige genandt / vnnd allenthalben sehr gerühmet worden. Dannenhero ihme auch / als Anno 1207. dem Könige Andreae in Vngarn eine Tochter gebohren / mit Nahmen Elisabeth / dieselbe / im vierdten Jahr ihres Alters / zu Preßburgk in Vngarn Ehelichen [61] zusagt vnd versprochen / als Landtgraf Ludowig zehen Jahr alt gewesen. Worauff auch alsbald das junge Fräwlein S. Elisabeth in einer Silbern Wiegen mit viel herrlichen Kleynodien / vnd grossem Gut / auff Wartburg gebracht vnnd allda erzogen / hernach Anno 1221. dem Jüngern Landgraffen beygeleget worden ist; Als derselbe 21. S. Elisabeth aber 15. Jahr alt gewesen. Hernach Anno 1227. ist er mit Keyser Friderico in einer gemeinen Heerfarth wider die Türcken ins gelobte Land fortgezogen. Als sie aber in Apulien kommen / ist er daselbst an einem Fieber sehr kranck worden / daran er auch zu Ortrant / da sich domals die Keyserin / deß Königes zu Jerusalem Tochter / auffgehalten / am 11. Septembris seelig gestorben. Seine Gefährten aber sind mit dem Keyser fortgereyset / vnnd als sie hernach wider kommen / haben sie den Leichnamb mit sich in Thüringen geführt / vnd zu Reinhardsbrunn begraben. Anno 1228. als Landgraff Heinrich erfahren / daß sein Bruder Landgraff Ludowig gestorben / verjagte er / auß böser Leuth Rath / S. Elisabeth / mit ihren Kindern / vom Schloß Wartburg / nahm auch sonsten die besten Schlösser ein / vnd war niemand in Eysennach / der S. Elisabethen / auß Furcht Landgraf Heinrichs Vngnade / auffnehmen vnnd beherbergen wolte. Dessenwegen sie gantz erbärmlich mit ihrem kleinen Häufflein von Eysennach gen Kitzingen in Francken gezogen / zu ihrer Mumen / die doselbst Eptissin war. Von dannen ist sie zum Bischoff gen Bamberg kommen / allda sie ehrlich gehalten worden / biß die Fürsten vnd Herrn / die mit Landgraff Ludowigen fortgezogen waren / wieder kamen / vnd Landgraf Heinrichen dermassen das Gewissen gerühret / daß er sie mit viel Threnen vmb Verzeihung gebetten / vnd ihr zu Marpurg in Hessen ihr Leibgeding / vnd gute Vnderhaltung verschafft / allda sie ein Hospital vnd ein Hauß dabey / zu ihrer Wohnung / gebawet / starb hernach allda im 25. Jahr ihres Alters Anno 1231. den 29. Novembr. welchen Tag man auch hernach / als sie von Papst Urbano Anno 1235. zu Peruß in Italien canoniziret / vnd in die Zahl der Heiligen auffgenommen worden / im Pabstumb jährlich hat pflegen zu feyren. Auff ihrem Grabstein zu Marpurg solle dieses schlechte Epitaphium stehen:

Hic jacet Elisabeth, si bene fecit, habet.

Von dieser S. Elisabetha, geborner Königin in Hungarn / werden in Päbstischen Büchern / vnnd Legenden / viel Wunderwercke erzehlet / welche aber meistentheils der Warheit nicht ähnlich. Gewiß aber ist es / dz sie ein rechte Gottseelige / Tugendreiche vnd gegen die Armen sehr gutthätige Fürstin gewesen. Darumb sie auch ihr Herr Landgraf Ludowig hertzlich geliebet / vnnd auß solcher Liebe nur seine Schwester genennet. Hingegen hat man ein schrecklich Exempel einer vntrewen Ehe an Landgraff Albrechten in Thüringen / eines frommen Fürsten / Heinrici Munifici, oder Hammer genandt (der Anno 1288. den 27. Febr. gestorben / vnd zur Zelle begraben) vnartigen Sohn / der auch vff Wartburg gewohnet / der hatt sich an eine Gräffin in seinem Frawen-Zimmer / Kunne von Eysenberg gehenget / vnd mit ihr einen Sohn Apetz genandt / welches ein Diminutivum von Albrecht ist / gezeuget / vnd hingegen seinem Gemahl nach dem Leben gestanden. Darumb sie auff Rath guter Leuthe sich in die Flucht begeben müssen / vnd wird noch auff dem Schloß der Orth gezeiget / allda sie selb fünff Personen von einem Fenster auff einen Felsen hiernider ist gelassen worden. Dieselbe Nacht ist sie kommen biß gen Kreyenberg / so domals der Abt zu Hirschfeld zugestanden / der Amptmann allda ließ sie geleiten biß gen Fulda / da embfieng sie der Abt mit grosser Reverentz / vnd ließ sie ferner / biß gen Franckfurt bringen / allda sie auch / wegen Keyser Friederichs ihres Vatters / gar schön empfangen / da sie auch in einem Jungfrawen Closter verblieben / vnd das folgende Jahr 1270. verstorben. Sie hat aber ihre zweene Söhne Fridericum vnnd Dietzmannum mit betrübtem Hertzen hinder sich lassen müssen / darumb sie in solchem grossen Hertzenleydt / ehe sie abgeschieden / ihr ältest Söhnlein Fridericum [62] ergriffen / es mit vielen Thränen gehertzet vnnd geküsset / endlich auß einem Söhnlichen Mütterlichem Hertzen in einen Backen gebissen. Welchen Biß oder Narben Fridericus die Zeit seines Lebens behalten / daß man ihn genennet / Friederich mit dem Biß / oder gebissenem Backen. Als dieses Handels Marggraff Dieterich von Landsberg / Landgraf Albrechts Bruder von guten Leuthen berichtet / kam er nach Wartburg vnnd nahme diese seine junge Vettern Fridericum von dreyen / vnnd Dietzmannum von anderthalb Jahren / mit sich / ließ sie auch zum besten aufferziehen.

Hernach vmb das Jahr Christi 1275. wurden diese zween Brüder / Landgraf Albrecht in Düringen / vnd Marggraf Dieterich von Landsberg / miteinander auffstutzig / der Marggraf zog mit Ertzbischoff Conrads zu Magdeburg Hülff ins Land zu Thüringen / aber der Landgraff brachte in eyl bey 1000. Pferde / vnd viel Fußvolck zusammen / vnd jagte seinen Bruder wider auß dem Lande. Endlich Anno 1281. seynd auch die beyde Junge Landgrafen in Thüringen / Friederich vnd Dietzmann mit ihrem Vatter Landgraff Albrechten in Feindseeligkeit gerahten / seines vnordentlichen Lebens halber / welches er mit Kummer von Eysenburg in der Vnehr führete / auch dem Lande vbel vorstunde / vnd sie / als die rechten Erben / vmb dasselbe zu bringen gedachte / thete ihnen auch ohne das schmertzlich wehe / daß er ihre Leibliche Mutter / so vbel gehalten / vnd ins Elend bracht. Daher entstund endlich ein öffentlicher Krieg zwischen Vatter vnd Söhnen / in welchem beyderley Krieges Volck bey Weymar auff einander gestossen / vnnd im Streit der Junge Landgraff Friederich gefangen / vnd von seinem Vatter auff Wartteburg ein gantz Jahr gefänglich gehalten worden / hette ihn auch der Vatter wol gar lassen Hungers sterben / wo nicht das Gesinde sich vber das Edele Blut erbarmet / vnnd ihme Vnderhaltung gereicht hette / biß etliche seiner trewen Diener / durch Angebung zuvor gedachten Gesindes / auff das Schloß kommen / die ihren Herren loß gemacht / vnd mit sich weg gebracht haben. Als nun ihr Vetter / Marggraff Dieterich zu Landsbergk Anno 1282. verstorben / vnnd dessen Herrschafft diesen beyden Jungen Herren vor seinem Ende beschieden / hat dieses die Feindschafft bey ihrem Vatter noch grösser gemacht / vnd vervrsacht / daß er ihnen zu verdrieß / das Thüringer Land dem newlich erwölhtem Keyser Adolphen / vmb 12000. Marck Silbers verkauffte. Weil ihm aber der Thüringische Adel vnd die Stätte / nicht huldigen wolten / weil sie noch lebendige Erben hetten / hat der Keyser ein Kriegs Volck von Schwaben vnd Reinländern gesamblet / damit gantz Thüringer Land / ohne Warttburg / welches der Landgraff biß nach seinem Tode behalten solte / einzunehmen. Kam also im angehenden Herbst erstlichen gen Eysennach / das war domahls zu erst / darnach andere Stätte mehr / eingenommen / Anno 1293. Hernach aber Anno 1306. haben die beyden Margraffen Friederich vnnd Dietzman der Statt Eysennach hart zugesetzt / vnnd kurtzumb diesen Kauff nicht gestehen wollen / darüber die Eysennacher bewegt worden / solches an den Keyser gelangen zu lassen / welcher aber domahls mit den Böhmen zuthun gehabt / welche seiner Schwester Sohn König Wentzel zu Böheimb / verrähterlich ermordet / daß also die Sache noch nicht hat können vorgenommen werden. Vnterdessen hat Marggraf Friederich / durch listige Angebung Fraw Adelheit seiner Schwiegermutter / (welche domahls / demnach Kunne von Eyssenberg / Anno 1299. vnd das Jahr hernach / ihr Sohn Apitz gestorben / Landgraff Albrecht zur Ehe gehabt / aber seinem Brauch nach / auch nicht wol gehalten) das Schloß Wartburg bestigen / vnd seinen Vatter darauff gefangen bekommen / welchen er hernach mit der Bedingung loß gegeben / dz er ihm dz Schloß einräumen / vnd ihn vnnd seinen Bruder Ditzman hinfort an deme / deß sie berechtiget weren / vngehindert lassen solte. Begab sich also der Landgraff von Wartburg gen Erffurt / vnnd ward vor der Gemeine / gegen Vbergebung etlicher Dörffer / sampt [63] 12. Personen ehrliche Vnderhaltung seyn Lebenlang versprochen / allda er auch Anno 1314. in grosser Armuth vnd Verachtung gestorben. Dz nun Wartburg in der Marggraffen Hände kommen war / vernamen / die Eysennacher nicht gerne / zogen derohalben mit deß Keysers Vögten vor Wartburg / vnnd liessen den Hayn davor niderhawen / daß niemand auff / noch ab / kommen konte / vnd schrieben dem Keyser / wie es vmb alle Sachen bewand / der ließ alsbald durch die von Erffurt / Northaussen / vnd Mülhaussen / beneben seinem Obristen / dem Graffen von Wildenow / der deß domahligen Abts zu Hirschfeld Bruder / das Schloß Wartburg hart belagern / ward aber domahls / wie wol man dem Schloß mit grossem Ernst zusetzete / nichts außgerichtet. Vnd als sie daroben grossen Mangel an Proviant gelitten / hat der Marggraff mit Hülff seines Schwagers / Hertzog Heinrichs von Braunschweig / vnd seines Bruders Ditzman / welcher mit vielem Volck auß Osterland zu ihm kommen / das Schloß Wartburg mit Gewalt Proviantieret; wurde hernach darauß den Eysennacher grosser Dampff gethan / das Viehe weggetrieben / vnd wo sich einer auß der Statt betretten ließ / den kostet es ein Hand oder Fuß / vnnd ward vnder andern der Graff von Wildenaw / deß Keysers Oberster / gefangen / vnd auff Wartburg geführet / da er auch gestorben. Als nun dieser Krieg ein Zeitlang biß nach deß Keysers Todt gewehret / haben die Eysennacher / wie auch Creutzburg vnd andere Stätte widerumb zum Creutz kriechen / vnd Marggraff Friederichen / als ihrem rechten Erbherren huldigen vnd zusagen müssen / das Schloß Clemme / das in wehrendem Kriege ihme zu trotz war zerstöret worden / vnnd an der Stattmawren gelegen / wider auffzubawen.

Anno 1317. stecket dz Wetter das Schloß Wartburg an / daß die zwey Dach vff dem Thurn vnd newen Hause / welche mit Bley bedecket waren / zerschmoltzen / vnd hernach der Thurn mit Schieffern / vnd das Hauß mit Ziegeln wider gedeckt worden. Anno 1322. ward zu Eysennach am Sontage Misericordias Domini eine Comoedien gehalten / von den fünff Klugen / vnd fünff Thörichten Jungfrawen / solches weil die Thörichten vber die Massen sich kläglich stelleten / daß ihnen die Klugen so gar nichts von ihrem Oel wolten mittheylen / Landtgraff Friederichen so sehr zu Hertzen gienge / daß er fünff Tage in solchem Vnmuth bliebe / vnd meinet / solches wider die Religion were / biß ihn endlich der Schlag rührete / vnd ihm die Sprach entfiele / wiewol er biß ins vierdte Jahr noch gelebet / vnnd Anno 1326. verstorben. Darauß denn abermahls zu vernehmen / daß noch vor Luthero Leuthe gewesen / welche die Christliche Lehre recht verstanden / vnd den Verdienst vnd Anruffung der Heiligen vor vnrecht gehalten / welches in dieser Comoedien ist also eingeführet worden / daß ob gleich die fünff Thörichten Jungfrawen die Mutter Gottes / vnd alle Heiligen / als Vorbitter / vmb Hülffe angeruffen / sie doch gantz nichts erhalten können / welches dem Landgraffen / als der noch in dem alten Irrthumb gestecket / gar frembd fürkommen. Denn er kein ruchlosser Fürst gewesen / sonder allezeit / wann er eine Schlacht thun wollen / sein Gebett zu GOtt gethan / vnd sich mit dem Heiligen Abendmahl versehen lassen / darmit er zum Gebett desto inbrünstiger were.

Anno Christi 1342. gieng zu Eysennach einem Priester sein Hauß an / im Ackerhof hinder dem Closter S. Nicolai, ob nun wol das Wasser vor der Thür vbergeflossen / vnd der Pfarrer vmb Gotteswillen vmb Rettung gebetten / wolte doch niemand hören / sondern jederman gönte es dem Pfarrer wol / stunden da vnnd sahen dem Fewer vergeblich zu. Da erhebet sich ein Wind auß GOttes gerechtem Zorn / treibet das Fewer / daß davon die Häuser am Sonn-Abendsmarck angehen / vnd weil nun kein leschen helffen wollen / der meyste theil der Statt von S. Nicolai Closter / biß zu S. Catharinen / vnd zum Ende der Vorstatt / vor S. Georgen Thor an Steige / gantz jämmerlich abgebrand / welcher Schade Anfangs leichtlich hette können erwehret werden. [64] Anno 1349. sind am Fest Mariae Heimsuchung zu Eysennach / vnnd in andern Stätten in Thüringen / viel Juden erschlagen worden / darumb daß sie an vielen Orten die Brunnen vergifftet.

Anno 1390. ist abermahls / wie droben vom Prediger Closter vermeldet / zu Eysennach ein Synodus angestellet worden / da dann viel Theologen vnd Geistlichen zusammen kommen / werden ohne zweiffel solche Gesetz gemacht vnd beschlossen haben / davon Christus saget Matth 15. Vergeblich dienen sie mir / dieweil sie lehren solche Lehre / die nichts denn Menschen Gebott sind. Item v. 13. Lasset sie fahren / sie sind blind vnd Blinde Leyter / etc.

Anno 1393. ist eine grosse Wasserfluth entstanden am Heiligen Pfingstfest / da der Grimmelbach vnnd die Wasser bey Carthauß / Mannes hoch sich ergossen / vnnd nicht allein ein stück von den Mawren / da der Bach in die Statt laufft / sondern auch viel Häuser in der Löbersgassen eingerissen / worauff das folgende Jahr eine starcke Pest kommen / daran allhie vber 300. Menschen gestorben. Im Anfang dieses 1643. ist fast dergleichen Wassers Noth gewesen / welche aber allhiero nicht sonderlichen Schaden gethan / sondern in andern Landen / so schrecklich gewesen / wie nunmehr Landkündig / daß dardurch viel Stätte vnnd Dörffer / mit Menschen / Viehe / vnd grossem Gut verdorben.

Anno 1411. ist Herr Nicolaus Lubich ein Thumbherr vnd Bürgers Sohn / von Eysennach Bischof zu Merseburgk worden.

Anno 1426. ist Fridericus der Zwölffte Landtgraff in Thüringen / vnd Marggraff zu Meissen / vom Keyser Sigismundo mit der Chur-Sachsen belehnet worden / von der Zeit an / die Churfürsten zu Sachsen ihren Sitz / vnnd Hofstatt von Wartburg vnnd Eysennach in Meissen verruckt haben.

Seyt derselbigen Zeit / ist dieses Orts nichts sonderlich denckwürdiges vorgangen.

Anno 1483. ist D. Martinus Lutherus den 10. Novembris vnter dem Graffen von Manßfeldt zu Eißleben gebohren / sein Vatter ist gewesen Hans Luther / ein Bergkmann von Mötzra / einem Dorff im Ampt Saltzungen / anderthalb Meylen von Eyßnach / seine Mutter hat geheissen Margretha Zieglerin / von welchem die Statt Eyßnach nit wenig berühmbt worden / nicht allein weil er allda seiner Großmutter / die ein Lindemännin gewesen / vnd der Mutter Freundschafft gehabt / sondern auch allda Anno 1521. auff dem Schloß Wartburgk in Verwahrung gehalten worden. Darumb er solches seinen Pathmum genennet. Was nun seythero mit Aenderung der Religion sich allhie zugetragen / ist zuvor gemeldet.

Anno 1525. seynd bald nach dem Bawren Krieg / zu Eyßnach von den Amptleuthen 12. Bawren ergriffen worden / welche sich der auffrührischen Rotte halben theilhafftig gemacht / darumb sie bald hernach / sampt einem Diacono daselbsten / Herr Paulus genand / welcher nicht mit S. Pauli Schwerdt / deß Geistes / vnd Worts Gottes / sondern mit Petri, oder vielmehr deß Papst vnd Müntzers Schwerdt / dz Ampt führen wollen / auff dem Marck mit dem Schwerd enthauptet worden.

Als in de Gothischen Kriege die Aechter Wilhelm von Grumbach / vnd der Cantzler D. Christianus Bruck geviertheylet / Hertzog Johann Friederich zu Sachsen aber gefangen / vnd dem Keyser zugeschicket worden / hat sich desselben Gemahlin / Fraw Elisabeth / geborne Pfaltzgräffin bey Rhein / am Ende deß 1568. Jahrs / mit ihren Jungen Herrn / Hertzog Johann Casimiren / vnd Hertzog Johann Ernsten / von Gotha nach Eyßnach begeben / vnnd ein Zeitlang daselbst im Zollhoff / hernach vff dem Schloß Wartburgk auff gehalten.

Zu Eysenach hat in eylff Jahren zweymal die Pest gewaltig grassiret / als Anno 1566. davon der Verß meldet.

Traderet ut tristi corpora MILLE neci.

Darauß erscheinet / daß in diesem Jahr daran 1051. Menschen gestorben / aber Anno 1577. in welchem Jahr auch allhie eines [65] Bürgers Weib / so Küsterhanß genant / im Sommer ein Kind vnd Mißgeburt zur Welt gebracht / so auff dem Haupt zwey Hörner gehabt / vnnd sein Angesicht auff dem Rücken gestanden / hat die Pest abermahls / auch biß in den Winter hinein so hefftig angehalten / daß daran bey die zwey tausendt Menschen gestorben. Von Eysennach ist auch diese böse Seuch gen Jenam kommen / daß die Vniversität im folgenden 1578. Jahr ein Zeitlang gen Salfeld geleget worden. Anno 1581. hatt zu Eysennach der Flacianische Irrthumb von der Erbsünde / daß dieselbe deß Menschen Wesen selbst sey / sehr vberhand genommen / also / daß demselben nicht allein ein vornehmer Edelmann auff dem Schloß Klemme / mit Nahmen Hans Ernst von Deutleben / gar vielen / die dieses Schwarmbs halben anderswo vertrieben waren / Vnderschleiff gegeben / sondern auch ein Diaconus vnd Prediger allhie / mit Nahmen Erasmus Göbel / damit eingenommen worden / darumb ihne auch eine Fürstl. Herrschafft vom Ampt gesetzt / auch hernach etliche Bürger / so diesem Irrthumb anhängig gewesen / zu keinem öffentlichen Ehrensachen gelassen / vnd wenn sie gestorben / ohne Christliche Ceremonien zur Erden bestattet worden.

Anno 1585. ist der Glockenthurn oben an der Stattmawren vber dem Orth / da zuvor der Barfüsser Kirche vnnd Closter gestanden / newerbawet / vnd die zwo gröste Glocken gegossen worden.

Anno 1595. ist Hertzog Johann Friederich der II. Hertzog zu Sachsen in seiner Custodi zu Newstatt in Oesterreich seelig verstorben / in dem er seiner Gemahlin / welche auch daselbsten Anno 1594. den 8. Februar. von dieser Welt seelig abgeschieden / nur ein Jahr nachgelebt / seines Alters 66. Jahr 17. Wochen 3. Tage / seiner Gefängnuß im 28. Jahr 3. Wochen / fünff Tage. Als nun derselbe zu Coburg begraben / ist zu gleich auch zu Eysennach / wie andern Orten dieses Fürstenthumbs die Leichtbegängnuß gehalten worden. Was man aber sonsten zu sagen pfleget / daß kein Vnglück allein komme / das ist auch domals vnser Gnädigen Herrschafft widerfahren.

Denn Anno 1596. Hertzog Johann Ernsten Gemahlin / Fraw Elisabeth / Geborne Gräffin von Manßfeld / mit dero Ihr. Fürstl. Gn. zu Newstatt in Oesterreich bey deroselben H. Vatter in der Custodi ihr Fürstlich Beylager gehalten / zu Marcksula am 12. Aprilis / demnach sie den 8. Huius zuvor ein Junges Herrlein / mit Nahmen Johann Friederich / so bald nach der Tauffe verschieden / auch im Herren seelig entschlaffen / vnd am 10. Maij / zu Creutzburg vff ihrem Leibgedinge in der Kirchen Fürstlich beygesetzt worden.

Anno 1597. sind die Fürstenthumb Coburg vnd Eysennach getheylet / vnd Ihrer Fürstl. Gn. Hertzog Johann Ernsten zu Eysennach am 10. Maij von den Landtständen gehuldiget / doselbst auch eine Fürstl. Cantzley vnd Consistorium, auch das Jahr hernach / als 1598. als Ih. Fürstliche Gn. mit deroselben ander Gemählin / wie zuvor gemeldet / allhie die Heimfarth gehalten / die Fürstl. Hoffhaltung angestellet worden.

Damals ist auch zugleich ein Fürstl. Landtag gehalten / eine gewisse Landstewer auff etliche Jahr von den Ständen gewilliget / vnnd von den Fürsten von solcher Stewer Jährlich 1200. fl. als 700. fl. nach Coburg / vnd 500. fl. nach Eysennach ad pias causas, als zu Stipendiis auff Hohen vnd andern Schulen verwilliget / vnd von solchem Gelde 265. fl. in die Schule allhiero vnder 30. Knaben / alle halbe Jahr die Helffte außzutheilen verordnet worden. Mit welcher Außtheylung Anno 1609. der Anfang gemacht / aber seyt Anno 1636. hero nichts einbracht werden können / vnnd wird biß dato das leyde Kriegswesen vorgeschützet.

Anno 1638. ist Hertzog Johann Ernst der ältere / Hertzog zu Sachsen Gülich / Cleve / vnnd Bergen / seelig verstorben / vnd das folgende Jahr hernach / als Anno 1639. das Fürstenthumb Eysennach / wie zuvor gedacht / Ihrer Fürstl. Gn. Hertzog Albrechten / zu Sachsen / Gülich / Cleve / vnd Bergen / etc. in der Erbvertheylung zugefallen / [66] so nunmehr die Fürstl. Residentz in Eysennach haben. Gott der Allmächtige verleyhe Ih. Fürstl. Gn. vnd aller Obrigkeit Fried vnd gut Regiment / daß wir vnder ihnen / ein geruhig vnd stilles Leben führen mögen in aller Gottseeligkeit / vnd Erbarkeit / Amen. Signatum Eysennach am 7. Septembr. Anno 1643. Dieses ist nun die Beschreibung dieser Fürstlichen Residentz Statt Eysennach / wie sie vns zukommen / auch derselben Autor / ein Gelehrter / vnd daselbst in einem vornehmen Ampt sitzender Mann seyn solle / dessen Nahmen aber / weil er ihn selber nicht hinzu gesetzt / vnd es vns vnwissend / ob ihme solches lieb seyn möchte / wir außgelassen / auch sonsten nichts darinn (ausser / wo die Abschreiber dann nicht einerley (vnd bißweilen fast ein vnleßliche Schrifft) sich etwas im schreiben verstossen / vnd der Herr Autor / sonders zweiffels / nicht zuvor wider wird vberlesen / vnd gegen dem Original gehalten haben) geändert; sondern dem großgünstigen Leser seyn Vrthel darüber lassen wollen; wiewol / wie leicht zugedencken / nicht alle / sonderlich die / so einer andern Religion / damit zu frieden seyn werden; vnd wie bey andern Beschreibungen mehr / die Scribenten nicht einerley Meynung seyn; also thun auch mit dieser nicht alle durchauß in allem vberein treffen / wie auß den geschriebenen Thüringischen Chronicken / vnnd getruckten andern Büchern / zu ersehen; deßwegen wir vns aber in keinen Streitt einlassen wollen; weilen / wie zuerachten / der Autor diese Beschreibung / auß bewehrten / vnd Authentischen Schrifften / so die löbliche Statt Eysennach in Verwahrung / genommen haben wird. Was aber S. Elisabethen Geschicht / sonderlich das obangezogene Epitaphium betrifft / so kan man lesen / was in der Topographia Hassiae, vnd Beschreibung der Statt Marpurg / einkommen ist.

Zum Beschluß / wollen wir allein noch etlicher Sachen gedencken / so obbesagte geschriebene Chronicken haben / nemblich / daß / als im Jahr 1317. das Wetter in das Schloß Wartberg geschlagen / viel Sachen / schöne Gemälde / köstliche Wappen der Fürsten / vnd Stätte / darüber verbronnen. Anno 1368. seye allhie ein Erdbidem gewesen. Anno 1407. in dem kalten Winter / seye die Nesse (so allhie mit der Hörsel vereinbart wird / vnd ferners in die Werra laufft) zu Eysennach nicht gefroren; daher man das Meel von dannen weit holen müssen. Obgedachtem Hörselberg / bey der Hörsel / vnnd nicht weit von Eysenach gelegen / hetten die Leuthe diesen Namen darumb gegeben / weil sie offtmahls gar ein jämmerlich Geschrey der Seelen darinn gehört / gleichsamb Hör der Seelen Berg; Georgius Fabricius nenne ihn Montem Horrisonum, vnnd habt das Dorff Sättelstätt / oder Setenstedte / an der Hörsel / vnnd stracks vnden am Berge gelegen / vor Zeiten Sathanasstette geheissen. Vnd dann sagen sie / daß zwischen Eysenach / vnd Breitingen / das Schloß Altenstein liege / so Landgraff Friederich in Thüringen / vmbs Jahr 1346. von den Herren / von Franckenstein erkaufft habe. Vnd so viel von Isenach; allda / als in seiner Residentz / Anno 1644. den 20. 30. Decembris / Herr Albrecht / Hertzog zu Sachsen / Weymarischer Lini / ohne Leibs-Erben / seines Alters im 46. Jahr / gestorben ist.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: feinen