Topographia Sueviae: Wimpffen
Es wollen etliche den alten Lateinischen Nahmen von C. Julii Caesaris Haußfrawen Cornelia / herführen. Ist weit gesucht. Der Käyser Probus, nach dem er die Allemanner vberwunden / hat am Necker-Strom etliche Vestung / Schlösser / vnnd Schantzen / gebawet / darauß Stätte worden / darunter nun auch Wimpffen mag gewesen seyn. Attila solle sie hernach erobert / vnd den Weibern die Brüste abgeschnitten haben / davon diese Verß vorhanden:
Cornelia war diese Statt
Vor Zeiten genant / jetzund so hat
Sie den Namen verwandelt / heist
Wimpffyn / kompt daher / wie man weißt /
Daß zu Zeit deß Königs Attila,
Die Hungarn sie zerschleifften gar:
All Mannsbild sie tödten behend /
Die Weibsbild erstlich all geschänd;
Hernach jhn jhr Brüst abgeschnitten /
Drumb die Statt genannt auff Teutsch sitten /
Weibpein / jetzt Wimpffen / sonst gar fein
Mulierum poena zu Latein.
Vnd stehet solche Histori in der Rathstuben an einer Tafel.
Anno 503. lebte S. Crotholdus Bischoff zu Wormbs; welcher / als er zu dem verfallenen Gemäwer der Statt Corneliae, oder Wimpffen / in deß Wormbser Bisthumbs Bezirck / vnd im Craichgäw gelegen / kommen / hat er Mitleyden darmit gehabt / vnd einen Tempel daselbsten / vnd ein gar lustige Wohnung für zwölf Mönch zuerbawen angefangen; dessen Bildnuß noch daselbst an der Wand gemahlet / zu sehen ist. Vnd dieses Stifft / so zu wider Auffbawung der Statt / sonders Zweiffels Vrsach geben / wird / sampt dem Stättlein / Wimpffen im Thal genant / so gleich vnter der rechten Statt Wimpffen gelegen / daran der Necker fleußt; vnd ist das besagte Kloster / oder Stifft zu S. Peter / für sich / vnnd gehört zum Bistumb Wormbs. Das Stättlein aber ist halb Catholisch / vnd gehen die Evangelische hinauff in die rechte Statt / (so gar lustig / vnd in der Höhe / mit hohen Mauren / vnd Thürnen vmbgeben / liget) darzwischen ein halbe Viertel Meil Wegs ist / vnd gehören die Vnterthanen dem Rath zu / so gantz der Augspurgischen Confession zugethan. Es ist solches Vntere Wimpffen / oder im Thal / ein kleines Stättlein / mit Mawren vmbgeben / hat 2. Thor / vnd ein Pförtlein zum Necker / vnd ausserhalb eine Kirchen / darinn die Leichpredigten gehalten / vnd die Evangelische begraben werden. Der Rath hat so wol vber dieselbe / als die Obere / zugebieten / welche Obere etwas erhöhet ligt / vnd das Wimpffen auffm Berg genant wirdt / vnd noch einmal so groß / als die Vntere ist. Hat nur eine / vnd zwar Evangelische Pfarrkirch; benebens auch ein Römisch Catholisch MönchsKloster; vnd seyn auch zween Capuciner der Zeit (in An. 1640.) allda / so jhren Vnterhalt von einem Gottshauß daselbst / so nacher Heydelberg gehörig seyn solle / haben. Anno 1250. ist von einem Burger / vnd Advocaten der Statt Wimpffen / Nahmens Wihelm / dem Spital allhie das Hoffgut / der Hüpffelhoff genant / heimb gestifftet / vnd titulo donationis geschenckt / vbergeben / vnd eyngeraumbt worden / vnnd zwar mit disem Anhang / daß solch Gut nimmer darvon alienirt / sondern ewiglich darbey verbleiben solle. Es habens zwar die Ordensherrn deß Heil. Geistes zu Wimpffen / so vnter dem Meister deß H. Geistes Ordens zu Steffansfeld / ein geraume Zeit genutzt / vnd genossen / weil jhnen / als verordneten / bestellten Meßpriestern / vnd Seelsorgern der Armen im Spital / von E. Ersam. Rath / als Oberpflegern / Anno 1471. für jhre Besoldung solches eingeraumbt worden: Aber An. 1556. wurde es damit wider in den alten Standt gerichtet / wiewol die Vollziehung biß Anno 1588. angestanden: die Geistlichen zwar haben forthin das besagte Gut / wegen der Catholischen Spitäler / so jhre Spital-Kirchen gebraucht / genossen / die Verwaltung aber ist bey E. Ehrs. Rath gestanden. Es hat allhie auch einen Wormbsischen Hoff; vnnd ist der Statt Monatlicher Reichs Anschlag 80. Gulden. Vnnd zum CammerGericht jährlich 95. Gulden / 53. Kr. 5 Heller: Wie ich [221] in einer geschriebnen Verzeichnuß gelesen. D. Beckers hat nur 90. Gulden. Es kompt allhie die Jagst in den Necker / vnd ein wenig oberhalb auch der Kochen / oder Kocher / in denselben.
Anno 1622. den 6. Maij Newen / vnnd 26. Aprilis / alten Calenders / ist bey Wimpfen / zwischen einem Wald / vnd Oberßheim / auff einer Wiesen / die gewaltige Schlacht gehalten worden / darinn der General / Graf von Tilly / Marggraf Georg Friederichen von Baden-Durlach / auff das Haupt geschlagen hat. Crusius in Annalib. Suevic. Eines Ersamen Raths zu Wimpffen Information vnd Deduction / etc. An. 1634. zu Franckfurt in 4. gedruckt / Relationes, etc.
Anno 1645. ward sie / wie die Franckfurtische Relation sagt / von den Frantzosen mit Sturm erobert: Aber die Käyser- vnd Bäyerischen bekamen dieselbe hernach wider / obwoln die Frantzosen sich Anfangs gewehrt haben. In dem 5. Theil deß Theatri Europaei stehet folio 733. b. es hätte allhie / zu Wimpffen / im besagten 45. Jar / ein Schaaf einen Wolff gebohren / der allein zerspaltene Füß gehabt; darauf den 8. Julij / dises Jahrs / die Statt / von den Frantzosen / auff Discretion eingenommen: Aber / noch in solchem Jahr / von den Chur-Bäyrischen dieselbe wider erobert / vnd viel der Frantzosen Stücke / neben andern Sachen / allda bekommen worden seyen.