Topographia Saxoniae Inferioris:Schleßwick

Topographia Germaniae
Schleßwick (heute: Schleswig)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1653, S. 211–215.
Siehe auch:  Bistum Schleswig und  Danewerk
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[211]
Schleßwick.

Diese deß Hertzogthumbs gleiches Nahmens Hauptstatt / nennet Adamus Bremensis, der vmbs Jahr 1100. gelebt / hin vnd wieder / Civitatem opulentissimam, ac populosissimam. Von Ihr schreibet Andreas Angelus, in seiner Holsteinischen StättChronick / am 4. Capitel / also: Die Statt Schleßwick (darvon sonst das gantze Land vmbher / welches von der Eyder / vnd Rendesburg / biß an Coldingen / auff 18. Meil wegs / in die länge sich erstrecket / das Land / oder Hertzogthumb Schleßwick genennet wird) hat den Nahmen von einem Wasserfluß / Sleja, Slija, oder die Slije genant / so da entspringet im Walde Pöle / nicht ferne vom Fürstl. Holsteinischen Schlosse / vnd Hofflager Gottorp; folgendes vor Gottorp / vnd Schleßwick / vorüber laufft / vnd letzlich in die Ost-See fällt. Daher schreibet der Edle / Gestrenge / vnd Ehrnveste Herr Heinrich von Ranzow / Königlicher Dennemärckischer Statthalter im Hertzogthumb Schleßwick / vnd Holstein etc. in seinen Encomiis Urbium Holsatiae hievon also:

Sleswigam porrò nos illam dicimus inde,
Quod Slijae ad curvum est aedificata sinum.

Die Longitudo ist 28. Grad / vnd 10. Minuten, die Latitudo aber 55/54. Wer diese Statt anfänglich erbawet / ist mir unwissend: Aber König Erich in Dennemarck hat daselbst / im 848. Jahr / die fürnehmste Kirch / dem wahren lebendigen GOtte zugeaignet / vnd zu Ehren lassen einweihen: Hertzog Adolph von Holstein hat das Schloß Gottorff / so noch bey Schleßwick ligt / mit Graben / Pasteyen / vnd Wällen / dermassen verwahret / vnd befestiget / daß es nicht leichtlich ist zu gewinnen. Diese alte Statt Schleßwick hat viel Kriegsschaden erlitten / vnd außgestanden. Denn / vors Erste / liset man / daß Keyser Heinrich / mit dem Zunahmen Auceps, vnd Humilis, die Dähnen auß Holstein vertrieben / Schleßwick eingenommen / vnd einen Marggraven deß Römischen Reichs dahin verordnet habe: Vnd / als nach seinem Tode / im 38. Jahr / die Dähnen den Marggraven zu Schleßwick / mit der gantzen Sächsischen Besatzung / vmbgebracht / vnd Schleßwick eingenommen / hat Keyser Otto, Henrici Aucupis Sohn / ein grosses Kriegsvolck zusammen gebracht / ist damit / durch Holstein / in Jutland gefallen / vnd hat alles wieder einbekommen; auch / zur mehren Außbraitung deß Christenthumbs / vnd deß H. Göttlichen Worts / ein Bistum zu Schleßwick / im 946. Jahr auffgerichtet. Darnach / zur Zeit Keysers Lotharii, hat Königs Nicolai in Dennemarck Sohn / mit Nahmen Magnus / Schleßwick belagert / vnd doch nichts außrichten können: Denn so wol war dieselbe Statt befestiget / vnd verwahret / daß die gantze Macht deß Königreichs Dennemarck / eine lange Zeit / darfür lag / vnd Ihr nichts abgewan. Ferner hat König Erich in Dennemarck / beyde die Statt Schleßwick / vnd das Schloß Gottorff / lassen belagern / vnd auch (nemblich die Statt / wie Johann Peters im Jahr 1410. sagt) einnehmen. Weil aber Graff Heinrich von Holstein / [212] zu Hamburg / Gelt / vnd Leute / auffgebracht / darzu auch Absagsbrieffe vom Rath zu Hamburg / dem Konig zugeschickt / vnd nu der König die Briefe gesehen / ist Er / mit seinen Räthen / zu Rath gangen / vnd hat geschlossen / daß man die Belagerung deß Schlosses Gottorff abschaffen / vnd die Statt Schleßwigk / ihren Burgermeistern / wiederumb überantworten solte / auff die Eyde / vnd Pflichten / so Sie gethan hätten. Das Wapen der Statt Schleßwick ist ein hohes Schloß / sampt einem Stern / vnd dem halben Mond / darunter derer von Rantzow Wapen stehet / in einem besondern Schilde: Darauß auch zum theil erscheinet / daß das Schleßwigische Gebiet entweder / vor Zeiten / denen von Ranzow gehöret / oder / daß / durch derer von Ranzow Vorbitte / vnd Angeben / diese Statt ihre privilegia bekommen habe. Biß hieher besagter Angelus. Georg Braun / im 4. Theil seines Stättbuchs / C. Ens, in deliciis apodemicis per Germaniam, pag. 230. seqq. P. Bertius lib. 3. Rer. German. p. 667. vnd Andere / schreiben / daß Sleßwick vor Zeiten / eine gewaltige Hauptstatt in ganz Cimbrica, vnd ein sehr reicher Handels-Ort gewesen / weiln die Kauffleute auß Britannien / Franckreich / Hispanien / vnd Niederland / häuffig hieher gehandelt / vnd ihre Waaren / vom Teutschen grossen Meer / oder der NordSee / an den Außgang der Eyder in dasselbe / vnd ferners auff dem Fluß Tren / oder Treja / nach Hollingstatt gebracht / vnd von dannen gen Sleßwick geführet / vnd / durch die Stätte deß Balthischen Meers / hin vnd wieder / in Dennemarck / Nordwegen / Schweden / Liefland / Reussen / vnd Preussen / gelegen / außgetheilet haben / vnd daß Sleßwick allberait / zu deß gedachten Keyser Heinrichs deß Ersten Zeiten / eine starcke / vnd blühende Statt gewesen seye / die man auch Sliestorff geheissen habe; vnd daß der jetzige Nahm / wol auch von den Slavis, oder Wenden / herkommen möge; welche sich lang allhie auffgehalten / nach dem Sie vmbs Jahr Christi 1064. diese grosse Statt eingenommen / das Heydenthumb allda wieder eingeführt / das Bistumb abgethan / den vom König Erico erbawten Tempel / sampt der Statt / zerstört / vnd hergegen ihre Tempel da herumb erbawet haben; deren Merckzeichen / sonderlich an S. Michaelis runder Kirchen / auffm Berge / ausserhalb der Statt / an dem Weg / da man nach Flensburg raiset / zu sehen: Als aber Sie / die Wenden / von dannen verjagt / vnd die Christliche Religion allhie wieder eingeführt worden / so hätte man den Dom / oder Bischoffliche Kirche zu S. Peter / ernewert / vnd auch die Engelländer / nahend dem Marckt / eine Kirch / zum H. Geist genant / erbawet / dabey ein Spital gestanden: Es seye auch / an deß Doms Mittags-Seite / S. Nicolai Kirch / sampt einem Augustiner Closter / gegen Morgen gelegen / gewesen: Aber davon sehe man fast kein Anzeig mehr: Wie dann diese Statt / durch die Krieg / so gering worden / daß Sie kaum etwas / von der vorigen Herrligkeit / mehr weisen könne; gleichwol / bey den benachbarten Friesen / noch den alten Nahmen / den Ihr die Dänen / vor Zeiten / gegeben / namblich Hedebui / behalte / den auch noch eine Capellen / am Vfer der Slye / habe / die man Hedebui / oder Heideba / Hetheby / vnd Hedeby / nach einer Königin in Dennemarck / (oder vielmehr in Sieland / so nur ein Theil deß Königreichs ist) Nahmens Hetha / die endich allein das Jutland behalten / nennet. Vnd dann so schreibet. J. Isac. Pontanus, der Dänische Geschichtschreiber / daß im Jahr 948. die Dänen / den / vom Keyser Heinrichen gesetzten / Marggraven / zusampt deß Keysers Ottonis I. Gesandten / getödtet / vnd die Sächsische Burger allhie vertilget; welches aber gemelter Keyser / an den Dänen / hart gerochen / vnd / wie man wolle / den ersten Bischoff / Nahmens Marcus, dahin gesetzt habe: Es seye aber folgends diese Statt / vom König Haraldo in Norwegen / außgeplündert / vnd verbrant worden; darauff erst die obgedachte Wendische Zerstörung / im Jahr 1064. erfolgt seye. Anno 1135. ward König Nicolaus in Dennemarck / allhie / vnd insonderheit von den Sleßwickern / vmbgebracht. [213] Anno 1221. oder 22. ist / in dieser Statt / ein Concilium, vom Cardinal Gregorio Crescentio, gehalten worden. Vmbs Jahr 1248. nahmen Sleßwick die Dänischen / vnd vmbs Jahr 1253. die Holsteiner / ein. Anno 1288. ist die Statt gantz außgebronnen. Anno 1295. hat Hertzog Valdemar von Schleßwick / das obgedachte Schloß Gottorp / als es vorher zerstört worden / wieder von newem erbawet / mit Gräben allenthalben vmbgeben / vnd mit Wällen / vnd Bollwercken / versehen. Anno 1325. starb Hertzog Erich von Schleßwick; darauff König Christoff in Dennemarck / das Hertzogthumb Schleßwick mit Gewalt eingenommen; ob woln der Hertzog einen Sohn / Nahmens Woldemar / hinterlassen / dessen sich Graff Gerhard zu Holstein angenommen / vnd den König / von Belagerung deß gemelten Schlosses Gottorff / abgetrieben; so sein Lager auff dem Hesteberg / oder in monte Caballino, gehabt. Vnd ob wol Er / zum andern mahl / Gottorff belagerte / so verjagte Ihn doch besagter Graff Gerhard wieder von dannen. Anno 1416. hat König Erich auß Dennemarck Schleßwick belagert / vnd ist Anno 1417. wieder darvor gezogen / vnd hat die Statt / den 15. Julij / eingenommen / konte aber dem Schloß Gottorff dabey nichts abgewinnen; vnd haben die Holsteiner diese Statt auch bald wieder erobert. Anno 1426. kam Er wieder darfür / zog aber / als Er vernahm / daß die Hansee-Stätt / den Holsteinern zu Hülffe kämen / abermals / vnverrichter Sachen / von dem Schloß / vnd auch der Statt / ab. Anno 1528. haben die Bürger allhie / wider den Geistlichen Stand / auffrührisch zu werden angefangen / vnd vor erst die Mönche / auß dem Grauen Closter / gejagt / die schöne Closter-Kirch in 2. Theil mit Balcken / vnd Brettern / vnterschieden; vnd das ober Theil zum Rathhause / das vnter Theil aber / zur offentlichen Tabern / da man Bier / vnd Wein schencket / gemacht; vnd / in dem Chor / dem Bödel / oder Scharffrichter / eine Wohnung verordnet / wie noch heutigs Tags augenscheinlich zu sehen; schreibet Nicolaus Helduaderus, ein Landkind / in Sylva Chronol. Circuli Baltici, pag. 81. im Jahr 1623. Der auch pag. 222. meldet / daß Hertzogs Adolphi zu Holstein Cantzler zu Gottorff / D. Adam / Trotziger / so Anno 1584. gestorben / die schöne Kirch zu Schleßwick / auff dem Holm / von schönen Porphirstein gebawet / habe abbrechen lassen; welche vielleicht der Adelichen Jungfrawen Closter-Kirch im Holm / oder halben Insel allhie / seyn wird / deren Andere gedencken / vnd daß solches Closter noch stehe / sagen thun. Sonsten ligt im übrigen diese Statt Schleßwick / Sie habe gleich von den gedachten Slavis; oder vom besagten Fluß Slye / vnd dem Sächsischen Wörtlein Wick; oder anders woher / den Nahmen / (wie dann gemelter Helduaderus will / daß Sie vor Zeiten Hadeby / Urbs odiosa genennet worden) noch heutigs Tags gar wol; hat auch einen stattlichen Hafen / oder Port / auß dem man bald in den Belt kommen kan. Es gibt viel Hanewercksleute allda / vnd macht man sonderlich schöne / vnd sehr gute Messer / die Sie gar lustig mit Silber wissen einzulegen. Der oberwehnte Dom stehet auch noch / in welchem die Ketten / mit denen König Erich / als Er / auff Anstifftung seines Brudern / Hertzog Abels zu Schleßwick / vmbgebrachter / vnd todter / ins Wasser ist gesenckt worden / sollen zu sehen seyn. Es werden darinn vnterschiedlich viel Fürstliche Begräbnussen gewiesen / von denen obgedachter Helduader / part. 2. pag. 49. seqq. zu lesen ist: darunter deß obernanten Hertzog Erichs zu Schleßwick / der Anno 1325. gestorben / Grabschrifft / also lautet:

Anno milleno migrans C. ter V atque viceno,
Gregorii Festo, Deus huic miserater adesto.
Hic Dux magnanimus, Patriae Servator Ericus,
Woldemari Natus, Patri jacet associatus.

Es gehört aber diese Statt / der Zeit / Hertzog Friederichen zu Schleßwick / vnd Holstein zu / dessen Hochfürstl. Gn. wie oben im Buchstaben G. gesaget worden / in dem [214] offterwehnten / vnd nahend dieser Statt gelegenem prächtigen vnd vesten Schloß Gottorp / oder Gottorff / Hoff halten; dessen grossen Thurn Hertzog Adolph von Schleßwick / so Anno 1459. gestorben / erbawet; Hertzog Adolph aber / so Anno 1586. allhie verschieden / das Schloß selbsten sehr gebessert hat. Der Zoll allda soll jährlich ein grosses ertragen: wie man dann schreibet / daß bey guten Jahren / allhie / auff die 50. tausent Ochsen / die man / auß Dennemarck / nach Teutschland getrieben / den Zoll bezahlt haben.

Was das obgedachte Bistumb zu Schleßwick anbelangt / so setzet zwar Augustinus Brunnius, in seinem libello Synoptico. etc. Anno 1608. getruckt / tit. 2. de Episcopis Germaniae, p. 141. seqq. die letztere Bischöff allhie / in folgender Ordnung; als da gewesen / Ditlevus von Wisch / so Anno 1517. Godiscalcus von Alsfeld / so Anno 1541. gestorben. Deme succedirt Tilemannus Hussen / der / nach zweyen Jahren / auß einem Bischoff / ein Superintendens worden. Fridericus Hertzog zu Holstein / König Friederichs deß Ersten in Dennemarck Sohn / so Anno 1556. Hertzog Adolph deß vorigen Bruder / der Anno 1586. Fridericus II. König in Dennemarck / so Anno 1588. gestorben. Vnd dann Christianus IV. der nächste König in Dennemarck. Es ist aber / im Jenner / deß 1645. Jahrs / auß Holstein berichtet worden / daß Schleßwick / in vielen Jahren / keinen Bischoff mehr gehabt: Das Stifft zwar habe noch seine Domherren / vnd werden die Canonicaten / von Ihr Königl. Mayest. zu Dennemarck / vnd dem Hertzoge von Holstein / Ihren Favoriten verschencket. Chytraeus lib. 19. Sax. pag. 490. schreibet also: Adolphus Holsatiae Dux, Episcopus Sleswicensis, in servitutem q. redigit Canonicos, quae res occasionem speciosam Friderico II. Daniae Regi, posteà praebuit, ut mortuo Adolpho, statim totam dioecesin Sleswicensem ipse occuparet, et relaxatis aliquantum Collegii molestiis, et juribus pristinis magna ex parte restitutis, ipse, per suos Praefectos, dioecesin deinceps gubernaret. Vor Jahren / ist dieses Bistumbs Reichs Anschlag gewesen / alle Monat / fünffe zu Roß / vnd 15. zu Fuß: Aber es hat Holstein Anno 1587. den 22. Martii, die Exemption desselben / am hochlöblichen Keyserl. Cammergericht erhalten: Vnd gibt daher dieses Stifft zum Teutschen Reich nichts mehr.

Was endlich das Land / oder Hertzogthumb anbelangt / so von der Statt Schleßwick den Nahmen hat; so ist / von demselben / oben / im Eingang dieses Tractats / in der Nieder-Sächsischen Länder Beschreibung / gesagt worden.

Ausserhalb dieser Statt / seyn noch Anzaigungen zu sehen / von dem Dennewerck / oder Danewirck / oder dem gewaltigen Wall / der seinen Anfang / zun Zeiten Keyser Carls deß Grossen / vnd König Gottfrieds in Dennemarck / als die Gräntzen zwischen Sachsen / vnd Dennemarck / gemacht worden / bekommen haben / vnd hernach / etlich mahl / verbessert worden seyn solle; weiln die Dänen sich dardurch / vor der Sachsen Einfäll / versichert machen wollen. Wie es dann ein gewaltiges Werck gewesen / vnd ist / in solchem / nur ein Thor / den durchraisenden offen gelassen worden; wie hievon vnterschiedliche Scribenten / vnd darunter auch obgedachter Braun / Bericht thun. Der offt angezogene J. I. Pontanus schreibet / lib. 5. rer. Dan. pag. 131. daß solcher Wall oberhalb Sleßwick / vnd Gottorff / zwischen der Ost- vnd WestSee / in der weite von acht oder neun Meilen ohngefehr / sampt einem Graben / vnd Thürnen / oder vielmehr Warten / das andere mahl / zun Zeiten Keyser Ottens deß Ersten / vnd dann das dritte mahl / vnter Keyser Friederichen dem Ersten / noch mehrers / vnd mit einer Maur von gebackenen Steinen / versehen worden; von dannen nicht weit / sich das Feld Lohede weit außbraitet. Vnd in Chorograph. Daniae, schreibet Er / von Vnserer Zeit also: Prope autem Sleswicum ipsum etc. insignis hodieq́ue ad Isthmum, qui [215] ibi est, Agger visitur, fossarum, ac Valli vestigia ostentans, quod Opus Danorum, vulgò Danewirck / appellant. Olaus Worm lib. 1. Danicor. Monumentor. p. 55. 58. et 59. meldet folgendes: Christianus Cilicius, de bello Dithmarsico, lib. 1. vallum, inquit, illud, adhuc nostro tempore muris, et aggestâ terrâ, insigne, quod à Nostris Danwerck / hoc est Danorum Opus appellatur, et propter Caroli M. exercitum adventantem, à Godofredo Daniae Rege, structum, (Circa ann. 808.) perductumque est, à Sinu Oceani Britannici, Slye / dicto, haud procul Slesvico, et Gothorpia, usque ad Hollingstadium, quod Eidora amnis, in Germanicum mare se exoneraturus, alluit. Saxo tamen lib 10. ut et plerique alii, Thyrae, cognomento Danebod / Ethelredi Regis Angliae, filiae, Gormonis Conjugi, (Haraldi qui circa aet. Othonis I. Imp. flor. matri) hoc Opus tribuit; item Cranz. lib. 4. Daniae, cap. 21. et Sueciae lib. 5. c. 8. Eticus Pomeranus, Thyram ligneam tantùm hanc munitionem fecisse refert. Quidam matri Thyrae, et Haraldo filio, opus tribuunt. Joh. Adolphus Cypraeus Annal. Eccles. (Slesvic.) lib. 1. c. 10. ait, Autoritate Reginae permotos, Opus illud aggressos esse Scanos, Selandos, et Fionios; Jutos verò, et Slesvicenses, Commeatum, seu Alimoniam, Operariis subministrâsse. Godofredus, vel Gotricus, ergò coepit, Alii absolvêre, et Waldemarus I. seu M. muri auctuarium addidit. Murus ille multis in locis 7. pedes latus obser. et 18. altus, quamvis magna ex parte jam lateres eruti, et ipse dirutus sit, ita, ut rudera saltem supersint. In ejus praesidio quandoq́ue 60. millia hominum collocata fuisse legimus. Biß hieher dieser. Sihe auch Stephanum Johannis Stephanium, in seinen notis, zum zehenden Buch deß oberwehnten Saxonis Grammatici, Dänischer Histori / fol. 199. seqq. von diesem Danwerck in Cimbrica Chersoneso.