Topographia Saxoniae Inferioris:Schartou
Nicht weit von Magdeburg / bey Nigrip / gelegen / so jetzt ein geringes Dörfflein ist / so etwan Hertzogs von der Elben Titul geführet hat / sagt Johannes Pomarius, in der Magdeburgischen Statt-Chronicken / von seiner Zeit. Johannes Angel. von Werdenhagen / de Rebusp. Hanseaticis, part. 3. cap. 5. f. 223. b. seqq. schreibet / als Keyser Carl der Grosse / den Witekind zum Hertzogen in Sachsen gemacht / seye dieses Schartou zu einem Hertzogthumb worden / welches auch allhie verblieben / biß auff die Zeit Keysers Otten deß Grossen / welcher dieses Sächsische Hertzogthumb / durch Hermannum Billingium, an die Lüneburger / gegen Winsen / transferirt; vnd seye hernach das Schartowische Hertzogthumb dem Andern Ertzbischoffe zu Magdeburg / Gislario, geschenckt worden: Keyser [211] Otto der Ander habe die Pfaltzgraffschafft / oder das höchste Gericht in Sachsen / hieher nach Schartow an der Elb / gesetzt / vnd diesem Gericht die Graffchafft Ascanien / vnd das Schloß Leburg (vielleicht Loburg) zugeben; vnd haben vorhin die Stätte / an andere Stätte / ferners aber an das höchste Gericht zu Magdeburg / vnd von dannen an seine Pfaltzgraffschafft / gleichsam deß Reichs höchsten Ort / allhie zu Schartow / appelliret; Jetzund aber seye / an statt deß Pfaltzgraven / der Ertzbischoff zu Magdeburg / wann Er das ReichsLehen empfangen thut.